DEUTSCHE DEMOCRATISCHE REPUBLIK
7.X.1949-3.X.1990
Das Wappen der Deutschen
Demokratischen Republik. [1] |
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Am 25 April 1945 begegneten die Russische und Amerikanische Truppen sich in Torgau. Diese Begegnung ist in Torgau in ein großes Denkmal festgelegt. Begegnungsdenkmal
in Torgau Vier aufrechte Gewehre und die gekreuzte Sowjetische
und Amerikanische Flaggen Stern der Sowjetische Orden des Patriotische Krieges
1ster Klasse Die Plaquetten sagen: RUHM UND EHRE DER SIEGREICHEN ROTE ARMEE
UND DEN HELDENMUTIGEN TRUPPEN UNSERER VEREINIGTEN DIE DEN SIEG ÜBER DAS FASCHISTCHE DEUTSCHLAND ERKÄMPFT HABEN Am 2 August 1945 teilten die Besatzungsmächte sich Deutschland beim Potsdamer Abkommen in vier Teile wobei östliches Deutschland Rußland zugewiesen wurde. Am 7. Oktober 1949 wurde in Berlin für die sowjetische Besatzungszone Deutschlands durch den Deutschen Volksrat die Deutsche Demokratische Republik ausgerufen (zu der Ost-Berlin territorial nicht, wohl aber währungs- und passpolitische gehört). |
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Wappen der
DDR Entwurf Fritz Behrendt |
Das Staatswappen der D.D.R. wurde Ende 1949 auf Wunsch Erich Honeckers, damals Sekretar der FDJ, entworfen von Fritz Behrendt (*1925-†2008). Er wählte eine Ähre als Symbol der Landwirtschaft, ein Hammer für die Industrie und ein Zahnrad für die Technik. Im entgültigen Entwurf wurde das Zahnrad fortgelassen. [2] Schon am 12.1 1950 erging eine Verordnung über die Ausgabe von Diplomatenpässen und Dienstpässen (Gesetzblatt Nr. 10 vom 7. Februar), in welcher das neue Staatsemblem (ein Hammer innerhalb eines Ährenkranzes) zwar nicht beschrieben, aber abgebildet war und zwar innerhalb der Muster der Pässe. Auch in dem Saal, in welchem die neuerrichtete Volkskammer am 31.1.1950 zum ersten Mal zusammentrat, erschien dies rotdrapierte Emblem an der Stirnseite, der Hammer weiss, die Ähren gelb. Anschliessend trat es in den Dienstsiegeln der
Zentralbehörden und der von diesen direkt abhängigen Dienststellen (z.B. der
Finanzämter) auf, noch immer ohne besondere Bekanntmachung. Hinsichtlich der
Farben gab es noch keine Regel. Das Titelblatt der Zeitschrift des
Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten « Informationsdienst » zeigte
den Hammer schwarz, die Ähren gelb, das Ganze auf einer roten Kreisscheibe. |
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Nachdem durch das Gesetz vom 23. Juli 1952 «über die weitere Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik» diese Länder aufgelöst worden waren, erschien im Ministerialblatt der DDR, Nr. 39 vom 29.8.1952, S. 141, eine «Siegelordnung für die örtliche Organe der Staatsgewalt», vom 21. August 1952, die in Ziffer IV (1) bestimmt: «in der Mitte befindet sich das Emblem der Deutschen Demokratischen Republik: Ährenkranz und aufrecht stehender Hammer». Diese Siegelordnung wurde durch eine neue «Siegelordnung der Deutschen Demokratischen Republik» vom 28.5.1953 (Gesetzblatt 1953, Nr. 81, 27.6.1953, S. 830) ersetzt, zu der sogleich eine Erste Durchführungsbestimmung (a.a.O. S. 831) erschien. Seitdem ist dass «Emblem», wie es immer noch heisst, durch den hinzutretenden Zirkel erggänzt, der auch im Abzeichen des Fünfjahresplans vorkommt. [3]) Die Abbilding zeigt den Hammer mit der «Bahn» nach heraldisch rechts gewendet, den Zirkel mit dem beweglichen Schenkel (heraldisch) rechts. Die Farben des die Ähren umschlingenden Bandes sind zwar in der Tonwertung markiert, aber nicht heraldische schraffiert. Die Farben der Embleme waren noch nicht festgestellt. Das Titelblatt des «DDR Infromationsdienst» bringt seit 1. April 1954 das Emblem in folgenden Farben: Hammer und Zirkel Schwarz mit weisser Zeichnung, Ähren gelb, landesfarbiges Band: schwarz-rot-gelb. Der Grund ist rot und füllt den Raum zwischen den Ähren aus, reicht oben bis an die gedachte Kreislinie zwischen den obersten Grannen. Auf den Dienstbriefmarken ist der Grund (getönt) als bis zu den unteren Grannen der letzten Ähren reichend angedeutet. Die hier hell angegebenen Werkzeuge wurden auch sonst meist golden wiedergegeben. In der Zeichnung abweichend ist das Emblem auf den seit Januar 1954 ausgegebenen «Deutschen Personalausweisen», indem der Zirkel spiegelverkehrt angeordnet ist. Diese Form ist nunmehr durch das nach der Souveränitätserklärung erlassene Wappengesetz zur amtlichen erklärt worden. (Die Dienstmarken sind bereits z.T. geändert; sie zeigen den Grund « rot » schraffiert, deutlich gegen die Ähren durch eine Kontur abgesetzt, der Zirkel mit dem beweglichen Schenkel nach heraldisch links.) Nachstehend der Text (Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, Teil I, Nr. 90, Berlin, den 27. Oktober 1955, S. 705). [4] Ein
ostdeutscher Arbeiter bringt das Nationalemblem der DDR eines Osteutschen
Regierungsgebäudes zum Museum der
Deutsche geschichte. (Foto NRC Handelsblad 20.11.1990) |
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Entwurf und Vorgänger |
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Zahnrad mit
Ähre belegt |
Ähren,
Hammer und Zirkel |
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Emblem
auf Münzen geprägt 1948-’50 (links) und 1952-’53 (rechts) Entwurf Diesen Entwurf für ein Staatswappen der DDR, 1949 stammt vom in den Niederlanden beheimateten Vorkriegsemigranten Fritz Behrendt, dessen Werke bis vor kurzem das Zeitgeschichtliche Forum Leipzig ausstellte. Ein halbes Jahr, nachdem er diesen Entwurf eingereicht hatte, wurde Behrendt, als "Titoist" bezeichnet, verhaftet und 1950 nach Holland freigelassen. Vorgänger Das tatsächlich offizielle DDR-Staatswappen war ab Staatsgründung 1949 bis zu seiner endgülitgen Form um einiges einfacher als der oben gezeigte Behrendt-Entwurf, der der Version von 1955 bereits recht nahe kam. Präsidium
1 Volkskammersitzug, 1950 (Bundesarchiv Bild 183-08553-0004) Das schwarz-rot-goldene Band fehlte gänzlich, ebenso die
Referenz zur "Intelligenz", die später durch den Zirkel
symbolisiert wurde. 28.05.1953
Ein Zirkel hinzugefügt Das DDR-Wappen ist hinlänglich bekannt, versinnbildlichte es doch immerhin zwischen dem 29.09.1955 und dem 31.05.1990, also knapp 45 Jahre lang, den "ersten Arbeiter-und Bauernstaat auf deutschem Boden". Weniger bekannt hingegen sind abgelehnte Entwürfe sowie der offizielle Vorgänger (1949-1955). 26.09.1955
Rote Grund hinzugefügt |
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Gesetz
über das Staatswappen und die Staatsflagge der Deutschen Demokratischen
Republik vom 26.
September 1955 geändert durch Gesetz vom 1. Oktober 1959 (GBl. I. S. 691) Gesetz vom 4. Oktober 1960 (GBl. I. S. 532) faktisch größtenteils aufgehoben durch Art. 1 der Verfassung
der DDR vom 6. April 1968 (GBl. I S. 199) aufgehoben infolge der Deutschen Einheit am 3. Oktober
1990 siehe auch
Beschluß der Volkskammer vom 31. Mai 1990 (GBl. I. S. 276) § 1. Das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik besteht aus Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz, der im unteren Teil von einem schwarzrotgoldenen Band umschlungen ist. § 2. (1) Die Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik besteht aus den Farben Schwarz-Rot-Gold. (2) Die Farben Schwarz-Rot-Gold sind in der Staatsflagge in drei gleich breiten Streifen angeordnet. (3) Die Staatsflagge wird in der Weise geführt, daß der schwarze Farbstreifen oben, der rote Farbstreifen in der Mitte und der goldene Farbstreifen unten erscheint. (4) Die Breite der Staatsflagge verhält sich zu ihrer Länge wie 3:5. Durch Gesetz vom 1. Oktober 1959
wurde der § 2 mit Wirkung vom 6. Oktober 1959 wie folgt geändert: - der Abs. 1 erhielt folgende
Fassung: "(1) Die Staatsflagge der
Deutschen Demokratischen Republik besteht aus den Farben Schwarz-Rot-Gold und
trägt auf beiden Seiten in der Mitte das Staatswappen der Deutschen
Demokratischen Republik." - der Abs. 4 erhielt folgende
Fassung: "Die Breite der Staatsflagge
verhält sich zu ihrer Länge wie 3:5. Der Durchmesser des Staatswappens
verhält sich zur Länge der Staatsflagge wie 1:3." § 3. (1) Der Präsident der Deutschen Demokratischen Republik führt eine Standarte. (2) Die Standarte ist quadratisch, trägt in der Mitte auf rotem Grund das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik, wird von den Farben der Deutschen Demokratischen Republik eingefaßt und durch goldene Fransen abgeschlossen. (3) Das Verhältnis des Wappens zur Standarte beträgt 1 : 2, das der Einfassung zur Standarte 1 :20. Durch Gesetz vom 4. Oktober 1960
erhielten die Abs. 1 und 2 des § 3 folgende Fassung: "(1) Der Vorsitzende des
Staatsrates der Republik führt eine Standarte (2) Die Standarte ist
quadartisch, trägt in der Mitte auf rotem Grund das Staatswappen der
Deutschen Demokratischen Republik und wird durch eine schwarz-rot-goldene
Kordel eingefaßt." § 4. Für die Form, Gestaltung und Farbe des Staatswappens, der Staatsflagge und der Standarte des Präsidenten der Deutschen Demokratischen Republik sind die anliegenden Muster verbindlich. Durch Gesetz vom 4. Oktober 1960
wurden im § 4 die Worte "des Präsidenten" ersetzt durch "des
Vorsitzenden des Staatsrates". § 5. Alle mit dem Staatswappen und. der Staatsflagge im Zusammenhang stehenden weiteren Fragen, insbesondere die Flaggenführung der See- und Binnenschiffe und die Schaffung von Dienstflaggen und Dienstwimpeln regelt der Ministerrat der Deutschen, Demokratischen Republik. Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. in Kraft getreten am 27. Oktober 1955. siehe hierzu u. a. die Verordnung über
die Einführung einer Handelsflagge der DDR vom 1. Oktober 1959 (GBl. S. 691). Das vorstehende, vom Präsidenten der Volkskammer im Namen des Präsidiums der Volkskammer unter dem siebenundzwanzigsten September neunzehnhundertfünfundfünfzig ausgefertigte Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den siebenundzwanzigsten Oktober neunzehnhundertfünfundfünfzig Der Präsident der Deutschen Demokratischen Republik W. Pieck Anlage zu § 1 des Gesetzes
Anlage zu § 2 des Gesetzes nicht
abgebildet Durch Gesetz vom 1. Oktober 1959
wurde die Anlage zu § 2 faktisch geändert. Anlage zu § 3 des Gesetzes |
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26.09.1955 |
04.10.1960 |
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nicht
abgebildet Durch Gesetz vom 4. Oktober 1960 wurde die Anlage zu § 3
geändert. Quellen: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1955 S. 705 © 19. November 2004 - 28. November 2004 |
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Sicherheitsdienst |
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Wappen Banner Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), auch Staatssicherheitsdienst, bekannt auch unter dem Kurzwort Stasi, war in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zugleich Nachrichtendienst und Geheimpolizei und fungierte als Regierungsinstrument der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Formal war es innerhalb des Ministerrats der Deutschen Demokratischen Republik ein „Ministerium der bewaffneten Organe“. Auch die Hauptverwaltung Aufklärung (HVA), der Auslands-geheimdienst der DDR, war eine von etwa zwanzig Hauptverwaltungen des MfS. Das MfS wurde am 8. Februar 1950 gegründet und entwickelte sich zu einem weitverzweigten, personalstarken Überwachungs- und Repressionsapparat, dem im Jahr 1989 etwa 91.000 hauptamtliche Mitarbeiter und zwischen 110.000 und 189.000 inoffizielle Mitarbeiter (IM) angehörten. Motive für die Kooperation waren vor allem politische Ideale. Geld habe nur eine untergeordnete Rolle gespielt, auch erpresste Zusammenarbeit mit dem DDR-Spitzelapparat sei selten gewesen. Innenpolitisch hatte das als Machtinstrument benutzte MfS Schutzfunktion für staatliche Organe und Personen. Im Zuge der friedlichen Revolution im Herbst kam es im November 1989 zur Umbenennung des MfS in Amt für Nationale Sicherheit (AfNS), das seine Tätigkeit bereits ab Anfang Dezember infolge des Drucks der Bürgerkomitees einstellte und bis März 1990 vollständig aufgelöst wurde. Für die Erforschung und Verwaltung der schriftlichen Hinterlassenschaft der Behörde ist seit 1990 der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) zuständig. Das MfS ist der einzige Geheimdienst der deutschen Geschichte, der umfassend aufgedeckt und aufgearbeitet wurde. [5] |
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Polizei |
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Im Juni 1945 erfolgte von der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland die Bildung von Polizeikräften in der Sowjetischen Besatzungszone. Diese waren an die Landespolizei aus der Weimarer Zeit angelehnt und unterstanden den Innenministerien der fünf in der SBZ liegenden Länder. Volkspolizeistern Mit der Gründung der DDR 1949 wurde die Volkspolizei dem Ministerium des Innern unterstellt Die HVDVP hatte die Leitung über die 14 Bezirksektionen auf DDR-Gebiet und ein Präsidium der Volkspolizei in Ost-Berlin. Die Direktionen standen den insgesamt 215 Volkspolizeikreisämtern vor. Der offiziell dem Justizministerium unterstellte Strafvollzug wurde 1950 ebenso der Volkspolizei zugeschlagen. Ebenso wurde der HVDVP die Oberaufsicht über sämtliche Feuerwehren der DDR zugeteilt Nach der Wiedervereinigung 1990 verließen Tausende aufgrund MfS-Tätigkeit oder Dienstverhaltens die Volkspolizei, da sie sich keine Weiterverwendung in die an ihre Stelle tretenden Landespolizeien der nun wiedervereinigten Bundesrepublik erhofften. Am ehesten jüngere Dienstränge hatten eine Chance auf Weiterverwendung im Polizeidienst. Die Führungsstellen der neu aufzubauenden Landespolizei behörden wurden von westdeutschen Kollegen besetzt Mützenabzeichen
Volkspolizei Banner |
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Streitkräfte |
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Emblem der
Natonale Volksarmee Die NVA-Gründung 1956 war das Ergebnis einer Entwicklung,
die am 10. Juli 1952 mit der Proklamation der „Nationalen Streitkräfte“ durch
die Volkskammer der DDR begonnen hatte. In ihrem Verlauf wurden die
Kasernierte Volkspolizei (KVP) sowie die Grundstrukturen einer
Militärorganisation aufgebaut. Der Aufbau vollzog sich ab 1955 unter
Anleitung der Sowjetunion. Die Gründung der NVA erfolgte am 18. Januar 1956
per Gesetz (zeitlich nach der Bundeswehr).
Die Aufstellung erfolgte in mehreren Etappen, wobei bis zum 1. März 1956 die
Stäbe und Verwaltungen einsatzfähig sein sollten. Bis kurz nach dem Mauerbau
1961 war die NVA im betonten Gegensatz zur Bundeswehr eine Freiwilligenarmee.
Ideologisch verstand sich die Führung der neuen Armee trotz Übernahme einiger
äußerer Strukturelemente von der Wehrmacht nicht in der Tradition des
preußisch-deutschen Militarismus. Banner |
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Grenztruppen |
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Wappen
Grenztruppen Die Grenztruppen der DDR waren eine dem Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) unterstehende militärische Formation zur Sicherung und Überwachung der Staatsgrenze der DDR. Sie waren Teil der Bewaffneten Organe der DDR. Die Vorläuferorganisation der Grenztruppen der DDR wurde aufgrund von Vorgaben der alliierten Siegermächte am 1. Dezember 1946 zunächst als paramilitärische Polizeieinheit zur Überwachung der Außengrenzen der Sowjetischen Besatzungszone (ab 1949 der DDR) unter der Bezeichnung Grenzpolizei, ab Mai 1952 unter der Bezeichnung Deutsche Grenzpolizei aufgestellt. Im Frühjahr 1971 wurden die Grenztruppen der DDR wegen der laufenden Abrüstungsverhandlungen aus der Nationalen Volksarmee (NVA) ausgegliedert, um nicht zur Truppenstärke des Landes gezählt zu werden. Trotzdem blieben die Grenztruppen als eigenständige Teilstreitkraft direkt dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstellt. Sie bildeten einen Teil der Bewaffneten Organe der DDR. Verdienstmedaille
der Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik (1977.10.25) Emblem mit Grenzpfahl und Kalaschnikow Auf die Kehrseite das Wappen der Volksarmee |
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Volksmarine |
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Volksmarine (kurz: VM) war von 1960 bis 1990 die
Bezeichnung für die Seestreitkräfte der DDR. Sie war Teilstreitkraft der 1956
gegründeten Nationalen Volksarmee. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs begann die Sowjetunion
frühzeitig, die Aufrüstung in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und
späteren DDR voranzutreiben. Bereits ab 1950 wurde mit Unterstützung sowjetischer
Marineoffiziere die „Hauptverwaltung Seepolizei“ aufgebaut, die am 1. Juli
1952 in „Volkspolizei See“ (VP-See) umbenannt wurde. Bei der Aufstellung der Nationalen Volksarmee (NVA) wurde
am 1. März 1956 aus der VP-See die „Verwaltung Seestreitkräfte der NVA“ in
die neuen Seestreitkräfte überführt. Auf Beschluss des Nationalen
Verteidigungsrats der DDR vom 19. Oktober 1960 wurde den Seestreitkräften der
NVA am 3. November 1960 im Rahmen einer großen Flottenparade der Name Volksmarine
verliehen. Mit dieser Benennung sollte an den Kieler Matrosenaufstand 1918 und die
während der Novemberrevolution gebildete Volksmarinedivision erinnert werden, deren
revolutionäre Tradition die DDR für sich beanspruchte. Am 2. Oktober 1990 wurde die Volksmarine wie auch alle anderen Streitkräfte der NVA aufgelöst. Wappen
Volksmarine Flagge |
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Luftwaffe |
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Hoheitszeichen Die Wurzeln der Luftstreitkräfte der DDR liegen in der Zeit vor der Gründung der Nationalen Volksarmee. Das Ziel war, eine strukturelle Grundlage und eine Basis für den Aufbau der Expertise, die für den Einsatz und den Betrieb von Luftstreitkräften erforderlich ist, zu erhalten. Hierfür wurde 1951 zunächst unter dem Ministerium des Innern/Kasernierte Volkspolizei (MdI/KVP) der Stab der Volkspolizei-Luft (VP-Luft) in Berlin-Johannisthal aufgestellt. Dieser führte die 1. Fliegerdivision mit drei Regimentern. Die Ausbildung erfolgte ab 1953 an Luftfahrzeugen die durch die Sowjetunion zur Verfügung gestellt wurden. Jedoch bereits ab Anfang 1952 wurde insgeheim mit der Ausbildung des zukünftigen Bodenpersonals und der Piloten im sogenannten Lehrgang X begonnen. Ende November 1953 erfolgte die Neuaufstellung als Stab
der Verwaltung der zunächst Aeroklubs genannten Einheiten in Cottbus und
der Wechsel der Unterstellung vom MdI direkt unter den Stellvertreter des
Ministers und Chef der Kasernierten Volkspolizei. |
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Mützenabzeichen
Polizeifliegerkräfte der Nationalen Volkspolizei |
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© Hubert de Vries 2019-12-22
[1] Neubecker, Ottfried: Das
Wappen der Deutschen Demokratische Republik. In: Archivum Heraldicum, 1956, pp.
43-44.
[2] Dieser Absatz nicht im Originaltext. (H.d.V.)
[3] Fritz Behrendt war damals schon in 1951, nachdem er auf Anklage Titoïsmus verhaftet worden war, nach Holland geflüchtet Er wurde dort politischer Zeichner beim Tageblatt „Het Parool”. (H.d.V.)
[4] Ad. § 3: Anfangs wurde als
Kraftwagenflagge eine schwarz-rot-goldenen Standarte gebraucht, die im roten
Streifen das (golden?) gestickte Wort « Präsident », im gelben Streifen die
Buchstaben DDR, alles in Frakturschrift, zeigte. – Ob die mit Polizeiverordnung
zum 1.2.1951 § 3 festgesetzte Standarte geführt worden ist, ist dem Referenten
nicht bekannt. Sie sollte die Farben der DDR mit dem Staatswappen (das hier
erstmals so hiess, ohne zu existieren), zeigen.
Ad. § 5: Diese Regelung erfolgte durch die «Verordnung über die Führung von Dienstflaggen und Dienswimpeln», vom 27. September 1955, a.a.O. S. 706, zugleich mit weiteren Flaggenverordnungen (a.a.O. S. 706, 707) (O. Neubecker)
[5] Diese und die folgenden historischen Einführungen
sind Bearbeitungen von Wikpedia-Aufsätzen