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DEUTSCHE DEMOCRATISCHE REPUBLIK

7.X.1949-3.X.1990

 

 

 

 

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Das Wappen der Deutschen Demokratischen Republik. [1]

 

Am 25 April 1945 begegneten die Russische und Amerikanische Truppen sich in Torgau. Diese Begegnung ist in Torgau in ein großes Denkmal festgelegt.

 

Begegnungsdenkmal in Torgau

Vier aufrechte Gewehre und die gekreuzte Sowjetische und Amerikanische Flaggen 

Stern der Sowjetische Orden des Patriotische Krieges 1ster  Klasse

Die Plaquetten sagen:

 

RUHM UND EHRE

DER SIEGREICHEN

ROTE ARMEE  UND DEN

HELDENMUTIGEN TRUPPEN

UNSERER VEREINIGTEN

DIE DEN SIEG ÜBER DAS

FASCHISTCHE DEUTSCHLAND

ERKÄMPFT HABEN

 

Am 2 August 1945 teilten die Besatzungsmächte sich Deutschland beim Potsdamer Abkommen in vier Teile wobei östliches Deutschland Rußland zugewiesen wurde. Am 7. Oktober 1949 wurde in Berlin für die sowjetische Besatzungszone Deutschlands durch den Deutschen Volksrat die Deutsche Demokratische Republik ausgerufen (zu der Ost-Berlin territorial nicht, wohl aber währungs- und passpolitische gehört).

 

Wappen der DDR

Entwurf Fritz Behrendt

            Das Staatswappen der D.D.R. wurde Ende 1949 auf Wunsch Erich Honeckers, damals Sekretar der FDJ, entworfen von Fritz Behrendt (*1925-†2008). Er wählte eine Ähre als Symbol der Landwirtschaft, ein Hammer für die Industrie und ein Zahnrad für die Technik. Im entgültigen Entwurf wurde das Zahnrad fortgelassen. [2]

Schon am 12.1 1950 erging eine Verordnung über die Ausgabe von Diplomatenpässen und Dienstpässen (Gesetzblatt Nr. 10 vom 7. Februar), in welcher das neue Staatsemblem (ein Hammer innerhalb eines Ährenkranzes) zwar nicht beschrieben, aber abgebildet war und zwar innerhalb der Muster der Pässe. Auch in dem Saal, in welchem die neuerrichtete Volkskammer am 31.1.1950 zum ersten Mal zusammentrat, erschien dies rotdrapierte Emblem an der Stirnseite, der Hammer weiss, die Ähren gelb.

Anschliessend trat es in den Dienstsiegeln der Zentralbehörden und der von diesen direkt abhängigen Dienststellen (z.B. der Finanzämter) auf, noch immer ohne besondere Bekanntmachung. Hinsichtlich der Farben gab es noch keine Regel. Das Titelblatt der Zeitschrift des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten « Informationsdienst » zeigte den Hammer schwarz, die Ähren gelb, das Ganze auf einer roten Kreisscheibe.

 

Nachdem durch das Gesetz vom 23. Juli 1952 «über die weitere Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik» diese Länder aufgelöst worden waren, erschien im Ministerialblatt der DDR, Nr. 39 vom 29.8.1952, S. 141, eine «Siegelordnung für die örtliche Organe der Staatsgewalt», vom 21. August 1952, die in Ziffer IV (1) bestimmt: «in der Mitte befindet sich das Emblem der Deutschen Demokratischen Republik: Ährenkranz und aufrecht stehender Hammer». Diese Siegelordnung wurde durch eine neue «Siegelordnung der Deutschen Demokratischen Republik» vom 28.5.1953 (Gesetzblatt 1953, Nr. 81, 27.6.1953, S. 830) ersetzt, zu der sogleich eine Erste Durchführungsbestimmung (a.a.O. S. 831) erschien. Seitdem ist dass «Emblem», wie es immer noch heisst, durch den hinzutretenden Zirkel erggänzt, der auch im Abzeichen des Fünfjahresplans vorkommt. [3]) Die Abbilding zeigt den Hammer mit der «Bahn» nach heraldisch rechts gewendet, den Zirkel mit dem beweglichen Schenkel (heraldisch) rechts. Die Farben des die Ähren umschlingenden Bandes sind zwar in der Tonwertung markiert, aber nicht heraldische schraffiert. Die Farben der Embleme waren noch nicht festgestellt. Das Titelblatt des «DDR Infromationsdienst» bringt seit 1. April 1954 das Emblem in folgenden Farben: Hammer und Zirkel Schwarz mit weisser Zeichnung, Ähren gelb, landesfarbiges Band: schwarz-rot-gelb. Der Grund ist rot und füllt den Raum zwischen den Ähren aus, reicht oben bis an die gedachte Kreislinie zwischen den obersten Grannen. Auf den Dienstbriefmarken ist der Grund (getönt) als bis zu den unteren  Grannen der letzten Ähren reichend angedeutet. Die hier hell angegebenen Werkzeuge wurden auch sonst meist golden wiedergegeben. In der Zeichnung abweichend ist das Emblem auf den seit Januar 1954 ausgegebenen «Deutschen Personalausweisen», indem der Zirkel spiegelverkehrt angeordnet ist. Diese Form ist nunmehr durch das nach der Souveränitätserklärung erlassene Wappengesetz zur amtlichen erklärt worden. (Die Dienstmarken sind bereits z.T. geändert; sie zeigen den Grund « rot » schraffiert, deutlich gegen die Ähren durch eine Kontur abgesetzt, der Zirkel mit dem beweglichen Schenkel nach heraldisch links.) Nachstehend der Text (Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, Teil I,  Nr. 90, Berlin, den 27. Oktober 1955, S. 705). [4]

 

Ein ostdeutscher Arbeiter bringt das Nationalemblem der DDR eines Osteutschen Regierungsgebäudes zum Museum der Deutsche geschichte.

(Foto NRC Handelsblad 20.11.1990)

 

Entwurf und Vorgänger 

 

Zahnrad mit Ähre belegt

 

Ähren, Hammer und Zirkel

Emblem auf Münzen geprägt 1948-’50 (links) und 1952-’53 (rechts)

 

Entwurf

Diesen Entwurf für ein Staatswappen der DDR, 1949 stammt vom in den Niederlanden beheimateten Vorkriegsemigranten Fritz Behrendt, dessen Werke bis vor kurzem das Zeitgeschichtliche Forum Leipzig ausstellte. Ein halbes Jahr, nachdem er diesen Entwurf eingereicht hatte, wurde Behrendt, als "Titoist" bezeichnet, verhaftet und 1950 nach Holland freigelassen.

 

 

Vorgänger

Das tatsächlich offizielle DDR-Staatswappen war ab Staatsgründung 1949 bis zu seiner endgülitgen Form um einiges einfacher als der oben gezeigte Behrendt-Entwurf, der der Version von 1955 bereits recht nahe kam.

 

Präsidium 1 Volkskammersitzug, 1950

(Bundesarchiv Bild 183-08553-0004)

 

 

Das schwarz-rot-goldene Band fehlte gänzlich, ebenso die Referenz zur "Intelligenz", die später durch den Zirkel symbolisiert wurde.

 

28.05.1953 Ein Zirkel hinzugefügt

 

Das DDR-Wappen ist hinlänglich bekannt, versinnbildlichte es doch immerhin zwischen dem 29.09.1955 und dem 31.05.1990, also knapp 45 Jahre lang, den "ersten Arbeiter-und Bauernstaat auf deutschem Boden". Weniger bekannt hingegen sind abgelehnte Entwürfe sowie der offizielle Vorgänger (1949-1955).

26.09.1955 Rote Grund hinzugefügt

 

Gesetz über das Staatswappen und die Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik

vom 26. September 1955

 

geändert durch

Gesetz vom 1. Oktober 1959 (GBl. I. S. 691)

Gesetz vom 4. Oktober 1960 (GBl. I. S. 532)

faktisch größtenteils aufgehoben durch

Art. 1 der Verfassung der DDR vom 6. April 1968 (GBl. I S. 199)

 

aufgehoben infolge der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990

siehe auch Beschluß der Volkskammer vom 31. Mai 1990 (GBl. I. S. 276)

 

§ 1. Das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik besteht aus Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz, der im unteren Teil von einem schwarzrotgoldenen Band umschlungen ist.

§ 2. (1) Die Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik besteht aus den Farben Schwarz-Rot-Gold.

(2) Die Farben Schwarz-Rot-Gold sind in der Staatsflagge in drei gleich breiten Streifen angeordnet.

(3) Die Staatsflagge wird in der Weise geführt, daß der schwarze Farbstreifen oben, der rote Farbstreifen in der Mitte und der goldene Farbstreifen unten erscheint.

(4) Die Breite der Staatsflagge verhält sich zu ihrer Länge wie 3:5.

 

Durch Gesetz vom 1. Oktober 1959 wurde der § 2 mit Wirkung vom 6. Oktober 1959 wie folgt geändert:

- der Abs. 1 erhielt folgende Fassung:

"(1) Die Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik besteht aus den Farben Schwarz-Rot-Gold und trägt auf beiden Seiten in der Mitte das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik."

- der Abs. 4 erhielt folgende Fassung:

"Die Breite der Staatsflagge verhält sich zu ihrer Länge wie 3:5. Der Durchmesser des Staatswappens verhält sich zur Länge der Staatsflagge wie 1:3."

 

§ 3. (1) Der Präsident der Deutschen Demokratischen Republik führt eine Standarte.

(2) Die Standarte ist quadratisch, trägt in der Mitte auf rotem Grund das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik, wird von den Farben der Deutschen Demokratischen Republik eingefaßt und durch goldene Fransen abgeschlossen.

(3) Das Verhältnis des Wappens zur Standarte beträgt 1 : 2, das der Einfassung zur Standarte 1 :20.

 

Durch Gesetz vom 4. Oktober 1960 erhielten die Abs. 1 und 2 des § 3 folgende Fassung:

"(1) Der Vorsitzende des Staatsrates der Republik führt eine Standarte

(2) Die Standarte ist quadartisch, trägt in der Mitte auf rotem Grund das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik und wird durch eine schwarz-rot-goldene Kordel eingefaßt."

 

§ 4. Für die Form, Gestaltung und Farbe des Staatswappens, der Staatsflagge und der Standarte des Präsidenten der Deutschen Demokratischen Republik sind die anliegenden Muster verbindlich.

 

Durch Gesetz vom 4. Oktober 1960 wurden im § 4 die Worte "des Präsidenten" ersetzt durch "des Vorsitzenden des Staatsrates".

 

§ 5. Alle mit dem Staatswappen und. der Staatsflagge im Zusammenhang stehenden weiteren Fragen, insbesondere die Flaggenführung der See- und Binnenschiffe und die Schaffung von Dienstflaggen und Dienstwimpeln regelt der Ministerrat der Deutschen, Demokratischen Republik.

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

 

in Kraft getreten am 27. Oktober 1955.

siehe hierzu u. a. die Verordnung über die Einführung einer Handelsflagge der DDR vom 1. Oktober 1959 (GBl. S. 691).

 

Das vorstehende, vom Präsidenten der Volkskammer im Namen des Präsidiums der Volkskammer unter dem siebenundzwanzigsten September neunzehnhundertfünfundfünfzig ausgefertigte Gesetz wird hiermit verkündet.

 

      Berlin, den siebenundzwanzigsten Oktober neunzehnhundertfünfundfünfzig

 

Der Präsident der Deutschen Demokratischen Republik

 

W. Pieck

 

Anlage

zu § 1 des Gesetzes

 

 

Anlage

zu § 2 des Gesetzes

 

nicht abgebildet

Durch Gesetz vom 1. Oktober 1959 wurde die Anlage zu § 2 faktisch geändert.

 

Anlage

zu § 3 des Gesetzes

 

 

26.09.1955

04.10.1960

nicht abgebildet

Durch Gesetz vom 4. Oktober 1960 wurde die Anlage zu § 3 geändert.


Quellen: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1955 S. 705

© 19. November 2004 - 28. November 2004


 

Sicherheitsdienst

 

Wappen

 

Banner

 

Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), auch Staatssicherheitsdienst, bekannt auch unter dem Kurzwort Stasi, war in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zugleich Nachrichtendienst und Geheimpolizei und fungierte als Regierungsinstrument der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Formal war es innerhalb des Ministerrats der Deutschen Demokratischen Republik ein „Ministerium der bewaffneten Organe“. Auch die Hauptverwaltung Aufklärung (HVA), der Auslands-geheimdienst der DDR, war eine von etwa zwanzig Hauptverwaltungen des MfS.

Das MfS wurde am 8. Februar 1950 gegründet und entwickelte sich zu einem weitverzweigten, personalstarken Überwachungs- und Repressionsapparat, dem im Jahr 1989 etwa 91.000 hauptamtliche Mitarbeiter und zwischen 110.000 und 189.000 inoffizielle Mitarbeiter (IM) angehörten. Motive für die Kooperation waren vor allem politische Ideale. Geld habe nur eine untergeordnete Rolle gespielt, auch erpresste Zusammenarbeit mit dem DDR-Spitzelapparat sei selten gewesen. Innenpolitisch hatte das als Machtinstrument benutzte MfS Schutzfunktion für staatliche Organe und Personen.

Im Zuge der friedlichen Revolution im Herbst kam es im November 1989 zur Umbenennung des MfS in Amt für Nationale Sicherheit (AfNS), das seine Tätigkeit bereits ab Anfang Dezember infolge des Drucks der Bürgerkomitees einstellte und bis März 1990 vollständig aufgelöst wurde. Für die Erforschung und Verwaltung der schriftlichen Hinterlassenschaft der Behörde ist seit 1990 der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) zuständig. Das MfS ist der einzige Geheimdienst der deutschen Geschichte, der umfassend aufgedeckt und aufgearbeitet wurde. [5]

 

 

Polizei

 

Im Juni 1945 erfolgte von der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland die Bildung von Polizeikräften in der Sowjetischen Besatzungszone. Diese waren an die Landespolizei aus der Weimarer Zeit angelehnt und unterstanden den Innenministerien der fünf in der SBZ liegenden Länder.

Volkspolizeistern

 

Mit der Gründung der DDR 1949 wurde die Volkspolizei dem Ministerium des Innern unterstellt Die HVDVP hatte die Leitung über die 14 Bezirksektionen auf DDR-Gebiet und ein Präsidium der Volkspolizei in Ost-Berlin. Die Direktionen standen den insgesamt 215 Volkspolizeikreisämtern vor. Der offiziell dem Justizministerium unterstellte Strafvollzug wurde 1950 ebenso der Volkspolizei zugeschlagen. Ebenso wurde der HVDVP die Oberaufsicht über sämtliche Feuerwehren der DDR zugeteilt

Nach der Wiedervereinigung 1990 verließen Tausende aufgrund MfS-Tätigkeit oder Dienstverhaltens die Volkspolizei, da sie sich keine Weiterverwendung in die an ihre Stelle tretenden Landespolizeien der nun wiedervereinigten Bundesrepublik erhofften. Am ehesten jüngere Dienstränge hatten eine Chance auf Weiterverwendung im Polizeidienst. Die Führungsstellen der neu aufzubauenden Landespolizei behörden wurden von westdeutschen Kollegen besetzt

 

Mützenabzeichen Volkspolizei

 

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Streitkräfte

 

 

 

Emblem der Natonale Volksarmee

 

Die NVA-Gründung 1956 war das Ergebnis einer Entwicklung, die am 10. Juli 1952 mit der Proklamation der „Nationalen Streitkräfte“ durch die Volkskammer der DDR begonnen hatte. In ihrem Verlauf wurden die Kasernierte Volkspolizei (KVP) sowie die Grundstrukturen einer Militärorganisation aufgebaut. Der Aufbau vollzog sich ab 1955 unter Anleitung der Sowjetunion. Die Gründung der NVA erfolgte am 18. Januar 1956 per Gesetz (zeitlich nach der Bundeswehr). Die Aufstellung erfolgte in mehreren Etappen, wobei bis zum 1. März 1956 die Stäbe und Verwaltungen einsatzfähig sein sollten. Bis kurz nach dem Mauerbau 1961 war die NVA im betonten Gegensatz zur Bundeswehr eine Freiwilligenarmee. Ideologisch verstand sich die Führung der neuen Armee trotz Übernahme einiger äußerer Strukturelemente von der Wehrmacht nicht in der Tradition des preußisch-deutschen Militarismus.

 

Banner

 

Grenztruppen

 

Wappen Grenztruppen

 

Die Grenztruppen der DDR waren eine dem Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) unterstehende militärische Formation zur Sicherung und Überwachung der Staatsgrenze der DDR. Sie waren Teil der Bewaffneten Organe der DDR.

Die Vorläuferorganisation der Grenztruppen der DDR wurde aufgrund von Vorgaben der alliierten Siegermächte am 1. Dezember 1946 zunächst als paramilitärische Polizeieinheit zur Überwachung der Außengrenzen der Sowjetischen Besatzungszone (ab 1949 der DDR) unter der Bezeichnung Grenzpolizei, ab Mai 1952 unter der Bezeichnung Deutsche Grenzpolizei aufgestellt. 

Im Frühjahr 1971 wurden die Grenztruppen der DDR wegen der laufenden Abrüstungsverhandlungen aus der Nationalen Volksarmee (NVA) ausgegliedert, um nicht zur Truppenstärke des Landes gezählt zu werden. Trotzdem blieben die Grenztruppen als eigenständige Teilstreitkraft direkt dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstellt. Sie bildeten einen Teil der Bewaffneten Organe der DDR.

 

Verdienstmedaille der Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik (1977.10.25)

Emblem mit Grenzpfahl und Kalaschnikow

Auf die Kehrseite das Wappen der Volksarmee

 

Volksmarine

 

Volksmarine (kurz: VM) war von 1960 bis 1990 die Bezeichnung für die Seestreitkräfte der DDR. Sie war Teilstreitkraft der 1956 gegründeten Nationalen Volksarmee.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs begann die Sowjetunion frühzeitig, die Aufrüstung in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und späteren DDR voranzutreiben. Bereits ab 1950 wurde mit Unterstützung sowjetischer Marineoffiziere die „Hauptverwaltung Seepolizei“ aufgebaut, die am 1. Juli 1952 in „Volkspolizei See“ (VP-See) umbenannt wurde.

Bei der Aufstellung der Nationalen Volksarmee (NVA) wurde am 1. März 1956 aus der VP-See die „Verwaltung Seestreitkräfte der NVA“ in die neuen Seestreitkräfte überführt. Auf Beschluss des Nationalen Verteidigungsrats der DDR vom 19. Oktober 1960 wurde den Seestreitkräften der NVA am 3. November 1960 im Rahmen einer großen Flottenparade der Name Volksmarine verliehen. Mit dieser Benennung sollte an den Kieler Matrosenaufstand 1918 und die während der Novemberrevolution gebildete Volksmarinedivision erinnert werden, deren revolutionäre Tradition die DDR für sich beanspruchte.

Am 2. Oktober 1990 wurde die Volksmarine wie auch alle anderen Streitkräfte der NVA aufgelöst.

 

 

Wappen Volksmarine

 

Flagge

 

Luftwaffe

 

Hoheitszeichen

 

Die Wurzeln der Luftstreitkräfte der DDR liegen in der Zeit vor der Gründung der Nationalen Volksarmee. Das Ziel war, eine strukturelle Grundlage und eine Basis für den Aufbau der Expertise, die für den Einsatz und den Betrieb von Luftstreitkräften erforderlich ist, zu erhalten. Hierfür wurde 1951 zunächst unter dem Ministerium des Innern/Kasernierte Volkspolizei (MdI/KVP) der Stab der Volkspolizei-Luft (VP-Luft) in Berlin-Johannisthal aufgestellt. Dieser führte die 1. Fliegerdivision mit drei Regimentern. Die Ausbildung erfolgte ab 1953 an Luftfahrzeugen die durch die Sowjetunion zur Verfügung gestellt wurden.  Jedoch bereits ab Anfang 1952 wurde insgeheim mit der Ausbildung des zukünftigen Bodenpersonals und der Piloten im sogenannten Lehrgang X begonnen.

Ende November 1953 erfolgte die Neuaufstellung als Stab der Verwaltung der zunächst Aeroklubs genannten Einheiten in Cottbus und der Wechsel der Unterstellung vom MdI direkt unter den Stellvertreter des Ministers und Chef der Kasernierten Volkspolizei.

 

Mützenabzeichen Polizeifliegerkräfte der Nationalen Volkspolizei

 

 

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 © Hubert de Vries 2019-12-22

 

 

 



[1] Neubecker, Ottfried: Das Wappen der Deutschen Demokratische Republik. In: Archivum Heraldicum, 1956, pp. 43-44.

[2]  Dieser Absatz nicht im Originaltext. (H.d.V.)

[3]  Fritz Behrendt war damals schon in 1951, nachdem er auf Anklage Titoïsmus verhaftet worden war, nach Holland geflüchtet  Er wurde dort politischer Zeichner beim Tageblatt „Het Parool”. (H.d.V.)

[4] Ad. § 3: Anfangs wurde als Kraftwagenflagge eine schwarz-rot-goldenen Standarte gebraucht, die im roten Streifen das (golden?) gestickte Wort « Präsident », im gelben Streifen die Buchstaben DDR, alles in Frakturschrift, zeigte. – Ob die mit Polizeiverordnung zum 1.2.1951 § 3 festgesetzte Standarte geführt worden ist, ist dem Referenten nicht bekannt. Sie sollte die Farben der DDR mit dem Staatswappen (das hier erstmals so hiess, ohne zu existieren), zeigen.

Ad. § 5: Diese Regelung erfolgte durch die «Verordnung über die Führung von Dienstflaggen und Dienswimpeln», vom 27. September 1955, a.a.O. S. 706, zugleich mit weiteren Flaggenverordnungen (a.a.O. S. 706, 707) (O. Neubecker)

[5] Diese und die folgenden historischen Einführungen sind Bearbeitungen von Wikpedia-Aufsätzen

 

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