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CONFŒDERATIO HELVETICA

Switzerland

 

GESCHICHTE

HERALDIK

KANTONS

 

 

 

Geschichte

 

Die drei Urkantone oder Waldstätte (Orte) Uri, Schwyz und (bei allerdings unsicherer Lesart) Unterwalden schlossen 1291 nach dem Tod des deutschen Königs Rudolf I. von Habsburg einen Bund zum Schutz ihrer «alten Freiheiten».[184] Eine diesbezügliche Urkunde, der sogenannte Bundesbrief, ist datiert auf Anfang August 1291. Der Legende nach geschah die Beschwörung dieses Bundes auf dem Rütli. Im 19. Jahrhundert wurde der 1. August 1291 als Datum für die «Gründung» der Alten Eidgenossenschaft und damit der 1. August als Schweizer Nationalfeiertag festgelegt.

Das schlechte Verhältnis zwischen den Eidgenossen und dem Herrscherhaus der Habsburger rührt von der deutschen Königswahl vom 25. November 1314 her, als der Wittelsbacher Ludwig der Bayer und der Habsburger Friedrich der Schöne gleichzeitig zum deutschen König gewählt wurden. Die Eidgenossen hielten zu Ludwig dem Bayern. Dies und ein Überfall auf das Kloster Einsiedeln bewog Leopold I. von Österreich 1315 zu einem Kriegszug gegen die Eidgenossen, der in der Schlacht am Morgarten unglücklich für ihn endete. Um ihre Selbständigkeit gegenüber Habsburg zu wahren, schlossen sich die Reichsstädte Luzern, Zürich, Glarus, Zug und Bern im 14. Jahrhundert dem Bund der Waldstätte an. Das resultierende Gebilde wird als die Acht Alten Orte bezeichnet. Erst als die Städte Zürich, Bern und Luzern durch ihren Betritt die Eidgenossenschaft zum Instrument ihrer Kooperation machten, erlangte der eidgenössische Bund eine stabile politische Bedeutung, welche auch durch die europäischen höfischen Zentren in Wien, Paris und Mailand geduldet wurde.

Die Schlacht am Morgarten ist heute unter Historikern umstritten. Es folgten weitere Auseinandersetzungen mit dem Haus Habsburg: 1386 bei Sempach (die Lombardei, die ihre wirtschaftlichen Interessen durch die Habsburger gefährdet sah, hatte die eidgenössische Bewaffnung finanziert) und 1388 bei Näfels gelang es den Eidgenossen, habsburgische Ritterheere zu schlagen. 1415 eroberten sie (auf Betreiben von Kaiser Sigismund) die habsburgischen Stammlande im Aargau. Zwischen der Stadt Zürich und den übrigen Eidgenossen kam es wegen der Erbschaft der Grafen von Toggenburg zum Alten Zürichkrieg  (1436–1450), in dessen Verlauf sich Zürich mit Habsburg verbündete. Zürich war schliesslich zur Rückkehr in die Eidgenossenschaft gezwungen. Ein weiterer Krieg brachte Habsburg 1460 um den Thurgau, sodass sich Herzog Sigismund von Tirol am 11.Juni 1474 in der «Ewigen Richtung» angesichts der Bedrohung durch Herzog Karl den Kühnen von Burgund gezwungen sah, die Alte Eidgenossenschaft als eigenständiges Staatswesen anzuerkennen. 1474 zogen die Eidgenossen auf Wunsch Kaiser Friedrichs III. gegen Karl den Kühnen und zerstörten in den Burgunderkriegen im Verbund mit Lothringen und Habsburg dessen Reich. Bern und Freiburg expandierten in dieser Zeit ins vormals savoyisch und burgundisch kontrollierte Waadtland, das sie bis 1536 ganz eroberten

Der militärische Sieg über die Burgunder bestärkte die Eidgenossenschaft in ihrem Willen nach Selbständigkeit. Aus diesem Grund widersetzte sie sich der Reichsreform des deutschen Königs und späteren Kaisers Maximilian I. Der Versuch Maximilians, die Eidgenossen im Schwabenkrieg gefügig zu machen, endete 1499 im Frieden zu Basel. Als konkrete Folge schlossen sich 1501 Basel und Schaffhausen dem Eidgenössischen Bund an, der sich zu den Dreizehn Alten Orten weiterentwickelte. Dazu kamen weitere Verbündete, die sogenannten Zugewandten Orte, insbesondere das Wallis und die Drei Bünde, aber auch Monarchien wie die Fürstabtei St. Gallen oder die Grafschaft Neuenburg. Als Gemeine Herrschaften wurden bis 1798 Gebiete bezeichnet, die von mehreren der Dreizehn Alten Orte gemeinsam erobert und als Vogteien auch gemeinsam verwaltet wurden. Dazu zählten u. a. Gebiete in den heutigen Kantonen Thurgau und Tessin. Ausserdem besassen die meisten Orte politisch unselbständige Untertanengebiete.

Die Siege in den Burgunderkriegen und im Schwabenkrieg und ihre moderne Infanterietaktik begründeten den Ruf der eidgenössischen Kämpfer und gaben dem Söldnerwesen enormen Auftrieb. Bis ins 19. Jahrhundert blieb dieses in den ländlichen Regionen der Innerschweiz ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.

Die Expansion der Eidgenossenschaft in Richtung Oberitalien erfolgte zur Sicherung der Alpenpässe. Dadurch wurde die Eidgenossenschaft in die komplizierten italienischen Kriege zwischen Habsburg, Frankreich, Venedig, dem Papst, Spanien und den verschiedenen italienischen Potentaten verwickelt.

Am 24.Oktober 1648 erreichten die Schweizer Kantone im Westfälischen Frieden die Anerkennung ihrer Ausgliederung aus dem Heiligen Römischen Reich und wurden somit unabhängig. Die Auslegung des betreffenden Art. VI IPO bzw. § 61 IPM war umstritten, wurde dann jedoch überwiegend als Anerkennung der völkerrechtlichen Souveränität interpretiert.

Am 5.Mai 1798 wurde die Alte Eidgenossenschaft nach kurzer Gegenwehr von Frankreich besetzt und unter der Bezeichnung «Helvetische Republik» als Tochterrepublik seinem Einflussgebiet einverleibt. Die Helvetische Republik war das erste moderne Staatswesen auf Schweizer Gebiet und im Gegensatz zur Tradition als Einheitsstaat stark zentralistisch organisiert. Die bisherigen Unterschiede zwischen Untertanenlande und herrschenden Städten und Orten wurden aufgehoben. Rechtsgleichheit, Schaffung eines einheitlichen Wirtschafts- und Währungsraumes, Glaubens- und Gewissensfreiheit waren nur einige der fortschrittlichen Neuerungen, die damit Eingang in die Schweiz fanden. Als französischer Satellitenstaat wurde die Helvetische Republik jedoch in die Kriegsereignisse der Koalitionskriege hineingezogen und mehrfach Kriegsschauplatz. Nach mehreren Staatsstreichen und der Niederschlagung eines bewaffneten Aufstands verordnete Napoleon Bonaparte 1803 in der Mediationsakte der Schweiz wieder eine föderalistische Verfassung mit autonomen Kantonen. Als Staatsname wurde die Bezeichnung «Schweizerische Eidgenossenschaft» festgelegt. Die ehemaligen Untertanengebiete und die Zugewandten Orte wurden in die neuen Kantone St. Gallen, Graubünden, Aargau  Thurgau, Tessin und die Waadt umgewandelt.

 

1815 wurden die inneren und äusseren Grenzen der Schweiz im Wiener Kongress international anerkannt. Zu den 19 Kantonen der Mediationszeit kamen nun noch Neuenburg, Wallis und Genf hinzu, der Kanton Bern erhielt das Gebiet des Fürstbistums Basel. Im Zweiten Pariser Frieden vom 20. November 1815 verordneten die Grossmächte der Schweiz die «immerwährende bewaffnete Neutralität», um ihr Gebiet dem Einfluss Frankreichs zu entziehen. Die Schweiz wurde durch den «Bundesvertrag» wieder zu einem Staatenbund, sodass während der folgenden Epoche der Restauration die Eigenständigkeit der Kantone gegenüber der napoleonischen Zeit wieder grösser war. Der Kanton Jura entstand erst 1979 durch die Abspaltung eines Teils des 1815 zum Kanton Bern geschlagenen Gebiets.

 

Heraldik

 

Bundbuch: Heraldische Miniatur zum Vierwaldstätterbund von 1332, um 1550

Vier Wappen der Eidgenossen: Luzern, Uri, Schwiz, Unterwalden

 

Hans Ingerams Wappenbuch t. Albrecht VI 1424-1463

Die Einschft lautet

dise land alle glich hörent zum hus vo osterich

die schwizer sind der untrw knecht

si hand die land in und got er und recht

got der wirt es bald machen schlecht

 

grund und boden hort zudem hus von osterich

Berliner Wappenbuch 1460 ca

Acht Wappen der Eidgenossen

Das Wappen des Reiches umgeben von die Wappen der Eidgenossen

Holzschnitt des Meisters D.S., 1507

Titelblatt zu Etterlyns Kronica von der loblichen Eydtgenossenschaft. Basel.

Sechzehn Wappen der Eidgenossen

 

Die Wappen der Schweizerische Kantone mit Schildhalter, 1514

13

 

 

 

Am 5.Mai 1798 wurde die Alte Eidgenossenschaft nach kurzer Gegenwehr von Frankreich besetzt und unter der Bezeichnung «Helvetische Republik» als Tochterrepublik seinem Einflussgebiet einverleibt.

in die Kriegsereignisse der Koalitionskriege hineingezogen und mehrfach Kriegsschauplatz.\

 

Helvetische Republik

17.04.1798-10.03.1903

4 Franken, 1801

Kriegsmann mit Fahne und schwert

Umschrift:  Helvetische Republik 1799

 

Auf den Siegeln der Helvetischen Republik befand sich eine Szene aus dem Sage Wilhelm Tells, dem Volkshelden der Schweiz. Die Wahl einer Personifikation entsprach solchen Personifikationen in der damaligen Batavischen Republik und der Französischen Republik: Die Niederländische Jungfrau und Marianne, die die (Bürgerlichen-) Freiheit symbolisierten, Eine Helvetische Jungfrau folgte erst in 1800

Senat

Art. 25. Der Senat besteht aus zwei Landammännern, zwei Statthaltern  und 26 Räthen. Jeder Canton soll ein Mitglied darin haben, zu welchem Ende die oberste Cantonalbehörde der Tagsatzung drei Subjecte zur Auswahl vorschlägt. Die Übrigen werden so gewählt, daß keinem Canton mehr als drei Mitglieder zukommen

 

Die Sage von Wilhelm Tell

 

Überlieferung und Datierung

 

Die Zeitgenossen der ersten Eidgenossen hielten es nicht für nötig, etwas vom Gesslerhut, vom Apfelschuss, vom Tellensprung, vom Tyrannenmord in de  Hohlen Gasse bei Küssnacht am Rigi und vom Rütlischwur schriftlich festzuhalten. Der Bundesbrief von 1291 ist jedenfalls nicht die schriftliche Urkunde vom Rütli, sondern ein Vorläufer des Rütlibundes, während schon die älteste Tradition die Taten Tells und den Rütlischwur auf das Jahr 1307 datiert.

Erst um 1890 beschloss das Bundesparlament gegen den Widerstand der Urkantone (Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden), den Rütlischwur und den Bundesbrief gleichzusetzen und am 1. August 1891 eine 600-Jahr-Feier abzuhalten. Die Urner errichteten 1895 das Telldenkmal in Altdorf und meisselten darauf zum Trotz nochmals die althergebrachte Jahreszahl 1307 ein. Die älteste bekannte schriftliche Quelle ist das so genannte «Weisse Buch von Sarnen», in dem der Landschreiber Hans Schriber aus Obwalden um 1470 Urkunden und Erzählungen zum Ursprung der Eidgenossenschaft zusammen stellte.

 

Landvogt Geßler treibt in der Talschaft Uri Steuern für die Grafen von Habsburg ein. Um deren Herrschaftsanspruch zu unterstreichen, pflanzt er seinen Hut auf einer Stange auf dem Dorfplatz von Altdorf auf und verlangt, dass jeder Vorbeigehende diesen grüßt. Wilhelm Tell, ein mit einer Armbrust bewaffneter Jäger, verweigert den Gruß. Gessler weiss, dass Tell ein Meisterschütze ist und stellt ihn vor die Wahl, entweder einen Apfel vom Kopf seines Sohnes Walter zu schiessen oder zu sterben. Tell besteht die Probe, hat aber noch einen zweiten Pfeil bereit. Er gibt freimütig zu, dass er damit Gessler erschossen hätte, wenn der Apfelschuss misslungen wäre.

 

Tell Denkmal  Altorf

Für den Freiheitshelden Wilhelm Tell in Altdorf, dem Kantonshauptort des Kanton Uri (458 m) in der Zentralschweiz. Wilhelm Tell von Richard Kissling aus dem Jahre1895.

 

 

 

 

 

 

 

Die Schweizerische Flagge während der République helvétique 13.02.1799

Erster National Abzeichen, diese Flagge sollte die Flaggen der Kantone verfangen

 

Altar und Jungfrau mit Schild und Speer (1800)

 

Sitzende Helvetia mit Schild und Pfeil (1802)

 

Das Schild zweimal durchschnitten, in der mitte belegt mit Fasces und eingesteckter Beil und umgeben von das Unschrift  HELVETISCHE REPUBLIK

 

Schweizerische Eidgenossenschaft

1803-1815

 

Das Vermittlungsgesetz (französisch: Acte de Médiation) wurde am 19. Februar 1803 von Napoleon Bonaparte, dem Ersten Konsul der Französischen Republik, zur Gründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft erlassen. Das Gesetz hob auch die frühere Helvetische Republik auf, die seit dem Einmarsch französischer Truppen in die Schweiz im Jahr 1798 bestand. Nach dem Abzug der französischen Truppen im Juli 1802 brach die Republik zusammen (im Bürgerkrieg von Stecklikrieg). Das Vermittlungsgesetz war Napoleons Versuch, einen Kompromiss zwischen dem Ancien Régime und einer Republik zu finden. Diese Zwischenstufe der Schweizer Geschichte dauerte bis zur Restaurierung von 1815. Das Gesetz zerstörte auch die Staatlichkeit von Tarasp und gab sie Graubunden

 

 

 

Siegel 5 Juli 1803

 

Schweizerische Eidgenossenschaft

Restauration

18141848

 

Am 16 Mai 1814 beschloß die Tagesatzung in Art. 41 der neuen Verfassung:

 

Das Siegel der Eidgenossenschaft ist das Feldzeichen der alten Schweizer, ein weißes, freistehendes Kreuz im roten Feld, samt der Umschrift: SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT MDCCCXV.[1]

 

Es ist interessant, daß der Artikel ausdrücklich auf den Ursprung des gewählen Wappenbildes hinweist, um die historisch Bedeutung des Wappens hervorzuheben, Es ist jedoch nicht bekannt, welche Gründe die Tagsatzug dazu bewogen, das freischwebende Kreuz an stelle des jahrhundertealten durchgehenden Kreuzes zu wählen. Vermutlich wollte man damit einer Verwechslung mit dem Wappen des Hauses Savoyen (Königreich Sardinien) vorbeugen.

Eidgenossisches Siegel von 1815

 

Dreieckiges Kreuzschild samt der

 

Umschrift SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT MDCCCXV und die 22 Kantonswappen

 

Grosses Siegel 1815 und Kasten mit Wappen (1816)

 

Farbiges Eidgenossisches Siegel von 1815

 

Und die Uniforme der 22 Kantonsgerichtsvollzieher

 

Schweizerische Eidgenossenschaft (de)

Confédération suisse (fr)

Confederazione Svizzera (it)

Confederaziun svizra (rm)

seit 12 09 1848

 

Schweizerische Műnzen 1858

 

Stehender Helvetia mit Speer und Schild

 

Dreieckiges Kreuzschild umgeben von den Titel: SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT MDCCCXLIII und die 22 Kantonswappen

 

Das Kleine Siegel mit lateinische Landesname

22 Wappen

Kanzley Siegel, 19Jh[2]

Grosses Siegel 1848 mit Kasten

 

 

Das Eigenossisches Landeswappen wurde 1889 festgelegt

 

 

 

Bundespraesident

Wappen und Landesnahme

 

Bundesnachrichtendienst

 

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ist ein sicherheitspolitisches Instrument der Schweiz mit einem gesetzlich klar definierten Auftrag. Seine Kernaufgaben sind die Prävention und die Lagebeurteilung zuhanden der politischen Entscheidungsträger.

 

 

 

Kantons

Aargau

Appenzell

Basel

Bern

Freiburg

Geneve

Glarus

Graubunden

Jura

Luzern

Neuchatel

Nidwald

Obwald

Sankt Gallen

Schaffhausen

Schwyz

Soloturn

Tessin

Thurgau

Uri

Vaud

Wallis

Zug

Zurich

 

22 kantons

 

Polizei

 

Die Schweizerische Eidgenossenschaft hatte anfangs keine Bundespolizei. 1903 wurde ein Zentralpolizeibüro, das für Koordinationsaufgaben zuständig war, gegründet. 1917 gründete man die eidgenössische Fremdenpolizei. 1935 wurde in Reaktion auf die Jacobaffäre die Bundespolizei unter der Leitung von Bundesanwalt Franz Stämpfli geschaffen, die vor allem für Spionageabwehr und Terrorismusbekämpfung zuständig war. Die Reorganisation der Bundespolizei unter Trennung von präventiver und gerichtlicher Polizei erfolgte in den 1990er Jahren. Die Bundespolizei wurde 1999 in das Bundesamt für Polizei eingegliedert. Seit 2001 werden die gerichtspolizeilichen Aufgaben ausschliesslich vom Bundesamt für Polizei vorgenommen.

 

Armee [3]

 

Kriegs Kanzlei

Siegel mit Kreuzwappen und Fahnen

 

 

 

 

Alt

 

Luftwaffe

 


Wappen

Logo

Abzeichen

 

Bergier, J.F.

Guillaume Tell. Fayard, Paris 1988.

Galbreath, Donald Lindsay

Un Sceau inedit de Berthold IV de Zähringen. In: Archives Heraldiques Suisses. 1921, pp. 11-14.

Ganz, P.

Geschichte der heraldischen Kunst in der Schweiz im 12. und 13. Jahrh. Frauenfeld 1899. [U.B.A. C.C. 930] 

http://docplayer.fr/67878513-Histoire-du-drapeau-suisse-fin.html

 

 

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© Hubert de Vries

 

 

 



[1] Mader, Robert: Fahnen und Farben der Schweizerischen Eidgenossenschaf und der Kantone. Verlag Zollikofer & Co. St. Gallen, 1942

[2] https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=313984

[3] https://en.wikipedia.org/wiki/Structure_of_the_Swiss_Armed_Forces

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