DISCLAIMER

This site is a mirror of the original site, made in 2022 by Heraldry of the World. The original site is unaltered. This mirror functions as an archive to keep the material available on-line.
All rights remain with the late Hubert de Vries, the original site owner.

DIE SYMBOLE

DER KARPATO-UKRAINE.

Von einst bis heute

 

 

Roman KLIMES, World Vexillological Research Institute

 

INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort

Geschichtliches

A  KARPATO-RUßLAND

B  RUS’KA KRAJINA

C  HUTSULEN-REPUBLIK

D. KARPATO- RUSSLAND

E. KARPATO-RUSSLAND // KARPATO-UKRAINE

F. REPUBLIK KARPATO-UKRAINE

G. KARPATENLAND

H. TRANSKARPATISCHE UKRAINE

I. KARPATO- RUTHENEN IN DER WELT

K. TRANSKARPATISCHE REGION DER UKRAINE

 

Back to Ukraine

 

Vorwort

 

Diese Studie war ursprünglich in tschechischer Sprache verfasst und für die Veröffentlichung in der tschechischen vexillologischen Zeitschrift "Vexilologie" vorbereitet. Die Leitung des tschechischen "Vexilologický klub" (inzwischen in Tschechische Vexillologische Gesellschaft umbenannt) wollte die Studie aber zensieren und drastisch verändern. Das hatte aber der Autor nicht erlaubt. Jetzt, fast 10 Jahren danach, erscheint diese Studie, die inzwischen durch weitere verfügbare Informationen ergänzt wurde, in unserer Zeitschrift, dem „Flaggenkurier“.

 

Geschichtliches.

 

Kurze Geschichte der Karpato-Ukraine.

 

Die ersten Belege über die Besiedlung der Karpato-Ukraine stammen aus der jüngeren Steinzeit. In den Eisenzeit (etwa bis zur Zeit von Christi Geburt) kamen dort die Skythen. Später lebten dort die dakischen Stämme. Die Karpato-Ukraine war höchstwahrscheinlich auch die östliche Grenze des Großmährischen Reiches.

Anfang des 10. Jahrhunderts herrschte von Užhorod aus der Fürst Laborec (Er ist im Jahre 903 im Kampf gegen die Ungarn gefallen). Seit dieser Zeit herrschten die Ungarn über die Karpato-Ukraine. Der Einfall der Tataren 1241 hatte dieses Land so ruiniert, dass es fast entvölkert wurde. Im 14. Jahrhundert kamen die ersten deutschen Kolonisten, später auch die Rumänen.

Vom 10. bis 18. Jahrhundert entflammten in der Karpato-Ukraine viele Aufstände gegen die Ungarn (z.B. Johann von Zapole, Emerich Thököly oder Franz Rakoczy). Diese antihabsburgischen Aufstände wurden aber stets unterdrückt. Nach 1646 kam es zu Kontakten zwischen der orthodoxen Kirche und der katholischen Kirche in Rom. Es wurde das sogenannte Unions-Abkommen geschlossen. Das ist die Geburtsstunde der griechisch- katholische Kirche.

Die nationale Wiedergeburt beginnt Anfang des 19.Jahrhundert. Die Diözese in Mukačiv war unter der Kirchenverwaltung im ungarischen Eger. Erst im Jahre 1771 während der Regierungszeit von Maria Theresia von Habsburg bekam sie ihre Eigenständigkeit.

Das Revolutionsjahr 1848 hatte viele Spuren hinterlassen. Zu dem Slawischen Kongress in Prag haben die Ruthenen auch ihre eigene Delegation geschickt. In der Festung von Mukačiv wurden u.a. die Revolutionäre aus Böhmen gefangengehalten.

Der Aufstieg der Interessen um das literarische und kulturelle Leben ist fest verknüpft mit den Namen von Oleksander Duchnovyč. Er ist u.A. der Autor des Textes der ruthenischen Nationalhymne (Karpato- Ruthenen, wacht auf aus dem tiefen Traum...)

Der erste Weltkrieg kam in die karpatischen Berge bereits schon im Jahre 1914 als die russische Armee über die Bergpässe kam und manche Städte im Osten und in der Mitte des Landes besetzten. Ein Bestandsteil der tschechoslowakischen Legion in Rußland war auch eine Einheit ruthenischer Soldaten, die aus der ungarischen Armee desertiert waren.

Es war der Ruthene Dr. Hryhorij Žatkovyč, ein Rechtsanwalt des U.S.-amerikanischen Autokonzerns General Motors, der sich für seine ruthenischen Landsleute verdient gemacht hatte. Er traf sich mit dem damaligen U.S.-amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson und erklärte ihm die Möglichkeiten der weiteren Entwicklung der Karpato-Ukraine. Die von H. Žatkovyč geführte Delegation knüpfte Kontakte mit Prof. Dr. T. G. Masaryk, dem Führer der Tschechoslowaken, und übergab ihm die Resolution über den Vorschlag der Vereinigung Karpato- Rutheniens mit der Tschechoslowakei auf Basis einer Autonomie.

Zur endgültigen Eingliederung Karpato-Rußland in den Staatsverband der gerade jung gegründeten Tschechoslowakei kam es erst im Jahre 1919.

Nach dem Zerfall von Österreich-Ungarn im November 1918 hatte Ungarn versucht, manche ihrer nationalen Minderheiten mit dem Versprechen eines autonomen Status auf seine Seite zu ziehen.

Die ungarische Regierung hatte am 21.Dezember 1918 das Gesetz Nr.10 veröffentlicht, durch das eine Rus’ka Krajina (=Ruthenisches Land [gemeint ist Karpato-Rußland] ) ausgerufen wurde. Auf Grundlage dieses Gesetzes sollte das Land ein Landesparlament zusammen mit dem Amt eines Gouverneurs, regionale Verwaltung und ein Sonderministerium für die ruthenische Angelegenheiten in Budapest bekommen. Der gewählte Sojm (=Parlament) trat im März 1919 nur zweimal zusammen.

Aber die Ungarische Räterepublik hatte die Autonomie des Ruthenischen Landes mit der Ausnahme des Amtes des Gouverneurs liquidiert. Dieses wurde durch das Amt des Volkskommissaren ersetzt.

In der Praxis hatte die Autonomie eine sehr kurze Dauer. Der westliche Teil des Landes war durch die Tschechen besetzt, der östliche durch die Rumänen. Das Ende der Kontrolle des Landes durch die Ungarische Räterepublik endete gegen Ende April 1919, als die ungarische Rote Armee dieses Gebiet verlassen musste.

Die Eingliederung von Karpato-Rußland in die Tschechoslowakische Republik fand statt in einer Zeit als dieses rückständiges Land keinen anderen Ausweg aus dieser Situation gesehen hatte.

Eine Hauptrolle spielten die Karpato- Ruthenen unter der Führung von Dr. Hryhorij Žatkovyč. Schon am 23.Juli 1918 hatte die Delegation der amerikanischen Karpato- Ruthenen in der U.S.-amerikanischen Stadt Homestead darüber diskutiert, und hatten sich darüber geäußert, die Unabhängigkeit des Landes zu erklären. Wenn dies aber nicht möglich wäre, sollten die Karpato- Ruthenen eine Vereini­gung mit der Bukowina und Galizien eingehen. Wenn dieses ebenfalls nicht möglich wäre, sollten sie nach einer Autonomie streben. Es wurde aber nicht beschlossen innerhalb welchen Staates sie diese Autonomie verlangen.

In diesem Sinne wurde dann am 21.Oktober 1918 dem amerikanischen Präsidenten W. Wilson ein Memorandum vorgelegt. Der Zerfall von Österreich-Ungarn und die Siege der Entente hatten das Ende der Diskussion in dieser Frage mit sich gebracht.

Am 26.Oktober 1918 hatten in Philadelphia der zukünftige tschechoslowakische Präsident Prof. Dr. T. G. Masaryk und Dr. H. Žatkovyč als Vertreter der Karpato- Ruthenen im Namen der Tschechoslowaken und Karpato- Ruthenen eine Erklärung der Unabhängigkeit der unterdrückten mitteleuropäischen Völker unterschrieben.

Am 12.November 1918 hat der Karpato-ruthenische Nationalrat in Scranton (Pennsylvania) beschlossen, dass die Ungaro- Ruthenen (so wurden sie damals genannt) sich mit an die Tschechoslowakische Republik anschließen sollten. Dies sollte auf föderalen Prinzip erfolgen. Unter den Karpato- Ruthenen wurde ein Plebiszit abgehalten, in dem sich für den Anschluss an die Tschechoslowakei etwa 2/3 der Beteiligten ausgesprochen hatten, nur 28% für einen Anschluss an die Ukraine und für die völlige Unabhängigkeit votierten nur etwa 2%.

Auch die Bewohner des Landes selbst hatten sich zu dieser Frage geäußert.

Der Nationalrat in Svaljava hatte am 16.Dezember 1918 den Anschluss an die Tschechoslowakei gefordert. Das gleiche tat der Nationalrat in Prešov am 7.Januar 1919. Am 8.Mai 1919 haben sie die Räte in Prešov, Užhorod und Chust in dem Zentralen Nationalen Ruthenischen Rat zusammengeschlossen. Einen Tag danach hatte dieser für den Anschluss an die Tschechoslowakei votiert.

Die Friedenskonferenz in Paris musste dann nur noch den Willen der Bevölkerung befolgen.

Die Autonomie Karpato-Rußlands wurde geschrieben in die Verfassung der Tschechoslowakischen Republik, die im Februar 1920 angenommen wurde. Die Stellung von Karpato-Rußland bestimmte der Generalstatus. Das Land wurde durch einen Gouverneur geführt. Der wurde auf Vorschlag der Regierung durch den Staatspräsidenten ernannt. Die Funktion des Gouverneurs hatte aber nur einen zeremoniellen Charakter. Der faktische Chef der Verwaltung war der Vizegouverneur, der über die Zivilverwaltung verfügte. Nach der Veränderung in der Landesverwaltung im Jahre 1927, wurde das Amt des Vizegouverneurs aufgelöst und seine Aufgabe übernahm der Landespräsident.

Eine Wende in der Geschichte Karpato-Rußlands stellte das Münchener Abkommen dar. Gleichzeitig mit der Ausrufung der Autonomie der Slowakei, erhielt auch Karpato-Rußland die Autonomie.

Die Katastrophe für das Land bedeutete aber die sogenannte Wiener Arbitrage vom 2.November 1938, gemäß dieser musste die Tschechoslowakei zusammen mit der Südslowakei auch ein Teil Karpato-Rußlands an Ungarn abtreten. Karpato-Rußland verlor die Landeshauptstadt Užhorod und die zweitgrößte Stadt des Landes - Mukačiv.

 

Im Februar 1939 wurden die Wahlen für das Landesparlament ab­gehalten, in denen die Partei UNO (= УКРАЇНСЬКЕ НАЦIОНАЛЬНЕ ОБЕДНАННЯ = Ukrainische Nationale Vereinigung). alle Mandate gewonnen hatte. Die führende Persönlichkeit des politischen Lebens Karpato-Rußlands wurde Dr. Avhustyn Vološyn. In der ersten autonomen Regierung (9.Oktober 1938 - 26.Oktober 1938) war er Minister für Gesundheit und soziale Angelegenheiten. In der zweiten Regierung (28.Oktober 1938 - 1.Dezember 1938) hatte er schon die Funktion des Ministerpräsidenten, welche er auch in der dritten Regierung (1.Dezember 1938 - 14.März 1939) ausgeübt hatte. Am 15.März 1939 wurde er durch das Parlament in der Hauptstadt Chust als Präsident der Republik Karpato-Ukraine gewählt.

Nur 12 km entfernt waren die ungarische Soldaten entfernt, als diese historische Sitzung des Parlaments in Chust stattfand. Man hörte den Donner der ungarischen Kanonen. Es ist sehr traurig, dass Dr. A. Vološyn, der sich soviel für die Erhaltung der Tschechoslowakei verdient gemacht hatte, gegen alle möglichen Separatisten kämpfte, der nie ein Hehl aus seiner politischen Überzeugung gemacht hatte[1], in manchen Schriften aber als Agent von Nazi-Deutschland dargestellt wird  [2].

Die Regierung der Karpato-Ukraine und ihr Präsident hatten es immer abgelehnt irgendwelche Verhandlungen mit den ungarischen Besetzern zu führen und gingen in die Emigration. Mit der Flucht aus Chust begann die Odyssee von Dr. A. Vološyn und seiner Familie. Zuerst flüchteten sie über Tjačovo ins rumänische Sighet, wo sie unter dem Schutz des dortigen Polizeipräfekten standen. Danach fuhr Dr. Vološyn mit seiner Familie nach Belgrad, wo er sehr feierlich empfangen wurde.

Erst danach reiste er über Wien nach Prag, wo er dann in seiner Villa wohnte, die er schon früher, im Jahre 1938, gekauft hatte.[3] Bereits im März 1945 wurde er durch seine Freunde überzeugt, dass er Prag verlassen sollte. Es wurde ihm in Kanada eine Stelle angeboten, wo er an einer Universität wissenschaftlich arbeiten könnte [4].Er hatte aber abgelehnt, für ihn war der Gedanke an die Tschechoslowakei das höchste Ziel.

Vološyn hat immer fest an den Ideen der Tschechoslowakei gehalten, er gehörte nie dem Separatismus mancher extremer nationalistischen karpato-ukrainischen Kreise an (z.B. die in der halbmilitärischen Organisation Sič (Sitsch) die Führung an sich rissen).

Ein schönster Beweis für seine Treue und Loyalität zur tschechoslowakischen Republik sind die Banknoten, der er während des II. Weltkrieges in Olomouc (Olmütz) drücken lässt, und die provisorisches Geld in Karpato-Rußland seien sollten. Im Archiv des Autors befindet sich ein paar Exemplare im Wert von 5 Kronen. Auf diesen Banknoten befinden sich die Inschriften Tschechoslowakische Republik in tschechischer, ukrainischer und ruthenischer Sprache. Es ist auch das Ausgabejahr angegeben: 1944.

Und gerade diese Treue zu den Idealen von T.G. Masaryk und der Tschechoslowakei waren für Dr. A. Vološyn schicksalshaft. Am 15.Mai 1945 wurde Dr. A. Vološyn in Prag von den Soldaten der sowjetischer Einheit SMERŠ (Smert špionam = Tod den Spionen) verhaftet.

Er wurde mit dem Flugzeug nach Moskau verschleppt und im Gefängnis Lefortovo eingesperrt. Dort wurde er erschlagen. Die Sterbeurkunde gibt uns die Information über den Tod des Dr. A. Vološyn: 19.Juli 1945 um 15:40 Uhr. Bis heute ist der Ort der letzten Ruhe des Propagandistens der Idee eines gemeinsamen Lebens der Karpato- Ruthenen und Tschechoslowaken unbekannt [5].

 

A. KARPATO-RUßLAND

bis 1918

 

1 ) Wappen des Fürsten Danylo (um 1250)

 

 

Es handelt sich um das erste bekannte Wappen aus dem Gebiet der heutigen Karpato-Ukraine.

Das Wappen ist heraldisch einwandfrei und begründete die jahrhundertlange Tradition des Bärenwappens dieser Region. Es drückt sehr expressiv die wilde Natur in damaliger sowie in heutiger Zeiten aus. Ein Bär, ein majestätisches Tier, war immer ein Symbol für die ungezähmte Natur. Als wildes, gefährliches und unberechenbares Tier, war der Bär seit ältesten Zeiten das Schrecken der Leuten.

Er war das Attribut der verschiedenen katholischen Heiligen z.B. Romedius, Lambert von Lüttich oder auch des Abtes Magnus [6].

Das Wappen des Fürsten, dem späteren König Danylo [7] von Rotreußen [8] zeigt auf silbernem Schild einen roten aufrecht stehenden Bären, der nach rechts schaut [9] [10].

Die Farbe des Bären erinnert an den Namen des Landes: Rotreußen. Auch war dieses Wappen dann das Vorbild für das neu geschaffene Wappen von Karpato-Rußland im Jahre 1920.

 

2) Wappen von Petro Petrovyč (um 1400)

 

 

 

Auch dieses Wappen hat als seine zentrale heraldische Figur einen aufrecht stehenden nach rechts schauenden Bären.

Dieser Bergbär hat aber eine schwarze Tinktur. Die Tinktur des Schildes blieb aber unverändert - silbern [11]. Die silberne Farbe des Schildes drückt den poetischen Namen des Landes "Silbernes Land" aus [12] . Damit ist aber nicht das Silber sondern das Salz, das damals großen Reichtum bedeutete, gemeint. Bis heute sind in der Karpato-Ukraine viele Salzbergwerke. Während der tschechoslowakischen Verwaltung, in den Jahren 1919-1939 hatte Karpato-Rußland fast alle Salzbedürfnisse der Tschechoslowakei gedeckt [13].

Die silberne Farbe bedeutet auch den weit sich verbreitenden Schnee auf den hohen Gipfeln der Karpaten.

Petro Petrovyč war auch als Petune, Petunez oder Petroun bekannt. Wann er geboren wurde ist unbekannt, er starb nach 1321.

Als Nadschupan (= Gouverneur) der Grafschaften Uh und Zemplyn und als Besitzer der wichtigsten Ländereien in der Karpato-Ukraine, war er einer der Führer des Aufstandes gegen die Ungarn in den Jahren 1315-1322.Der Aufstand wurde von einer Gruppe der Nordungarischen (d.h. der Karpato- Ruthenen-) Adelsleuten organisiert, die sich in Opposition zu der Oligarchie des Königs Karl Robert von Anjou befanden und glaubten den Fürsten Lev Juryovyč von Galizien oder seinen Bruder Andrej auf den Thron zu bringen.

Sie waren aber im Jahre 1320 erfolglos, aber mit dem Aufruf von Petro Petrovyč ist der Aufstand in der Karpato-Ukraine nochmals ausgebrochen. Nach dem Tod von Petro Petrovyč wurde der Aufstand definitiv im Jahre 1322 zerschlagen [14]

 

3) Wappen aus der Zeit von Maria Theresia

 

 

 

 

Die Frage eines Wappens für das Karpatenland wurde während der Regie­rungszeit der Kaiserin Maria Theresia von Habsburg [15] geregelt.

Das Wappen bestand aus einem gespaltenen Schild. Links auf silbernem Feld ein schwarzer Bär, rechts vier rote und vier silberne gleich breite waagerechte Streifen [16]. In diesem Wappen wird auf die alten Verbindungen zwischen der Karpato-Ukraine und Ungarn hingewiesen.

Der schwarze Bär auf silbernem Feld ist das übernommene Wappen von Petro Petrovyč (siehe oben).

Die roten und silbernen Streifen in der rechten Hälfte des Schildes zeigen den königlichen Schild der ungarischen Dynastie der Arpaden [17]. Man nimmt an, dass diese alternativ plazierten roten und silbernen Streifen die ursprünglichen ungarischen Stämme, die sich in der Karpaten-Region während der Regierungszeit des Fürsten Arpad eingesiedelt hatten, symbolisieren [18].

Ansonsten ist es auch das Wappen des sogenannten Alt-Ungarn. Es kommt zuerst zur Zeit des Königs Emmerich (1196-1204) vor [19].

 

B  RUS’KA KRAJINA (= Ruthenisches Land)

21.12.1918 - 01.08.1919

 

Die Bezeichnung „Rus’ka Krajina“ für Karpato-Rußland führte die ungarische Regierung im Dezember 1918 ein. Der Grund dieses Verhaltens, war die Erklärung der Užhoroder Nationalrates über die Autonomie des Landes im Rahmen von Ungarn.

Durch das Gesetz Nummer X vom 21.Dezember 1918 wurde die autonome Provinz unter den Namen Rus’ka Krajina (=Ruthenisches Land) ausgerufen [20]. Die Provinz sollte ganz autonom sein, nur Finanzen, Verteidigung, Verkehr, soziale und auswärtige Angelegenheiten sollten gemeinsam mit Ungarn verwaltet werden. Die Rus’ka Krajina erhielt einen eigenen Mini­ster. Er war Mitglied der ungarischen Regierung in Budapest .

Auf den Posten des Ministers wurde Oreszt Szabó ernannt [21]. Lokaler Gouverneur war Agoston Štefan [22], sein Amtssitz war in Mukačiv [23].

Im März 1919 wurden Wahlen für das Lokalparlament abgehalten. Das traf sich dann nur noch zu zwei Sitzungen. Denn am 21.März 1919 kam in Ungarn zur Macht die kommunistische Clique unter der Führung von Béla Kun [24]. Es wurde die Ungarische Räterepublik proklamiert.

In dieser neuen ungarischen kommunistischen Regierung wurde Oreszt Szabó übernommen, aber unter der neuen Bezeichnung seiner Funktion: Volkskommissar der Rus’ka Krajina [25]. Die Regierung der Rus’ka Krajina hatte die Kontrolle über den zentralen Teil von Karpato-Rußland, weil der Westteil des Landes durch die tschechoslowakischen Einheiten und der östliche Teil durch die rumänischen Einheiten besetzt waren Am 01.08.1919 kapitulierte die Ungarische Räterepublik und Béla Kun flüchtete nach Wien.

Auf der Grundlage der internationalen Verträge und Vereinbarungen hatte Ungarn das Gebiet der südlichen Slowakei und Karpato-Rußland zu verlassen. Später verliesen ebenfalls die rumänische Einheiten den östlichen Teil des Landes .

 

4) Flagge der Rus’ka Krajina  (= Ruthenisches Land)

 

Das ungarische Gesetz Nr. X beschreibt zwar sehr detailliert die Grenze des Gebietes, aber die Symbole ließ es außer acht.

Genauso auch die Verordnung Nr. 928 [26], die unter der Nummer 31 des ungarischen Gesetzesblattes veröffentlicht wurde. Sie beschreibt sehr detailliert die administrative Verwaltung des Landes, aber über die Frage der Landessymbole (Flagge und Wappen) wird nicht gesprochen.

Ein Wappen des Landes Rus’ka Krajina hatte nie existiert - es war keine Zeit dazu, dieses zu realisieren. Auch die Flagge wurde nie offiziell eingeführt [27]. Aber die Einwohner haben ihre traditionellen Farben als nationalen Flaggen benutzt [28] [29].

 

 

Es handelte sich um die Flaggen, die aus zwei gleichbreiten waagerechten Streifen - oben hellblau, unten gelb - bestanden. Dass diese traditionellem Landesflaggen als Landesflaggen dieses autonomen Gebietes benutzt wurde, ist keine Überraschung. Die altertümliche Tradition dieser Flaggen [30] wurde nicht vergessen.

 

5) Siegel des Volkskommissars der Rus’ka Krajina (= Ruthenisches Land)

 

Dieses Siegel (Dienstgummistempel) besteht aus einer äußeren runden Begrenzung mit dem Durchmesser 40 mm.

Innerhalb dieser Fläche befinden sich insgesamt zwei Umschriften – die äußere ist in ungarischer Sprache in großen Druckbuchstaben RUSZKAKRAJNA NÉPBIZTOSSÁGA (= Volkskommissariat der Rus’ka Krajina). Mit dem Terminus Volkskommissariat ist der Begriff Ministerium gemeint.

Die innere Umschrift ist in ruthenischer Sprache und lautet (in der Transliteration) Narodnyj Komisar Rus'koj Krajiny (= Volks  kommisar der Rus’ka Krajina).

Schon hier sehen wir die Diskrepanz zwischen dem Text in Ungarisch und dem Text in Ruthenisch.

 

In der Mitte des Siegels ist die Inschrift BUDAPEST, darunter in kyrillischen Buchstaben auf Ruthenisch dasselbe. Zwischen den Anfängen und Enden der Umschriften ist je ein Herzchen plaziert. Dieses Siegel befindet sich auf einem Dokument, das am 29.April 1919 ausgestellt wurde [31].

 

6) Siegel des Volkskommisar der Rus’ka Krajina (variante)

 

 

 

Dieses Siegel (Dienstgummistempel) hat einen Durchmesser von 36 mm.

Das Siegel wird gebildet von einer zweifachen äußeren Umrahmung, die mit dünneren Linien innen und dickeren Linie außen ausgeführt ist.

Um die runde innere Fläche ist eine Umschrift in ungarischer Sprache plaziert, die in großen Druckbuchstaben ausgeführt ist: RUSZKA KRAJNAI NÉPBIZTOS. Zwischen dem Anfang und dem Ende der Umschrift ist ein kleines stilisiertes Sechs- Punkte-Sternchen.

In der Mitte des Siegels, wieder in großen Druckbuchstaben, befindet sich in ungarischer Sprache die Inschrift BUDAPEST. Die Abdrücke dieser Siegel sind für den Zeitraum von 13.Mai 1919 bis 11.Juli 1919 belegt [32].

 

7) Siegel des Volkskommissariats der Abteilung der Nationalen Verteidigung der Rus’ka Krajina

 

Das Siegel wird gebildet durch eine äußere runde Begrenzung mit dem Durchmesser 35 mm.

Innerhalb dieser Begrenzung ist eine Umschrift in ungarischer Sprache, ausgeführt in kleinen Druckbuchstaben und lautet: Ruszkakrajnai Népbiztosság. In der Mitte der inneren runden Fläche befindet sich die Inschrift Hadügyi osztálya. Dies alles bedeutet in der Übersetzung: Volkskommissariat der Abteilung der nationalen Verteidigung der Rus’ka Krajina [33].

Die Benutzung dieses Siegels ist für den Zeitraum vom 26. Mai 1919 bis zum 19.Juli 1919 belegt.

 

Erlauben Sie mir eine kleine Bemerkung: Die Ungarische Räte­republik produzierte während ihrer kurzlebigen Existenz vom 21. März  1919 bis zum 01. August 1919 (also während 130 Tage) über 3000 (drei Tausend) Stempel - also eine wahre Inflation. Alle diese Gummi­stempel sind in dem erwähnten Buch sehr sorgfältig beschrieben und auch dokumentiert.

 

8) Siegel des Volkskommissariats der Rus’ka Krajina für Gesund­heitswesen

 

 

Das Siegel hat Durchmesser von 34 mm.

Ein Abdruck des Siegels befindet sich auf einem Dokument, das am 7.Juli 1919 ausgestellt wurde [34].

Das Siegel besteht aus einer zweifachen äußeren Umrandung - die äußere ist in dicker Linie und die innere in dünner Linie realisiert. Auf der runden inneren Fläche befindet sich die in kleinen Druckbuchstaben in der ungarischen Sprache ausgeführten Umschriften Rus'kakrajnai népbiztosság orvos fönöke (=Volkskommissariat der Rus’ka Krajina für Gesundheitswesen) [35]. Unten ist auch ein kleines stilisiertes Sechs-Punkte-Sternchen.

Auf diesem Siegel befindet sich auch ein frei schwebendes Kreuz mit gleichen Armen. Allgemein ist dieses Kreuz das Symbol für Rettungsdienste und Gesundheitswesen (mit den Ausnahmen für muslimische Ländern und dem Staat Israel).

 

C.  HUTSULEN-REPUBLIK

05.02.1919 - 11.06.1919

 

Dieses “Staatsgebilde” gehörte auch zu den Versuchen der Karpato-Ruthenen in den Jahren 1918 –1919 die Eigenstaatlichkeit bzw. die Autonomie zu erlangen. Die Errichtung der Hutsulen-Republik (manchmal auch abwertend "Schäfer-Republik" genannt) war das Ende eines teilweise erfolgreichen Kampfes der Hutsulen gegen die ungarischen Eindringlinge. Am 7.Januar 1919 hatten die Hutsulen die ungarische Einheiten in Jasinja in die Flucht gezwungen.

Mit der Hilfe eines Battallions der Sitsch-Schützen [36] hatten die Hutsulen vom 14. bis zum 16. Januar 1919 auch Sighet besetzt und endlich am 05.Januar 1919 wurde in der Stadt Jasinja die Hutsulen-Republik proklamiert.

Die Hutsulen-Republik ist auf dem Grund des Kampfes der Hutsulen gegen die ungarische Besetzung entstanden, es war ein nationaler Befreiungskampf.

In diesen Kämpfen hatten die Hutsulen mehr als 600 ungarischen Soldaten entwaffnet und später auch Rachiv, Bičkov und Sighet besetzt. Aber danach hatten sie eine Schlacht verloren, in diesem Kampf sind viele Hutsulen gefallen. Sie waren gezwungen, zurück in die Berge zu kehren und dort in Jasina und Umgebung nun hatten sie diesen eigenen Staat organisiert.

Fast ein halbes Jahr existierte dieser Staat. Der Präsident (bzw. Staatschef) war ein junger Rechtsanwalt aus Jasinja, Stepan Kločurak [37], die militärische Sektion wurde durch die Gebrüder Klympuš und Dmytro Nimčuk [38] geführt. Der Staat hatte ein eigenes Parlament , den Hutsulen-Nationalrat mit 42 Mitglieder (unter ihnen waren auch zwei Juden und zwei Vertreter der Zipper-Ungarn).

Die Hutsulen-Republik hörte am 11.Juni 1919 auf zu existieren als sie durch rumänische Einheiten besetzt wurde.

Die Hutsulen waren keine Separatisten, manche von Ihnen waren sehr bekannte Persönlichkeiten während der tschechoslowakischen Verwaltung Karpato-Rußlands in den 20er und 30er Jahren des 20.Jahrhunderts. Stepan Kločurak war z.B. Verteidigungsminister der Republik Karpato-Ukraine im März 1939 [39].

 

9) Staatsflagge der Hutsulen-Republik

 

 

Die Staatsflagge der Hutsulen-Republik wurde nicht offiziell eingeführt. Es war die traditionelle karpato-ruthenische Flagge, die auch als Staatsflagge in der benachbarten Westukrainische Volksrepublik wehte (dort war sie eine offiziell eingeführte Staatsflagge).

Die Staatsflagge der Hutsulen-Republik bildeten zwei gleichbreite waagerechte Streifen in den Farben hellblau (oben) und gelb (unten).

In verschiedener Literatur, z.B. in der australischen vexillologischen Zeitschrift „Crux Australis“ [40] oder im U.S.- amerikanischen vexillologischen „Flag Bulletin“ [41] finden wir Hinweise über diese Flagge.

Zu dieser Problematik schreibt auch Z. M. Kuděj in seinen Erinnerungsroman „Horalská Republika“ (Bergleute-Republik) aus dem Jahre 1932 [42]. Wir zitieren in deutscher Übersetzung: „Morgens wurde vor dem Stadtamt (in Jasinja) die blau-gelbe Fahne gehisst, als Zeichen dafür, dass die Einwohner von Jasinja sich in die Westukrainische Republik eingliedern möchten und die Selbständigkeit von Jasinja vor den versammelten Hutsulen proklamiert wurde, wobei die Kämpfer in die Hände des Interimsvorsitzenden der Regierung den Eid geschworen haben.“

Alle weiteren Materialien bestätigen nur, dass die Staatsflagge der Hutsulen-Republik die alte traditionelle Flagge der Karpato-Ruthenen war.

 

D. KARPATO-RUSSLAND

1918-1938

 

10) Siegel der Schulabteilung der autonomen Regierung von Karpato-Russland in Užhorod.

 

 

 

 

Dieses Siegel (Gummistempel) ist überhaupt das älteste Symbol von Karpato-Rußland während der tschechischen Verwaltung, das bis jetzt gefunden wurde. Es ist ein einfacher Stempel mit dem Text in zwei Sprachen - ukrainisch und tschechisch, ohne irgendwelchen Symbole. In einem Brief, datiert am 10.Dezember 1919 in Užhorod schreibt der französische General Hennocque, Oberbefehlshaber von Karpato-Rußland an das Präsidium des Ministeriums für Schulwesen und nationale Bildung in Prag.

Das Siegel (Gummistempel) bildet ein zweifacher äußerer Ring. In der Mitte der Kreisfläche befinden sich Inschriften und Umschriften in ukrainischer (oben) und tschechischer (unten) Sprache. Der ukrainische Text (in Transliteration) lautet: Škol'nyj otděl upravlenija Karpatskoj Rusy v' Užgorodě (= Schulabteilung der Verwaltung von Karpato-Rußland in Užhorod). Der tschechische Text lautet: Školský odbor autonomní vlády Karpatské Rusi v Užhorodě (= Schulabteilung der autonomen Regierung von Karpato-Rußland in Užhorod). Es ist interessant, dass beide dieser Texte unterschiedlich sind. Im tschechischen Text finden wir den Terminus "autonome Regierung", welcher aber in dem ukrainischen Text fehlt. Der Name des Landes ist in beiden Sprachen als KARPATSKÁ RUS (= Karpato-Rußland) angegeben. Der spätere offizielle Name war aber PODKARPATSKÁ RUS (= auch Karpato-Rußland). Das war dadurch verursacht, dass erst im Jahre 1920 der offizielle Name des Landes eingeführt wurde. Der Durchmesser des Siegels (Gummistempels) beträgt 38 mm [43].

 

11) Landeswappen

 

 

Im Zusammenhang mit der Lösung der Problematik des Staatswappens, Flagge und Siegel der Tschechoslowakischen Republik, kam die dafür gebildete Kommission zum Ergebnis, dass die beste Lösung für das große Staatswappen ein Wappen sei, das alle Länderwappen beinhaltet, die die Tschechoslowakische Republik bilden.

Die wichtigsten Länder sollten dann auf dem mittlerem Staatswappen erscheinen. Nur das kleine Staatswappen wurde durch das Wappen von Böhmen gebildet, zu dem auch das Wappen der Slowakei zugefügt wurde.

Die gesamte Geschichte der Entstehung der Staatswappen der Tschechoslowakei ist grundlegend beschrieben und dokumentiert in den Werken von Zbyšek Svoboda [44], Milan Hlinomaz [45] oder Jozef Novák [46], deshalb wollen wir hier nicht das bereits gesagte und geschriebene wiederholen.

Weil Karpato-Rußland angeblich kein historisches Wappen gehabt hatte, war es nötig, ein neues Wappen zu bilden. Der Wappenkommission war klar, dass sie es mit zwei dominierenden Volksgruppen zu tun hatte, den ruthenischen (ukrainischen) und russischen.

Das Wappen Karpato-Rußlands wurde durch das Gesetz Nr. 252/1920 Sammlung der Gesetze und Verordnungen des tschechoslowakischen Staates bestimmt und ist im §6 folgendermaßen beschrieben: Im linken oberen Feld das Wappen des Podkarpatská Rus (= Karpato-Rußland) : der Schild gespalten; im rechten blauem Feld drei goldene Balken, im linken silbernen Feld ein aufgerichteter roter Bär, nach rechts schauend [47].

Blau und gelb sind ruthenische (ukrainische) Farben, weiß und rot sind russische Farben. Drei goldene Balken auf blauem Feld symbolisieren ein anderes ukrainisches Symbol - den Tryzub (= Dreizack). Die insgesamt sieben Streifen (vier blaue und drei goldene) symbolisieren die sieben größten Flüsse in Karpato-Rußland (Tisa, Uh, Latorycja, Boržava, Rika, Tereblja und Terešva [48].

Der rote Bär im linken Teil des Wappens ist ein Symbol dieses bergigen karpatischen Landes, besonders in den Augen der tschechischen Öffentlichkeit [49]. In “Masarykův slovník naučný (= Masaryk's Wissenschaftliches Lexikon)” [50]  lesen wir folgendes: “Ein Wappen wurde gebildet: Ein gespaltener Schild, links auf silbernem Felde ein roter Bär (Symbol von Rotreußen während der Regierung des Fürsten Danylo), das rechte Feld ist golden und blau waagerecht gestreift”.

Leider sind die Quellen der Aussage über das Wappen von Fürst Danylo nicht angegeben. Eigene Forschung haben leider keine Ergebnisse gebracht.

Frau Dr. Olga Dutková [51], die Nichte des Präsidenten Dr. A.  Vološyn, teilte mir mit, dass in der ruthenischen Sprache die Farbe des Bären durch das Wort "buryj"  (also dunkelbraun) ausgedrückt wird, also handelt es sich um einen Bergbären, der so oft in den Karpaten vorkommt. Seine natürliche Farbe ist dunkelbraun bis schwarz (bei schlechterer Sicht). Die rote Farbe wurde hauptsächlich aus politischen Gründen gewählt (die rote Farbe war eine der Hauptfarben auf den Länderwappen der Länder der tschechoslowakischen Republik).

Einmal für immer muss mit dem Unsinn Schluss gemacht werden, dass der Bär dem Wappen der Stadt Užhorod entnommen wurde. Rückrufend auf den Prof. G. Friedrich, behauptet dies z.B. Jozef Novák in seinem Buch [52]. Die Stadt Užhorod und das Komitat Užhorod hatten in ihren Wappen nie einen Bären gehabt [53] .

Außer der Anmerkung über den Fürst Danylo ist uns nur ein Fall bekannt, in dem der Bergbär (aber in diesem Falle nicht "buryj", sondern tatsächlich) schwarz war - auf dem Wappen von Petro Petrovyč im anfangenden 14. Jahrhundert [54]. Die Behauptung, dass Transkarpatien (Karpato-Rußland) nie ein eigenes Wappen gehabt hatte, opponiert Mikola Bytyns’kyj, der schreibt, dass während der Regierung der Kaiserin Maria Theresia in Österreich (1740-1780), die Frage des Wappens gelöst wurde. Transkarpatien wurde ein Allianzemblem (sic !!) auf gespaltenem Schilde verliehen.

In diesem Wappen ist großer Akzent auf die alte Bindungen zwischen Transkarpatien und Ungarn gelegt. Der königliche Schild der ungarischen Dynastie der Arpaden (vier rote und vier silberne waagerechte Streifen) wurde auf der rechten Hälfte des Schildes angebracht. Man glaubt, dass diese alternativ plazierten roten und silbernen Streifen die ursprünglichen ungarischen Stämme symbolisieren, die sich in der karpatischen Region während der Regierungszeit des Fürsten Arpad, dem Begründer der ungarischen Staatsdynastie vor mehr als 100 Jahren, angesiedelt hatten. Die linke Seite des Schildes beinhaltete einen schwarzen Bären auf silbernem Feld. Die silberne Farbe symbolisiere den Beinamen des Landes "Land des Silbers" (bzw. Silberland), wobei mit dem Wort "Silber" hier aber Salz gemeint ist, das in Transkarpatien in großen Mengen vorkommt.

Es hat Anschein, dass die Mitglieder der damaligen Wappenkommission im Jahre 1920 nichts neues entdeckten bzw. geschaffen haben. Anscheinend waren ihnen (aber nicht nur ihnen) diese Informationen bekannt [55] und gemäß dieser Informationen haben sie das Landeswappen für Karpato-Rußland, auch wenn in etwas veränderten Form, gebildet.

 

12) Landesflagge

 

 

Im Unterschied zum Landeswappen von Karpato-Rußland, welches eine “Neu-schöpfung“ ist, übernimmt die Landesflagge von Karpato-Rußland die alten traditionellen ruthenischen Farben. Die Landesflagge bilden zwei gleichbreite waagerechte Streifen in den Farben hellblau (oben) und gelb (unten). Diese Farben (eigentlich aber heraldisch Farbe und Metall) sieht man auf der rechten Seite des Landeswappens von Karpato-Rußland.

Die blaue und gelbe Farbe waren offizielle Farben des griechisch-katholischen Bistums in Mukačiv (seit 1772) und des Bistums in Prešov (seit 1818) [56]. Der oberste ruthenische Rat in Lviv hatte im Jahre 1844 sein Wappen geändert und gleichzeitig auch die Farben hellblau und gelb als nationale Farben angenommen [57].

Die blau-gelben ruthenischen Flaggen wehten gemeinsam mit den tschechoslowakischen (weiß-roten) im Mai 1919 auf dem Nationalkongress in Užhorod und auch während eines Meetings in Prag. Sie dokumentierten den Wunsch der Ruthenen nach einen gemeinsamen Staat - der Tschechoslowakei.

Die karpato-ruthenische Flagge wurde konsequent während der öffentlichen Kundgebungen in Karpato-Rußland während der 20er und 30er Jahre benutzt.

Keinem anderen Landessymbol wurde soviel Aufmerksamkeit wie der Flagge von Karpato-Rußland gewidmet. Diese sehr einfache Flagge mit zwei gleichbreiten waagerechten Streifen in den Farben hellblau (oben) und gelb (unten) wurde eine richtige Landesflagge, die von der Bevölkerung sehr verehrt wurde. Wir wollen hier nicht, die gesamte Geschichte dieser Flagge erläutern, das geht nicht (das würde den Rahmen dieser Studie sprengen), aber wir werden manche Aspekte dieser Flagge in den Jahren 1918 bis 1939 unter die Lupe nehmen.

Weil die tschechoslowakische Regierung konsequent der Idee des sogenannten Tschechoslowakismus (Existenz eines einzigen tschechoslowakischen Volkes, zu dem sie Tschechen, einschließlich der Mährer und Schlesier-, Slowaken und Karpato-Ruthenen zurechneten) folgte, war sie nicht gerade begeistert, wenn einzelne Länder der Tschechoslowakei eigene Landessymbole benutzten. Siehe dazu den Teil über das Siegel des Gouverneurs von Karpato-Rußland.

Die Karpato- Ruthenen beriefen sich im Falle der Landesflagge (Landesfahne) auf die historischen Traditionen. Gemäß der überlieferten Tradition hatte der Fürst Laborec blaugelbe Farben benutzt, das gleiche gilt auch für den Fürsten Fedir Korjatovyč. Auf Grund dieser Tradition sind diese Farben die Farben des Marmaroš Komitats geworden, der Stadt Užhorod, der griechisch-katholische Diözese von Mukačiv (und nach der Teilung der Diözese im Jahre 1815) auch die Farben der Diözese von Prešov.

Auch unter dieser Flagge wurde am 8.Mai 1919 die freiwillige Angliederung Karpato-Rußland zur Tschechoslowakei bekundet. Unter dieser blau-gelben Fahne hatte feierlich die 100-köpfige Delegation des Zentralen Ruthenischen Rates auf der Prager Burg, dem Hradschin, dem Präsidenten der Republik die Entscheidung über die Angliederung Karpato-Rußlands zur Tschechoslowakei übergeben. In dieser Zeit haben die blau-gelben Fahnen auf der Burg, auf dem Bahnhof und auf den anderen öffentlichen Gebäuden in Prag geweht.

Es waren die ruthenischen Emigranten in Amerika, die im Jahre 1920 zur Erinnerung an die Angliederung zur Tschechoslowakei, eine wunderbare blaugelbe Fahne geschickt hatten, die am 18.Juli 1920 in Užhorod bei den großen Feierlichkeiten durch die Delegation der amerikanischen Ruthenen dem Gouverneur, Dr. H. Žatkovyč, und dem Vizegouverneur, Dr. P. Ehrenfeld, übergeben wurde. Diese Fahne wurde im Magistratsamt der Stadt Užhorod aufbewahrt.

Auf Grund dieser historischen Tradition wurden die Farben blau und gelb auch in das Landeswappen Karpato-Rußlands aufgenommen.

In den ersten Jahren der Existenz der Tschechoslowakischen Republik haben nicht nur die ruthenischen (karpato-russischen) Behörden, sondern auch andere staatliche Behörden, diese Flagge gehisst und benutzt, als Landesflagge dieses autonomes Landes. Leider verschwand diese Flagge später von den amtlichen Gebäuden und Anfang der 30er Jahre wurde sie sogar verboten und ihre Hissung verfolgt und bestraft. [58]

So hatte z.B. am 11.Juli 1934 das Präsidium des Landesamtes in Užhorod folgende Anordnung erlassen: “Ein Fall der Hissung einer nichtstaatlichen Flagge (Fahne) in den Landesfarben, die bisher nicht offiziell anerkannt sind, muss man als strafbare Handlung betrachten. Die Sache muss wegen des Verstoßes gegen § 14, Punkt 1 des Gesetzes zum Schutze der Republik der Staatsanwaltschaft und auch in einer Abschrift dem Bezirksamt angezeigt werden. In dieser Sache ist eine Straftat zu sehen, die durch die politischen Behörde verfolgt wird, d.h. Verstoß gegen die Ministeriale Anordnung Nr. 26559/74 B.M. . In der Sache selbst gilt die Durchführungsanordnung Nr. 512/20, Erlass des Innenministeriums Nr. 57.362/20 und auch Nr. 30.962/32 (Die Verfügung für die Benutzung der Staatsflagge etc.)”.

Alle diese Vorschriften kennen nur die Staatsflagge, d.h. auch die Staatsfarben, und ausnahmsweise auch fremde Flaggen (z.B. beim Besuch des Staatsoberhauptes eines fremden Staates).

Die Landesfarben von Karpato-Rußland wurden noch nicht bestimmt, festgeschrieben wurde nur das Landeswappen. Die Farben, um die es sich handelt, nämlich blau-gelb, sind wie allgemein bekannt die Farben des ukrainischen Volkes (Staates). Die Errichtung eines Mastes in den Farben blau-gelb und die Hissung der Flagge in diesen Farben verletzte grob die zitierte gesetzliche Bestimmungen [59].

Die zusätzliche Anordnung, die die Benutzung der blaugelben Flaggen verbietet, wurde am 5.Oktober 1934 unter der Nummer 160.480/1934 durch den Landesinspekteur für Bildung, Jan Vondráček, erlassen, die hinsichtlich der Feier des Staatsfeiertages (28.Oktober) folgendes befiehlt: "An dem Tage des Staatsfeiertages vom 28. Oktober, und auch an den anderen festgesetzten Gedenktagen müssen die Schulgebäuden durch die Staatsflagge (Staatsfahne) geschmückt werden. Andere Fahnen ohne Sondererlaubnis des hiesigen Amtes sind nicht zugelassen [60].

Aber schon ein paar Monate vor dieser Anordnung im Frühling 1934 hatte der gleiche Landesinspekteur für Bildung, Jan Vondráček, angeordnet, dass die blaugelben Fahnen aus dem Sitzungssaal der Lehrerkonferenz des Iršava- Gaus entfernt wurden [61].

Der erste Zentrale Ruthenische Nationalrat hatte am 25.November dem Ministerpräsidenten Jan Malypetr ein Memorandum, das die Fahne von Karpato-Rußland betraf, geschickt [62].  Dr. A. Vološyn und Dr. M. Dolinay erklärten den Standpunkt des Rates und die historischen Gegebenheiten der Fahne.

Die tschechoslowakische Regierung war sich voll der Ernsthaftigkeit der Lage bewusst und hatte dem Landesamt in Užhorod referiert. Als Folge dessen, hatte der Landespräsident Antonín Rozsypal am 15.Dezember 1934 die Anordnung Nr. 17.688 erlassen, in dem die blaue und gelbe Farbe als gesetzliche Flagge von Karpato-Rußland erlaubt wurden. Diese Flagge konnte nun gemeinsam mit der tschechoslowakischen Staatsflagge bei allen offiziellen Gelegenheiten gehisst werden [63].

 

13) Siegel des Gouverneurs von Karpato-Rußland

 

 

Dieses amtliches Symbol wurde kurz nach der Annahme des Gesetzes Nr. 252/1920 eingeführt. Das Datum der Einführung konnte nicht ermittelt werden. Bekannt ist uns aber ein Abdruck dieses Siegels auf einem Brief (datiert am 12.Oktober 1920), der in englischen Sprache abgefasst ist und in dem der damalige Gouverneur von Karpato-Rußland, Dr. Hryhorij Žatkovyč, dem damaligen tschechoslowakischen Außenminister Dr. Edvard Beneš schreibt [64].

Das Siegel des Gouverneurs bildet eine runde Scheibe, die außen zweimal umrahmt ist. In der Mitte des Siegels ist der Kreis durch die Elemente aus dem Landeswappen aufgefüllt.

Dieses rundes Feld ist geteilt in zwei vertikal stehende Halbkreise. In dem rechten Halbkreis ist ein stehender Bär, der linke Halbkreis ist geteilt in sieben waagerechte Streifen. Weitere waagerechte Linie (je drei in jedem Feld) veranschaulichen die Schraffierung für die blaue Farbe (insgesamt auf vier „ungeraden“ Streifen).

Auf dem Zwischenring sind zwei Umschriften. Die innere Umschrift ist in tschechischer Sprache und lautet „Guvernér Podkarpatské Rusi“ (= Gouverneur von Karpato-Rußland). Die äußere Umschrift ist in ruthenischer Sprache und lautet in Transliteration: Gubernator’ Podkarpatskoj Rusi. Beide Umschriften enden mit einem Punkt. Zwischen dem Anfang und dem Ende der Umschriften sind insgesamt zwei stilisierte Sechs-Punkte-Sternchen. Der Durchmesser des Siegels beträgt 40mm.

Im Staatlichen Zentralarchiv in Prag befinden sich einige sehr interessante Dokumente zu dieser Problematik. Als erstes muss man Akte Nr. 25366/1020 des Innenministeriums von 27.April 1920 erwähnen. Gegenstand der Akte ist das Aussehen des Amtssiegels für den Gouverneur Karpato-Rußlands und die Bestimmung der Landesflagge.

In dieser Akte teilt das Präsidium des Ministerrates mit, dass der Gouverneur Dr.H. Žatkovyč vorschlägt, dass sein Siegel folgendendes Aussehen haben sollte: In der Mitte des runden Siegels das Landeswappen  Karpato-Rußlands, außen oder im Kreis die Umschrift “Gouverneur von Karpato-Rußland” und im inneren Teil die Umschrift “Československá republika” (= Tschecho-slowakische Republik). Beide Umschriften sollten links tschechisch und rechts dann ruthenisch sein. In weiteren Teil der Akte verlangt Dr.H.Žatkovyč, dass die Flagge von Karpato-Rußland aus den Farben blau und gelb gebildet werden sollte.

Zu den Forderungen an das Siegel, teilte das Innenministerium folgendes mit: „Wenn es um das vorgeschlagene Siegel geht, hat das Innenministerium keine Einwände, weder von der sprachliche Seite, noch von der staatsrechtliche Seite.“ Weiter wird geschrieben: „Das Siegel kann man auf der Grundlage des Gesetzes von 20. März 1920, Nr. 252 Sammlung der Gesetze und Verordnungen einführen und am besten sei, dass es in einer Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz festgesetzt wird.“ (Dazu kam es aber nicht - Anmerkung des Autors).

Dieser Verlauf wurde hauptsächlich deshalb empfohlen, weil die Benutzung des Siegels bestimmte Rechtsfolgen mit sich bringen konnte, wobei es notwendig war, dass dies auf einer zusätzlichen Rechtsgrundlage geschehen sollte, und weiter, so dass man schneller zu dem Ziel gelangen konnte, als wenn aus diesem Grunde ein besonderes Gesetz durch die Nationalversammlung oder durch das Parlament von Karpato-Rußland erlassen worden wäre.[65]

Wie aus der beigelegten Abbildung des Siegels ersichtlich ist, wurde der Entwurf des Gouverneurs von Karpato-Rußland Dr. H.Žatkovyč mit bestimmten Abänderungen realisiert. Die Umschrift “Československá republika” (=Tschechoslowakische Republik) wurde ganz weggelassen.

Ein anderes interessantes Dokument zu dieser Problematik, das sich auch im Zentralen Staatsarchiv in Prag befindet, trägt die Aktenzeichen 1620/343/S vom 7.April 1924 und betrifft den Stempel (eigentlich Siegel) der Kanzlei des Gouverneurs von Karpato-Rußland. Ich zitiere aus der Akte. „Der Vizegouverneur Karpato-Rußlands hatte angemerkt, dass die Kanzlei des Gouverneurs von Karpato-Rußland nicht das durch die gültigen Vorschriften festgesetzte kleines Staatswappen benutzt, sondern nur das Wappen des Landes Karpato-Rußland, und bittet um die Mitteilung, wie er sich zu dieser Angelegenheit stellen sollte.”

Das Präsidium des Ministerrates verlangt mit dem Hinweis auf das Gesetz vom 30. März 1920 Nr. 252, respektive Verordnung vom 20. August 1920 Nr. 512 Sammlung der Gesetze und Verordnungen um die Mitteilung in dieser Angelegenheit [66].

Dass die Gouverneure von Karpato-Rußland diese Angelegenheit gänzlich ignoriert hatten, ist klar aus dem vom 1.November 1936 datierten, durch den Gouverneur Konstantin Hrabár unterschriebenen und durch das Siegel des Gouverneurs beglaubigten Brief als auch mit anderen Unterschriften und Siegel der verschiedenen Funktionären der verschiedenen politischen Parteien von Karpato-Rußland versehenen Briefen belegt. Das Siegel ist identisch mit dem Siegel, das oben bereits beschrieben wurde. Es unterscheidet sich nur im Durchmesser, der auf diesen Siegel 34 mm betrug [67].

 

14) Siegel des Gouverneurs von Karpato-Rußland (1929)

 

Das ist das bisher einzige belegte Exemplar eines Wachssiegels aus einem Metalltypar eines Funktionärs bzw. eines Amtes auf der Landesebene.

Das Siegel des Gouverneurs hat nur einen Durchmesser von 22 mm. Wie aus der beigefügten Abbildung zu sehen ist, befindet sich dort nicht das Landeswappen, sondern in der Mitte ist nur eine stilisierte sechsblättrige Blume bzw. Pflanze. Das Siegel ist begrenzt durch eine runde Umrandung. Herum ist die Umschrift in altrussischer Sprache in großen kyrillischen Druckbuchstaben (hier in Transliteration): GUBERNATOR PODKARPATSKOJ RUSI plaziert. Zwischen dem Anfang und dem Ende der Umschrift ist eine kleine runde Scheibe [68].

 

 

Zwischen der äußeren runden Begrenzung der Umschrift befinden sich kleine runde Scheiben, die praktisch eine kleine Kette bilden.

Die Funktion des Gouverneurs hatte in dieser Zeit Antyn Beskyd inne [69].

 

15) Siegel der zivilen Verwaltung Karpato-Russlands in Užhorod (1919)

 

 

Dieses Amtssiegel (Gummistempel) der Zivilen Verwaltung von Karpato-Rußland in Užhorod wurde eingeführt, nachdem die Verordnung Nr. 300 am 19. Mai 1919 erlassen wurde. Durch diese Verordnung wurde das Staatswappen festgesetzt. Als dieses Wappen, später provisorisches Wappen der Tschechoslowakischen Republik genannt, wurde das Wappen des Königreichs Böhmen ausgewählt.

Das Siegel (Gummistempel) bildet ein äußerer doppelter Zwischenring. In der Mitte der runden Fläche ist das provisorische Staatswappen angeordnet. Unter dem Wappen befindet sich ein stilisiertes Sechs-Punkte-Sternchen.

Um das Wappen befinden sich Umschriften in ukrainischer und tschechischer Sprache. Die äußere Umschrift ist ukrainisch und in lautet in der Transliteration: Civil'na uprava Podkarpat. Rusi v’ Užhorodě. Škol'nyj odděl’. (= Zivile Verwaltung von Karpato-Rußland in Užhorod. Schulabteilung) . Die tschechische Umschrift lautet: Civilní správa Podkarpatské Rusi v Užhorodě. Školský oddíl. Die Übersetzung ist gleichlautend.

Hier finden wir aber Unterschiede zwischen dem Text in ukrainischer und tschechischer Sprache. Offensichtlich aus technischen Gründen wurde in der ukrainischsprachigen Inschrift der Name des Landes verkürzt (sonst wären Problem mit der Plazierung des Textes auf der sehr eng bemessenen Stelle entstanden). Der Durchmesser des Siegels beträgt 40 mm [70].

 

16) Siegel der zivilen Verwaltung Karpato-Rußlands in Užhorod (1920)

 

 

Ein anderes Amtssiegel (Dienstgummistempel) war das veränderte Siegel der Zivilen Verwaltung aus dem Jahre 1920. Dies war notwendig, nachdem ein neues Wappengesetz erlassen wurde.

Die Zivile Verwaltung von Karpato-Rußland war die Landes-regierung mit dem Vizegouverneur als Landesoberhaupt.

Dieses Amtssiegel hat einen Durchmesser von 35 mm.

Das Siegel ist rund, außen mit einem Zwischenring umrahmt und trägt in der Mitte das kleine Staatswappen der Tschechoslo-wakischen Republik. In dem Kreis befinden sich zwei Umschriften.

 

Die innere Umschrift ist in ruthenischer Sprache (hier in der Transliteration) Graždanska uprava Podkarpats’koj Rusi v' Užhorodě (= Zivile Verwaltung von Karpato-Rußland in Užhorod). Zwischen dem Anfang und dem Ende der Umschrift befindet sich ein kleines Sechs-Punkte-Sternchen. Die äußere Umschrift ist in der tschechischen Sprache: Civilní Správa Podkarpatské Rusi v Užhorodě [71].

Wann genau dieses Siegel eingeführt wurde, konnte nicht ermittelt werden, höchst wahrscheinlich ist dies aber kurz nach der Annahme des Gesetzes Nr. 252/1920 Sammlung der Gesetze und Verordnungen geschehen.

 

17) Siegel des Präsidiums der zivilen Verwaltung Karpato-Rußlands in Užhorod

 

 

 

Das Präsidium der Zivilen Verwaltung von Karpato-Rußland in Užhorod hatte seit 1920 ein Amtssiegel benutzt, das sehr ähnlich dem Siegel der Zivilen Verwaltung Karpato-Rußlands in Užhorod war. Dieses Siegel benutzte unter anderem auch der Vizegouverneur von Karpato-Rußland in seiner Funktion als Oberster Vertreter der Zivilen Verwaltung.

Der Abdruck des Siegels (Gummistempel) befindet sich auf einem Dokument, das am 10.März 1932 ausgestellt wurde und unten die Unterschriften des Vizegouverneur von Karpato-Rußland (links) und des Gouverneur von Karpato-Rußland (rechts) - beide Unterschriften sind nicht die persönlichen Unterschriften des Vizegouverneurs und Gouverneurs, sondern wurden in Vertretung geleistet – zusammen über den Inschriften Vizegouverneur und Gouverneur trägt.

Das Siegel selbst wird durch einen runden Zwischenring gebildet, der im äußeren Teil die Umschrift Presydijum' graždanskoj upravy Podkarpatskoj Rusi v' Užhorodě (= Präsidium der Zivilen Verwaltung von Karpato-Rußland in Užhorod) in ruthenischer Sprache aufweist. Zwischen Anfang und Ende der Umschrift ist ein kleines stilisiertes Sechs-Punkte-Sternchen angeordnet.

Im inneren Teil des Zwischenringes befindet sich die Umschrift Presidium civilní správy Podkarpatské . Rusi v Užhorodě (= Präsidium der Zivilen Verwaltung in Užhorod) in tschechischer Sprache. Zwischen dem Anfang und dem Ende der Umschrift befinden sich zwei kleine stilisierte Sechs-Punkte-Sternchen. Zwei Sternchen deshalb, weil die tschechische Umschrift kürzer ist als die ruthenische und so entstehender leerer Raum graphisch zu füllen war.

In der Mitte des Siegels ist das kleine tschechoslowakische Staatswappen (mit dem Schild), wie es per Gesetz Nr. 252/1920 der Gesetzessammlungen und Verordnungen des tschechoslowakischen Staates eingeführt wurde.

Der Durchmesser des Siegels (Gummistempels) beträgt 39 mm [72].

 

18) Siegel des Präsidiums der politischen Verwaltung Karpato-Russlands in Užhorod.

 

Das Präsidium der politischen Verwaltung in Užhorod, genauso wie die politische Verwaltung existierten bis zum Jahr 1927, als sie durch das Landesamt für das Land Karpato-Rußland ersetzt wurden. Der Sitz beider Ämter war die Landeshauptstadt Užhorod.

Der Abdruck des Siegels (Gummistempels) dieses. Amtes befindet sich auf einem Dokument, welches das Datum 22.Juli 1923 trägt und in Užhorod ausgestellt wurde. Das Dokument trägt außerdem die Unterschriften des Vizegouverneurs (unleserliche Unterschrift) und des Gouverneurs (Dr. Ehrenfeldt).

 

Das Amtspapier, das für dieses Schreiben benutzt wurde, trägt im Kopf das tschechoslowakische Staatswappen in der Form, wie es im Mai 1919 angenommen wurde (Anordnung Nr. 300/1919 der Gesetzessammlungen und Verordnungen des tschechoslowakischen Staates). Das Schild ist schraffiert (die Schraffur bedeutet die rote Farbe) und trägt einen weißen gekrönten tschechischen Löwen: Unter dem Wappen ist folgende Inschrift in ruthenischer Sprache: PREZIDIUM' POLITIČESKAGO PRAVLENIJA PODKARPATSKOJ RUSI V' UŽHORODĚ.

Das Siegel (Gummistempel) bildet eine doppelte äußere Umrandung (die innere ist dünn, die äußere sehr stark), in der Mitte des Siegels ist eine zweite innere dünne Umrandung. Auf dem so entstandenem Zwischenring sind zwei Umschriften plaziert, die äußere in der tschechischen Sprache PRESIDIUM POLITICKÉ SPRÁVY V UŽHORODĚ (= Präsidium der Politischen Verwaltung in Užhorod), die innere in der ruthenischen Sprache PREZYDIUM' POLYTYČESKAHO PRAVLENIJA V' UŽHORODĚ. Zwischen den Anfängen und Enden dieser Umschriften befindet sich sechszackige Sternchen.

In der Mitte der runden inneren Fläche ist das kleine tschechoslowakische Staatswappen in der Form, wie man es durch das Gesetz Nr. 252/1920 Gesetzessammlungen und Verordnungen des tschechoslowakischen Staates eingeführte, plaziert.

Der Durchmesser des Siegels (Gummistempel) beträgt 39 mm [73].

 

19) Siegel des Landesamtes für das Land Karpato-Russland in Užhorod.

 

Wann dieses Siegel eingeführt wurde konnte nicht ermittelt werden. Aber die Einführung geschah auf der Grundlage des § 54 des Gesetzes Nr 125/1927 der Sammlung der Gesetze und Verordnungen des tschechoslowakischen Staates, welches am 1.Juli 1928 in Kraft getreten war. Weil dieser Paragraph so wichtig ist, zitieren wir ihn in seiner gesamten Länge:

 

 

“Der Landespräsident vertritt das Land nach außen als Rechtsperson (§ 41) und unterschreibt zusammen mit dem zuständigen Mitglied des Landesausschusses alle Schriftstücke im Namen des Landes, wenn es sich um die Erledigung einer Angelegenheiten handelt, die in der Kompetenz der Landesvertretung gehören. Die Schriftstücke über Rechtshandlungen, durch die das Land sich gegenüber Dritten verpflichtet sowie die Bevollmächtigungen müssen durch den Landespräsidenten unterschrieben werden und mit dem Siegel der Landesvertretung besiegelt werden. Die Schriftstücke, die gemäß § 43, Absätze 1, 2 und 3 erstellt wurden, müssen noch durch zwei Mitglieder der Landesvertretung unterschrieben werden.” [74].

 

Wie das Siegel aussehen sollte, ist in dem Gesetz aber nicht beschrieben.

Das Siegel bildet ein rundes Feld mit doppeltem äußerem Zwischenring. In der Mitte ist das kleine Staatswappen der Tschechoslowakischen Republik. Interessant ist, dass der kleine Schild (Herzschild) mit dem Wappen der Slowakei auf der Brust des tschechischen Löwen eine doppelte Umrahmung hat (das kleine Staatswappen der Tschechoslowakei hat aber gemäß das Gesetz Nr. 252/1920 nur eine einfache Umrahmung). Zwischen dem Wappen und dem Zwischenring sind zwei Umschriften - außen in tschechischer Sprache Zemský úřad pro zemi Podkarpatoruskou v Užhorodě (Landesamt für das Land Karpato-Rußland in Užhorod), innen in ruthenischer Sprache in der Transliteration Zemskij urjad’ dlja Podkarpatorusskaho kraja v’ Užhorodě. Zwischen Anfang und Ende der Umschrift (in beiden Sprachen) ist ein stilisiertes Acht-Punkte-Sternchen.

Hier unterscheidet sich das Siegel von den anderen bekannten Siegel dadurch, dass statt dem üblich benutztem Sechs-Punkte-Sternchen ein Acht-Punkte-Sternchen erscheint.

Der Durchmesser des Siegels beträgt 36 mm [75].

 

20) Siegel des Präsidiums des Landesamtes für das Land Karpato-Rußland in Užhorod.

 

Wann dieses Siegel eingeführt wurde konnte nicht ermittelt werden. Im Archiv des Autors befindet sich die Kopie eines Dokuments, welches das Datum 14.September 1929 trägt.

Weil aber das kleine Staatswappen ohne Schild auf diesem Siegel patziert ist und dieses Modell des Siegels bereits durch die Verordnung vom 30.September 1921 angenommen wurde, ist es wahrscheinlich, dass dieses Siegel schon im Jahre 1921 existent war [76].

Da die Abdrücke dieses Siegels (Gummistempel) auf den verschiedenen Dokumenten in sehr schlechter Qualität waren, dazu kam noch, dass diese Abdrücke über tschechoslowakische Stempelmarken - die rot waren - gedruckt wurden, war es nur mit großen Anstrengung möglich, dieses Siegel zu retuschieren und zu rekonstruieren.

 

 

Das Siegel hat den Durchmesser von 36 mm. In der Mitte ist eine runde Fläche, die durch ein Zwischenring begrenzt ist, hier ist das kleine Staatswappen ohne Schild (genauso wie es in der Verordnung “Amtssiegel” abgebildet ist) [77]. Außen ist das Siegel durch einen doppelten Zwischenring umrahmt. Zwischen dem Wappen und dem äußeren Zwischenringen befinden sich zwei Umschriften - in tschechischer und ukrainischer Sprache. Die tschechische Umschrift lautet Presidium zemského úřadu pro zemi Podkarpatoruskou v Užhorodě  - Podatelna. (= Präsidium des Landesamtes für das Land Karpato-Rußland in Užhorod – Einreichungsstelle). Die Umschrift in der ukrainischen Sprache bedeutet dasselbe, und in der Transliteration lautet sie Prezydium’ zemskaho urjdada dlja Podkarpatorusskaho kraja v Užhorodě – Protokol’ [78].

In diesem Zusammenhang müssen wir zwei Siegel (Gummidienststempel) des gleichen Amtes vergleichen. Während auf dem Siegel des Landesamtes sich das kleine tschechoslowakische Staatswappen auf einem Schild befindet, dazu noch als ein etwas zu klein geratenes Wappen im Vergleich zu den anderen Elementen des Siegels, ist dagegen auf dem Siegel (Gummistempel) des Präsidiums des Landesamtes das kleine Staatswappen ohne Schild plaziert, genauso wie es in der Verordnung "Staatssiegel" aus dem Jahre 1921 festgesetzt wurde. Es scheint, als ob die zuständigen Beamten die Grundsätze der Benutzung der Staatswappen nicht kannten. So finden wir hier eine Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis.

 

21) Siegel des Gouverneurs von Karpato-Russland (1938)

 

 

Am 9.Oktober 1938 wurde Konstantyn Hrabar von der Funktion des Gouverneurs abberufen. Das passierte auf Basis des § 60 der Verfassung, weil zu dieser Zeit die Tschechoslowakische Republik schon ohne den Präsidenten Dr. Edvard Beneš war, der von seiner Funktion bereits am 6. Oktober 1938 resigniert war.

Konstantyn Hrabar wurde über diesen Akt durch das Dekret des Vorsitzenden der Regierung benachrichtigt [79]. Der neue Gouverneur, Dr. Ivan Parkanyi, blieb in dieser Funktion aber auch nur drei Tage (vom 09. bis 11.Oktober 1939).

Durchmesser des Siegels ist 40 mm [80].

Etwa Mitte des Monats Oktober 1938 wurde das neue Siegel des Gouverneurs eingeführt.

Das Siegel des Gouverneurs bildet eine zweifache runde Umrahmung (die äußere Umrahmung ist in dickerer Linie und die innere Umrahmung ist in dünnerer Linie ausgeführt). In der Mitte des Siegel ist das mittlere Staatswappen plaziert. Das mittlere Staatswappen wurde durch das Gesetz Nr. 252/1920 eingeführt [81].

Zwischen den Umrahmungen und dem mittleren Staatswappen sind zwei Umschriften angeordnet. Die äußere Umschrift ist in tschechischer Sprache und ist mit großen Druckbuchstaben ausgeführt: GUVERNÉR PODKARPATSKÉ RUSI (=Gouverneur von Karpato-Rußland). Zwischen dem Anfang und dem Ende der Umschrift befindet sich ein kleines stilisiertes Acht-Punkte-Sternchen. Die zweite, innere Umschrift ist in russischer Sprache und ist ebenfalls in großen Druckbuchstaben ausgeführt und lautet in der Transliteration: GUBERNATOR PODKARPATSKOJ RUSY. Zwischen dem Anfang und dem Ende der Umschrift ist auch ein kleines Acht-Punkte-Sternchen plaziert.

 

E. KARPATO-RUSSLAND // KARPATO-UKRAINE

1938 - 1939

 

22) Sogenanntes Autonomistisches Wappen.

 

 

Das genaue Datum konnte bis jetzt nicht ermittelt werden, höchst wahrscheinlich wurde dieses Wappen kurz nach der Ausrufung der Autonomie von Karpato-Rußland (jetzt aber schon Karpato-Ukraine genannt) im November 1938 eingeführt. Grundlage des autonomistischen Wappens war das Landeswappen, angenommen durch das Gesetz Nr. 252/1920 Sammlung der Gesetze und Verordnungen des tschechoslowakischen Staates.

Der Bär, auf dem Landeswappen rot, hat eine neue Farbe bekommen - schwarz, nur die Zunge blieb rot ( genauso, wie auf  dem  Landeswappen ).  Mikola  Bytyns’kyj  beschreibt ihn als Bergbär [82] .

 

23) Siegel des Präsidiums der Regierung Karpato-Russlands.

 

Weil es sich um ein Siegel (Gummistempel) der autonomen Landesregierung handelt, befindet sich die Umschrift nur in ukrainischer Sprache. In der Transliteration lesen wir Prezidija pravitel'stva Pidkarpats'koj Rusy (= Präsidium der Regierung Karpato-Rußlands). Zwischen Anfang und Ende der Umschrift ist ein kleiner Ring angeordnet.

Das Siegel bildet ein zweifacher äußerer Zwischenring, wobei der ganz außen plazierte Ring etwas dicker ausgeführt ist. In der Mitte der runden Fläche ist das Landeswappen von Karpato-Rußland wobei die vier waagerechte Streifen noch durch je zwei Linie ergänzt sind, was ein Eindruck der heraldischen Schraffierung der blauen Farbe erweckt.

Der Durchmesser des Siegels beträgt 36 mm [83].

 

 

 

24) Siegel des Ministeriums für Verkehr, öffentliche Arbeiten, Gesundheit und Soziale Fürsorge für Karpato-Russland in Užhorod

 

 

 

Ähnlich dem Siegel des Präsidiums der Regierung von Karpato-Rußland ist auch dieses Amtsiegel ein Siegel eines Ministeriums der autonomen Regierung von Karpato-Rußland. Auch in diesem Fall konnte das Datum der Einführung nicht ermittelt werden.

Es geschah wahrscheinlich nach der Verleihung der Autonomie gegen Ende des Jahres 1938. Der einzige Abdruck dieses Siegels konnte in dem Buch von A.  Štefan [84] gefunden werden. Ein Abdruck des Siegels befindet sich auf dem Amtspapier des oben genannten Ministeriums, wobei der Text auf dem Siegel und auf dem Papier verschieden sind. Nicht nur wegen des verkürzten Namens des Landes sondern auch der Tatsache, dass man auf dem Siegel “v Užhorodě” (= in Užhorod) schreibt, auf dem Amtspapier aber “Chust” (Chust war die neue Hauptstadt des Landes) schreibt.

Offensichtlich war keine Zeit dazu, ein neues Siegel anzufertigen oder die autonome Regierung wollte damit den Anspruch auf die ehemalige Landeshauptstadt Užhorod, die sie durch die Wiener Arbitrage im Jahre 1938 an die Ungarn verloren hatte, kenntlich machen.

Das Siegel selbst bildet eine zweifache äußere Umrandung, wobei die ganz außen ausgeführte Umrandung mit einer viel dickeren Linie gezeichnet wurde. Im Inneren des Siegels ist noch eine Umrandung. In der Mitte des Siegels befindet sich das Landeswappen von Karpato-Rußland in der Form wie es durch das Gesetz Nr. 252/1920 der Sammlung der Gesetze und Verordnungen vom 30.März 1920 angenommen wurde, d.h. auf der linke Seite ein roter nach rechts schauender stehender Bär, auf der rechten Seite drei blaue und drei goldene waagerechte Streifen.

Auf dem Zwischenring ist in zwei Zeilen in ukrainischer Sprache folgende Umschrift (hier in der Transliteration) angebracht: Ministerstvo komunykaciji, publyčnych robit, zdorovlja y socijal'noji opiky dlja Pidk. Rusy v Užhorodě (= Ministerium für Verkehr, öffentliche Arbeiten, Gesundheit und soziale Fürsorge für Karpato-Rußland in Užhorod). Zwischen den einzelnen zwei Teilen der Umschrift befinden sich insgesamt drei stilisierte Sechs-Punkte-Sternchen.

 

Der Durchmesser des Siegels beträgt 44 mm.

 

25) Siegel der Landeswahlkommission in Chust. 

 

Am 12.Januar 1939 hatte die autonome Regierung der Karpato-Ukraine die Wahlen für das erste Sojm (= Parlament) der Karpato-Ukraine ausgeschrieben.

Es geschah auf der Grundlage des § 3 der Verfassung der Karpato-Ukraine, wie sie durch das Parlament der Tschechoslowakischen Republik in Prag am 22.November 1938 verabschiedet worden war (Gesetz Nr. 328/1938 der Sammlung der Gesetze und Verordnungen). Diese Wahlen sollten auf der Grundlage des Wahlgesetzes der Tschechoslowakischen Republik Nr. 126/1927 der Sammlung der Gesetze und Verordnungen stattfinden.

 

Der Wahltermin wurde auf den Sonntag den 12.Februar 1939 gelegt. Die einzig zu kandidieren erlaubte politische Partei war die UNO (= УКРАЇНСЬКЕ НАЦIОНАЛЬНЕ ОБЕДНАННЯ = Ukrainische Nationale Vereinigung). Deshalb kann man sich nicht wundern, wenn diese politische Partei die Wahlen mit dem sehr beeindrucken Ergebnis von 92,40 % der abgegeben Stimmen gewonnen hat [85].

Die veröffentlichte Kandidatenliste hatte die Originalgröße von 12 englischen Zoll (= Inch) Höhe und war 4 englische Zoll (= Inch) breit (also ungefähr 30,5 cm x 10,2 cm). Auf dieser Kandidatenliste wurde außer den Namen der 32 Kandidaten auch deren Beruf angegeben. Unten war das Siegel der Landeswahlkommission plaziert. Für uns ist dieses Siegel sehr interessant.

Im Buch von Petro Sterčo [86] ist diese Kandidatenliste in verkleinerter Form abgebildet. Durch das Umrechnen der angegebenen Maßen, kommen wir zu dem Ergebnis, dass der Durchmesser des Siegels auf der Kandidatenliste im Original 48 mm betrug.

Das Siegel ist rund und hat einen doppelten äußeren und einen doppelten inneren Zwischenring. Die Umschrift ist in der ruthenischen Sprache ausgeführt mit dem Text Krajeva vyborča komisija v Chusti (Landeswahlkommission in Chust). Dazu noch zwei stilisierte Sechs-Punkte-Sternchen.

In der Mitte des Siegels befindet sich das Wappen, was wiederum eine weitere Variante des Wappens von Karpato-Rußland (Karpato-Ukraine) darstellt. Das Grundelement des Wappens ist ein älterer spanischer Schild [87] anstelle der französischen Schilde [88] der Staatswappen (kleines, mittleres und großes) der Tschechoslowakischen Republik. Der Schild ist gespalten.

Einzelne Teile des Wappens sind schraffiert, so dass es keine Streitigkeiten, die deren Tinkturen betreffen, gibt. Der rechte Teil des Wappens ist geteilt in 8 gleichbreite waagerechte Streifen in den Farben Blau (oben beginnend) und Gold (unten endend). Das linke Feld ist silbern mit rotem, nach rechts schauenden, stehenden Bär, der auf einem roten Podest steht. Bei näherer Betrachtung scheint es, als ob auf der gesamten Breite des Schildes (unten) ein Podest plaziert wurde, der links gelb und rechts rot ist.

Hier zeigt sich auch die Diskrepanz zwischen der Tinktur des Bären auf dem sogenannten autonomistischen Wappen von Karpato-Rußland (für Details siehe dazu den Absatz 22), wo der Bär schwarz ist, und dem hier präsentierten roten Bären. Aber es ist nicht so. Die Wahlen für das Landesparlament wurde auf der Grundlage der tschechoslowakischen Gesetze durchgeführt und die Kandidatenlisten wurden in den Staatsdruckereien gedruckt, also alles wurde unter der "Schirmherrschaft" der Tschechoslowakischen Republik durchgeführt. Deshalb kann man sich nicht wundern, wenn hier das Wappen Karpato-Rußlands, wie es in dem Gesetz Nr. 252/1920 der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der tschechoslowakischen Republik formuliert war, verwendet wurde, auch wenn mit den hier erwähnten Fehlern.

Befremdend ist die Anzahl der blauen und goldenen waagerechten Balken, anstatt der richtigen sieben (4 blaue und 3 goldene), jetzt aber acht (vier und vier) Streifen auf der rechten Seite, und nicht zuletzt der auf der linken Seite stehender rote Bär auf rotem Podest.

Eine große Rolle spielte hier höchstwahrscheinlich die Uninformiertheit der Bediensteten der Staatsdruckerei aber auch die Tatsache, dass tschechoslowakischen Behörden auf dem Gebiet der Karpato-Ukraine (Karpato-Rußland) grundsätzlich nur das kleine Staatswappen benutzt hatten, wenn sich kein Wappen von Karpato-Rußland befand. Dadurch wurde das Wappen den Beamten unbekannt bzw. wurde vergessen.

 

26) Landeswappen in der Form der Landeswahlkommission in Chust

 

Hier zeigt sich ganz, eindeutig die Diskrepanz zwischen den gesetzlichen Grundlagen und ihrer praktischen Ausführungen.

Dieses Form des Landeswappen befindet sich z.B. auf der Amtlichen Veröffentlichung des Präsidiums der Regierung der Karpato-Ukraine in Chust vom 26.Februar 1939, in der die Regierung eine Bekanntmachung macht, dass in Chust am 15.März 1939 um 17.00 Uhr der erste Sojm (=Parlament) der Karpato-Ukraine in dem Gebäude des Ukrainischen Realgymnasiums eröffnet wird. Für die Regierung der Karpato-Ukraine: Dr. Avhustyn Vološyn [89].

Das Wappen ist identisch mit dem Wappen, das sich in der Mitte des Siegels der Landeswahlkommission in Chust befindet. Es handelt sich hier um einem gespaltenen Schild in dessen linker silberner Hälfte ein stehender roter Bär auf rotem Podest ist, die rechte Hälfte ist in insgesamt acht gleichbreite waagerechte Streifen geteilt (vier blaue und vier goldene).

Die Form des Schildes st ist länglich und entspricht keiner Schildform, die auf verschiedenen Formen der tschechoslowakischen Wappen benutzt wurden.

 

27) Siegel der Delegation der Karpato-Ukraine.

 

 

 

Die unsichere politische Situation und andere verschiedene Probleme, die der Zukunft des Landes betrafen, hatten die autonome Regierung zu diplomatischen Aktionen veranlasst, die unter dem Schutz dieser Regierung stattfanden, auch wenn diese Regierung selbst nicht an die Öffentlichkeit getreten war.

Die Delegation der Karpato-Ukraine wurde gebildet durch die Vertreter verschiedenster Organisationen der Karpato-Ukraine, die aus der Karpato-Ukraine selbst stammten, aber auch aus den Vertretern ausländischer karpato-ukrainischen Organisationen.

Auf einem Amtspapier ist der Namen der Delegation insgesamt in fünf Sprachen angegeben (ruthenisch, englisch, französisch, deutsch und italienisch). Die Umschriften auf dem Siegel sind in ruthenischer und englischer Sprache ausgeführt.

Auf einem Dokument, welches das Datum 24.Oktober 1938 aber ohne Angabe des Ortes trägt, befinden sich Unterschriften der Vertretern folgenden Organisationen: Herr Ivan Rohač für den Ukrainischen Zentralen Volksrat der Karpato-Ukraine, Herr Julijan Chymynec für die Ukrainische Nationale Verteidigung (Sič) der Karpato-Ukraine und Herr Georg Gabovda für den Ausschuss zur Verteidigung der Karpato-Ukraine in Amerika. Die vierte und letzte Unterschrift ist von Herrn Ljubomyr Huzar, dem Sekretär der Delegation [90].

Das Siegel selbst bildet eine runde Fläche, die außen umrahmt ist, in der Mitte befindet sich das Wappen der Karpato-Ukraine, die heraldische Figur des Bären ist vollflächig ausgemalt. Das rechte Feld ist geteilt in sechs (sic !!) waagerechte Streifen (statt sieben, wie es auf dem offiziellen Wappen der Fall ist), wobei der erste, dritte und fünfte Streifen noch zusätzlich durch je drei Linien geteilt ist, so dass der Eindruck der heraldischen Schraffierung einer blauen Farbe entstehe.

Die Umschrift ist oben in der ruthenischer Sprache Delegacija Karpats’koji Ukrajiny (= Delegation der Karpato-Ukraine) und unten in englischer Sprache Delegation of Carpathian Ukraine. Zwischen den Anfängen und Enden der einzelnen Umschriften ist noch ein etwas größerer Punkt.

Der Durchmesser des Siegels beträgt 40 mm.

 

28) Siegel der Kanzlei der Regierung der Karpato-Ukraine in Prag.

 

Bis jetzt konnte noch kein Abdruck des Siegels der Republik Karpato-Ukraine gefunden werden, höchstwahrscheinlich auf Grund der sehr prekären politischen und militärischen Situation des Staates konnte dieses Siegel nicht angefertigt werden.

Ein sehr interessantes Siegel bildet das Siegel der Kanzlei der Regierung der Karpato-Ukraine in Prag. Sehr interessant ist, dass ein Dokument entdeckt werden konnte, das mit dem Datum 18.März 1939 versehen ist. Obwohl die Tschechoslowakei als Staat schon am 15.März 1939 aufhörte zu existieren (bereits am 14.März hatte die Slowakei ihre Unabhängigkeit proklamiert, am 15.März 1939 waren die deutschen militärischen Einheiten in Prag einmarschiert), die Kanzlei der Regierung der Karpato-Ukraine führte ihre Amtsgeschäfte weiter, obwohl das Land selbst praktisch durch die ungarische Armee besetzt wurde.

 

 

Das Siegel bildet ein doppelter Zwischenring. In der Mitte dieser runden Fläche ist in der Form einer Scheibe das Wappen der Karpato-Ukraine angeordnet. (Anmerkung: ähnlich wie auf dem Siegel des Gouverneurs). Die heraldische Figur des Bären ist in der Form einer Zeichnung ausgeführt, die teilweise schattiert ist. Die Streifen auf der rechten Seite (der erste, dritte, fünfte und siebte) sind je mit drei waagerechten Linien so ergänzt, dass der Eindruck der heraldischen Schraffierung für die blaue Farbe entsteht.

Auf dem so entstandenen Zwischenring zwischen der abgrenzenden Linie und der Scheibe sind zwei Umschriften in großen Druckbuchstaben. Die äußere Umschrift ist in ruthenischer Sprache Kanceljarija vlady Karpats'koji Ukrajiny v Prazi (= Kanzlei der Regierung der Karpato-Ukraine in Prag), die innere Umschrift in tschechischer Sprache Úřadovna vlády Karpatské Ukrajiny v Praze. Vor und hinter dem Wort “v Praze” und “v Prazi” sind insgesamt vier kleine stilisierte Sechs-Punkte-Sternchen.

Der Durchmesser des Siegels beträgt 41 mm [91].

 

Wir machen auf eine andere interessante Tatsache aufmerksam. Auf dem Siegel des Präsidiums der Regierung von Karpato-Rußland befindet sich das Wort “pravitel’stvo” (= Regierung), auf dem Siegel der Kanzlei der Regierung der Karpato-Ukraine in Prag ist gleicher Terminus “Regierung” durch das Wort “vlada” ausgedruckt. Dieses hat einen politischen Hintergrund. Das Wort “vlada” ist ein altes traditionelles Wort, dagegen das Wort “pravitel’stvo” ist ein Wort, das erst seit etwa 1918/19 im damaligen SowjetRußland in Erscheinung trat. Man kann ruhig sagen, dass dieser Terminus ein Wort sowjetischer Prägung ist. In Karpato-Rußland (Karpato-Ukraine) benutzte man aber weiterhin das Wort “vlada”.

 

29) Siegel des Innenministeriums in Chust. 

 

 

Dieses Siegel wurde auf dem wichtigsten Gesetz der Republik Karpato-Ukraine abgedruckt. Das Original des Gesetzes Nr. 1, das auf der Sitzung des Parlaments der Karpato-Ukraine angenommen wurde, war auf einer Schreibmaschine geschrieben und auf ihm befanden sich die Unterschriften von Dr. A. Vološyn - Präsident der Republik Karpato-Ukraine, A. Štefan - Vorsitzender des Parlaments der Karpato-Ukraine, Avhustyn Dutka - Protokollant des Parlaments der Karpato-Ukraine und Mychajlo Kočergan – Sekretär des Parlaments der Karpato-Ukraine. Leider ist dieser Abdruck des Siegels teilweise verschwommen, schon wegen der Unterschriften und der Reproduktion ist er nicht der besten Qualität [92].

Ein sehr schöner Abdruck des Siegels befindet sich auf dem Dokument Nr. 86/235 ai 1939 des Innenministeriums der Karpato-Ukraine in Chust [93].

Das Siegel beinhaltet in der Mitte das Landeswappen. Ähnlich wie auf den anderen Siegeln sind die waagerechte Streifen auf der rechten Hälfte des Schildes heraldisch schraffiert, so dass, die blaue Farbe zum Ausdruck kommt. Der Rest des Wappens aber ist nicht schraffiert.

Das Siegel ist rund und durch einen doppelten Zwischenring begrenzt. In dem Raum zwischen dem Landeswappen in der Mitte und der äußeren Begrenzung befindet sich die Umschrift in ruthenischer Sprache Kanceljarija Sojmu Karpats'koji Ukrajiny (= Kanzlei des Sojms der Karpato-Ukraine). Zwischen den Teilen der Umschrift befinden sich zwei stilisierte Sechs-Punkte-Sternchen.

 

Der Durchmesser des Siegels beträgt 38 mm.

 

F. REPUBLIK KARPATO-UKRAINE

15.03.1939

 

Der Donner der ungarischen Kanonen, den man in Chust schon hören konnte, hatte nichts gutes prophezeit. Als der Sojm (=Parlament) der Karpato-Ukraine seine Beratungen aufgenommen hatte, waren die ungarische Einheiten nur 12 km von der Hauptstadt Chust entfernt. In dieser Situation trat das Parlament zusammen. Die erste Sitzung des Parlaments wurde am 15.März 1939 um 15:20 Uhr begonnen.

 

31) Staatsflagge der Republik Karpato-Ukraine.

 

 

Die Staatsflagge der Republik Karpato-Ukraine bilden zwei gleichbreite waagerechte Streifen in den Farben hellblau (oben) und gelb (unten). Als Staatsflagge wurde sie am 15.März 1939 durch das Gesetz Nr. 1/1939 des karpato-ukrainischen Parlaments angenommen. Sie ist im § 5 dieses Gesetzes beschrieben: „Die Farbe der Staatsflagge der Karpato-Ukraine ist blau und gelb, wobei die blaue Farbe die obere ist und die gelbe die untere.“

Es gab aber leider sehr wenig Gelegenheiten, diese Flagge zu hissen. Schon bei der Eröffnung des Parlaments war der Sitzungssaal mit gleichen Flaggen geschmückt, in diesem Falle aber handelte es sich um die Landesflaggen. Auch auf einem Tableau, das die Photographien der Abgeordneten trägt, sind diese Flaggen zu sehen [94].

 

32) Das Staatswappen der Republik Karpato-Ukraine.

 

 

 

 

 

 

Eine ungenaue Beschreibung des Wappens im Gesetz Nr. 1/1939 vom 15.März 1939 im Paragraph § 6 hatte verursacht, dass es zu irrtümlichen und fehlerhaften Interpretationen der Tinkturen der einzelnen heraldischen Figuren gekommen ist. Es kann ruhig gesagt werden, dass manchmal auch Unsinn geschrieben wurde.

Die Farbe des Bären ist falsch bzw. überhaupt nicht erwähnt. Die Anzahl der Streifen auf der rechten Seite des Schildes schwankt von sechs bis acht, auch die Farben dieser Streifen werden auf verschiedene Weise angegeben. Die Form des Schildes ist auch unterschiedlich, in manchen Materialien finden wir den französischen Schild, manchmal den spanischen Schild und sogar den stilisierten italienischen Schild.

In der Diskussion zum Gesetz Nr. 1 hatte Dr. Mychajlo Brjaščajko u.a. gesagt: “Nach tausendjähriger Unterdrückung wird unseres Land endlich frei und unabhängig sein, das erklären wir hier vor der ganzen Welt. Es war, ist und wird ukrainisch sein. Und ich bin sicher, dass das Hohe Parlament den Entwurf dieses Gesetzes annehmen wird, weil dies das ukrainische Volk verlangt.”

Dr. Stepan Rosocha sagte: “Der Paragraph 6 des Gesetzesentwurfes Nr. 1 lautet: Das Staatswappen der Karpato-Ukraine ist das bisheri­e Landeswappen mit dem Bär". Hier wurde die Rede durch das Geschrei der Abgeordneten unterbrochen: "Wir wollen den roten Bären nicht! Es ist Symbol von Sowjet-Moskau ![95]. Rosocha sagte: "Ich habe nicht gesagt, ein roter Bär. Mein Vorschlag und der der Kollegen ist den Text so zu verändern, dass der Bär im linken roten Feld und vier blaue und drei gelbe Streifen in rechtem Feld und der Tryzub des Heiligen Volodymir des Großen mit dem Kreuz auf dem mittlerem Zack angeordnet werden.”(Sturm der Ovationen)”

Durch diese Aussage ist die Situation des Staatswappen noch mehr unübersichtlicher. Den Text des Gesetzes bringt in seinem Buch auch Grendža-Dons’kyj [96]: Das Staatswappen der Karpato-Ukraine ist das bisherige Landeswappen: Vier blaue und drei gelbe Streifen im linken Feld und der rote Bär auf silbernem Feld auf der rechten Seite und auch der Tryzub des Heiligen Volodymir des Großen mit dem Kreuz auf dem mittleren Zacken.

Diese Beschreibung können wir ruhig außer acht lassen, weil sie unheraldisch ist. Grendža-Dons’kyj verwechselt die heraldischen Seiten (links ist rechts und umgekehrt).

In seinem Buch bringt A. Štefan [97] sehr interessante Dokumente, aber weil die Photographien (eigentlich Reprodukionen) nur schwarz-weiß sind, kann mit nicht genau bestimmen, welche Farben die einzelnen Teilen des Wappens hatten.

Auf dem Erinnerungstableau mit den Portraits aller 32 Abgeordneten, das mit Zeichnungen der Flaggen und Wappen geschmückt war, kann man das Landeswappen sehen (aber ohne den Tryzub), die Farbe des Bären kann sowohl rot als auch schwarz sein [98].

Die Problematik des Staatswappen wurde auf der 2. Sitzung des Parlaments diskutiert. In verschiedenen Quellen finden wir verschiedenen Informationen und mit diesen muss man sehr sorgfältig umgehen.

Herr Andrij Hrečylo versucht in seinem Artikel [99] zu beweisen, dass die Tatsachen verdreht wurden. Der Text des § 6 des Gesetzes Nr. 1 ist wortwörtlich gleich in zwei Publikationen abgedruckt. Das erste Buch hat Stepan Rosocha [100] geschrieben, das zweite Petro Sterčo [101].

Interessant ist, dass sich im Buch von Stepan Rosocha, das in ruthenischer Sprache geschrieben ist, am Ende des Buches noch ein englisch geschriebenes Resumeé befindet, wobei der englische Text des Gesetzes Nr. 1/1939 nicht mit dem karpato-ruthenischen Text übereinstimmt. Das englische Resumeé des § 6 aus diesem Buch lautet: Das Nationalemblem der Karpato-Ukraine ist das bisherige Nationalemblem (das heißt eine Abbildung des Bären auf silbernem Feld linker Hand, auf der rechten Hälfte vier blaue und drei gelbe Streifen, sowie auch den Tryzub des Heiligen Volodymir des Großen).

Auch ein Beispiel des falschen Umgangs mit den Dokumenten und Quellen ist die Publikation, die in deutscher Sprache im Jahre 1955 herausgegeben wurde und dessen Autor der bekannte Rusophile Roman Ilnytzkyj (eigentlich aber Il’nic’kyj) ist, der sich als Karpato-Ruthene ausgibt, der aber in Wirklichkeit ein Russe ist. Jawohl, derselbe Il’nickyj, der sich dadurch „verdient gemacht“ hatte, dass die Eltern von Frau Dr. Olga Dutková, der Nichte des Präsidenten A. Vološyn, eingekerkert wurden, zitiert auf Seite 205 seines Buches den Paragraphen 6 des Gesetzes Nr. 1/1939 auf diese Weise: „Das bisherige Wappen des Landes ist das Wappen des Staates: der Bär auf dem linken roten Feld und vier rote (sic !! ) und blaue Streifen im rechten Halbkreis, zusammen mit dem Dreizack des Heiligen Volodymir des Großen” [102].

A. Wocial gibt die Farbe des Bären als schwarz an [103].

Mit diesem Beispiel können wir aber leider die Ungenauigkeiten nicht beenden. Die Farbe des Bären ist in dem Buch von Petro Sterčo nicht angegeben, auch in dem karpato-ruthenischen Text des Buches von Stepan Rosocha finden wir keinen Hinweis auf die Farbe des Bären. Nur im englischen Resumeé.

Eine weitere Variante (außer von Grendža-Dons’kyj) präsentiert uns Paul R. Magocsi [104] in seinem Artikel als goldener Bär auf rotem Feld. Ungenauigkeiten, die die Anzahl der Streifen auf dem rechten Teil des Schildes betreffen (hiermit muss aber gesagt werden, dass die Streifenfrage ganz eindeutig ist: 4 blaue und 3 goldene Streifen), finden wir z.B. in der englischen vexillologischen Zeitschrift „Flagmaster“ [105]. Auf der Zeichnung des Wappens der Karpato-Ukraine finden wir aber nur 6 Streifen. Ebenfalls sechs Streifen (3 + 3) publiziert L. Philippe [106], der V. Trembicky zitiert.

Eine andere Beschreibung des Wappens bringt M. Bytyns’kyj. Seine Wappenbeschreibung lautet: „Der Schild des Wappens ist gespalten, auf seinem linken Teil befindet sich ein stehender Bär schwarzer Farbe mit ausgestreckter roter Zunge, rechts auf dem blauem Feld sind drei goldene Balken. In der Mitte des oberen blauen Streifens ist goldener Tryzub mit dem Kreuz des Heiligen Volodymir des Großen“ [107].

Weil die ungarischen Kanonen so nah bei Chust waren, wundert man sich nicht, dass eine genaue Zeichnung in Farbe nicht angefertigt wurde. Eine farbige Abbildung des Wappens, so wie es M. Bytins’kyj beschreibt, ist auf der Titelseite des Buches abgebildet, dessen Autor Antin Kuščyns’kyj [108] ist. Dieses Buch befindet sich in der Slawischen Bibliothek in Prag.

Hiermit bedanke ich mich bei Frau Dr. Nachajová-Dvořáková für die kurzfristige Leihgabe des Buches zum Zwecke der Anfertigung der farbigen Photokopie.

Um die Diskussion über die Tinkturen des Staatswappen der Republik Karpato-Ukraine zu beenden, klären wir auf. Der Text des Gesetzes Nr. 1/1939 gibt alle nötigen Angaben mit einer Ausnahme - der Farbe des Bären. Das Wappen kann so beschrieben werden: Auf rechtem Feld vier blaue und drei goldene waagerechte Streifen, in der Mitte des oberen blauen Streifen der goldene Tryzub des Heiligen Volodymir des Großen mit dem Kreuz auf dem mittlerem Zack. Auf linkem roten Feld der Bär.

Weil aber am Anfang des Paragraphen 6 steht, das Staatswappen der Karpato-Ukraine ist das bisherige Wappen, ergänzen wir die Farbe des Bären aus dem Landeswappen. Und die Farbe des Bären auf dem autonomistischen Wappen war schwarz. Also ein schwarzer Bär auf rotem Feld. Eine andere Lösung ist nicht möglich, obwohl dies heraldisch falsch ist, da Farbe auf Farbe.

 

G. KARPATENLAND

16.03.1939 - Oktober 1944

 

Schon ab 14.März 1939 unternahm die reguläre ungarische Armee Angriffe auf das Gebiet der Karpato-Ukraine. Die Karpaten-Sič (Sitsch), gegründet im November 1938, ist am 16.März 1939 in die Armee der Republik Karpato-Ukraine aufgegangen. Aber gegen die ungarische Übermacht hatte diese schlecht bewaffnete und ausgebildete Armee keine Chance. So war schon am 18.März 1939 praktisch das gesamte Territorium der Karpato-Ukraine durch die Ungarn besetzt. Sporadische Kämpfe dauerten noch bis Ende April 1939.

Die Symbole, die jetzt benutzt wurden, waren ungarische Symbole. Die Vereinigung der Karpato-Ukraine mit Ungarn wurde durch das Gesetz Nr. VI/1939 durchgeführt [109]. Status des Landes und seine Verwaltung regelte die Verordnung des Ministerpräsidenten Nr. 6200/1939 [110]. In dieser Verordnung schrieb man aber nichts über die Flagge und das Wappen dieses Landes, das autonomer Teil Ungarns war.

Die Verwaltung des Landes wurde wieder nach Užhorod verlegt. Oberster Vertreter des Landes war der Reichsadministrativkommissar für das Karpatenland. Als Hilfsorgan funktionierte ein 10köpfiger Verwaltungsrat. Der Oberste Berater des Reichsadministrativkommissars hatte den Vorsitz des Verwaltungsrates inne [111].

 

33) Flagge des Karpatenlandes (1939-1944)

 

 

Es war der Reichsadministrativkommisar Miklos de Kozma, der die Benutzung dieser Flagge, aber neben der ungarischen Flagge, ausdrücklich erlaubt hat.

Die Flagge bestand aus zwei gleichbreiten waagerechten Streifen in den Farben blau (oben) und rot (unten).

In dem Brief des deutschen Auswärtigen Amtes, adressiert an Dr. Ottfried Neubecker, vom 26.März 1942 lesen wir: „Gemäß der Aussage der deutschen Botschaft in Budapest hat der Reichsadministrativkommissar für das Karpatenland de Kozma erlaubt , dass zusätzlich zu der ungarischen Flagge es auch möglich ist, die blau-rote Flagge zu hissen [112].

Die erwähnte blau-rote Flagge ist die ursprüngliche Flagge der Fürsten Rakoczi und in bestimmter Stufe ist es auch möglich, sie als eigentliche ruthenische Flagge zu betrachten.

Ferenc Rakoczi (1676-1735) wurde im Jahre 1704 der Fürst von Siebenbürgen und im folgendem Jahr auch der ungarische Regent. Im spanischen Thronfolgekrieg war er Führer des ungarischen Aufstandes gegen die regierenden Habsburger. Lange Zeit haben die Ruthenen zusammen mit der blau-gelben Flagge auch die blau-rote Flagge benutzt, deren Farben auch die Farben von Galizien waren [113] .

 

H. TRANSKARPATISCHE UKRAINE

26.11.1944 - 29.06.1945

 

Obwohl die Sowjetunion die Tschechoslowakei in ihrer Vorkriegsgrenzen anerkannt hatte, war es eigentlich klar, dass den Bestandsteil der Tschechoslowakei auch Karpato-Rußland bildete.

Die tschechoslowakische Regierung hatte am 30.Juni 1944 in London den Minister František Němec zum Bevollmächtigten für die befreiten Gebiete ernannt. Die sowjetischen Behörden hatten ihn aber seit Anfang seiner Mission alle möglichen Hindernisse auf dem Weg gelegt und begannen mit der Agitation für den Anschluss von Karpato-Rußland zur Ukraine, also zur Sowjetunion.

Am 26.November 1944 tagte in Mukačiv der 1. Parteitag der Nationalausschüsse der Transkar-patischen Ukraine (so begannen die Sowjets das Land zu nennen). Die tschechoslowakische Mission musste das Land unverzüglich verlassen. Es wurde eine formelle Unabhängigkeit des Landes proklamiert. Dass es sich um einen Marionettenstaat gehandelt hatte, braucht nicht extra erwähnt werden.

Dr. E. Beneš, der Präsident der Tschechoslowakei, war unter bestimmten Bedingungen bereit, das Land an die So­wjets abzutreten, es ging ihm aber darum, dass dies in einer irgendwelchen annehmbaren Form geschah.  Formell wurde diese Angelegenheit durch den tschechoslowakisch-sowjetischen Vertrag vom 29.06.1945 geregelt.

 

34) Siegel des Amtes des Regierungsdelegates der Tschechoslowakischen Republik (1944)

 

 

Auf Grund des Vertrages zwischen der Tschechoslowakischen Republik und der Sowjetunion vom 08. Juli 1941 war im Oktober 1944 aus London eine Regierungsdelegation in die Karpato-Ukraine geschickt worden. ( Als Hauptstadt des Landes Karpato-Ukraine wurde die Stadt Chust bestimmt. ) Leiter dieser Delegation war der bevollmächtigte Minister Dr. František Němec.

Die sowjetischen Organe hatten jegliche Arbeit der tschecho-slowakischen Delegation torpediert und schließlich wurden sie am 08.Dezember 1944 des Landes verwiesen.

 

Dr. Němec kam zwar nochmals am 17.Januar 1945 in die Karpato-Ukraine zurück, konnte aber faktisch seine Tätigkeit nicht ausüben.Das Siegel besteht aus der äußeren runden Begrenzung mit dem Durchmesser 36 mm  [114]. In der Mitte des Siegels befindet sich das kleine Staatswappen in der  Form ohne Schild, wie es am 23. März 1921 eingeführt wurde [115]. In dem Zwischenring ist die Umschrift in tschechischer Sprache, die mit großen Druckbuchstaben ausgeführt ist. Oben sind die Wörter REPUBLIKA ČESKOSLOVENSKÁ (= Tschechoslowakische Republik) und unten ÚŘAD VLÁDNÍHO DELEGÁTA (= Amt des Regierungsdelegates).

Das genaues Datum konnte nicht ermittelt werden. Auf dem Dokument, das zur Disposition stand, befindet sich das Datum 11.November 1944 und das Land wird Karpato-Ukraine genannt, wie die 1. Sitzung des karpato-ukrainischen Parlaments darüber am 15.März 1939 entschieden hatte [116].

 

35) Siegel des Nationalrates der Transkarpatischen Ukraine – Bevollmächtigter für Kommunikationswesen (1944)

 

Am 26.November 1944 wurde der Nationalrat der Transkarpatischen Ukraine konstituiert. Er hatte 17 Mitglieder (= Minister). Der Bevollmächtigte für das Kommunikationswesen war  F. M. Langfelder.

Am 3.Januar 1945 wurde ein Dokument, das die Posttätigkeit in der Transkarpatischen Ukraine regelt herausgegeben. Dieses Dokument wurde auch mit dem Siegel des Bevollmächtigten versehen.

 

Das Siegel (Dienstgummistempel) bildet die zweifache runde äußere Umrahmung, beide Umrahmungen sind in Linien gleicher Breite ausgeführt. Unterhalb dieses Randes herum befindet sich die Umschrift in großen Druckbuchstaben und in der ukrainischer Sprache (hier in Transliteration) UPOVNOVAŽENYJ V SPRAVACH KOMUNYKACIJ (= Bevollmächtigter für Kommunikationswesen) . Zwischen dem Anfang und dem Ende der Umschrift befindet sich ein kleiner Kreis. In der Mitte des Siegels ist auf drei Zeilen, in kleinen Druckbuchstaben und in der ukrainische Sprache die Inschrift hier in Transliteration Narodna Rada Zakarpats'koji Ukrajiny (= Nationalrat der Transkarpatischen Ukraine) .

Der Durchmesser des Siegels ist 33 mm [117].

Alle Ministerien hatten Siegel des gleichen Musters, nur der Name des Ressorts war anders [118].

 

36) Staatsflagge der Transkarpatischen Ukraine.

 

 

Ähnlich wie die anderen Flaggen der Länder unter sowjetischem Einfluss als auch der Unionsrepubliken in der UdSSR war auch die Flagge dieses Marionettenstaates unter sowjetischem Patronat durch die Flagge der Sowjetunion beeinflusst worden.

Sie wurde beschrieben im Paragraph 1 des Dekrets Nr. 28 vom 12.Januar 1945, der im Visnik Narodnoji Rady Zakarpatskoji Ukrajiny (= Anzeiger des Nationalrates der Transkarpatischen Ukraine) veröffentlicht wurde. Der Text diese Paragraphen in deutscher Übersetzung lautet:

“Die Staatsflagge der Transkarpatischen Ukraine, siehe Anlage, besteht aus rotem Leinentuch und trägt in der oberen linken Ecke am Liek in goldener Farbe die Darstellung von Hammer und Sichel und darüber einen goldfarben umrahmten fünfstrahligen roten Stern sowie in goldener Farbe die Aufschrift “Es lebe die Vereinigung der Transkarpatischen Ukraine mit der Sowjet-Ukraine”. Das Verhältnis der Breite zur Länge der Flagge ist 1:2.” [119].

Es handelte sich also um die sowjetische Flagge, die mit der gelben Inschrift ergänzt wurde.

Diese Motto wurde schon auf der Seite 1 der Nummer 1 des Anzeigers des Nationalrates der Transkarpatischen Ukraine benutzt [120]. Wie ein goldener Faden schlängelt es sich durch alle mögliche Anordnungen. Dass dieses Motto schließlich auf der offiziellen Flagge der Transkarpatischen Ukraine kam, ist kein Zufall. Es war Absicht.

Schon am 5.Dezember 1944 hatte der Nationalrat der Transkarpatischen Ukraine eine Anordnung erlassen [121] in der im Absatz 4 folgendes steht: “Auf allen Flaggen ist es pflichtgemäß notwendig mit weißen oder gelben Buchstaben die Wörter Es lebe die Vereinigung der Transkarpatischen Ukraine mit der Sowjet-Ukraine" aus dem Text des Manifestes des 1.Parteitages der Delegierten der Nationalen Ausschüsse der Transkarpatischen Ukraine zu schreiben.”

Nachdem die Transkarpatische Ukraine gegen Ende des Jahres 1946 ein Bestandsteil der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik im Rahmen der Sowjetunion geworden war, hörte diese Flagge auf zu existieren.

 

I.  KARPATO-RUTHENEN IN DER WELT

 

37) Flagge der Karpato-Ruthenen in der Welt

 

 

Die Flagge der Karpato-Ruthenen in der Welt, besonders in den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada, ist die Flagge eines Ethnikums.

Sie ist die traditionelle hellblau-gelbe Flagge (gleichbreite waagerechte Streifen) und in der Mitte der Flagge befindet sich das Wappen des Karpato-Rußlands aus dem Jahre 1920. [122].

Das Wappen zeigt auf gespaltenem Schild rechts drei goldene und vier blaue waagerechte gleichbreite Streifen, links dann in Silber einen roten nach rechts schauenden aufgerichteten Bären [123].

Die Symbolik der Flagge wird folgendermaßen erklärt: Die Streifen symbolisieren die Flüsse, die durch das Karpaten-Gebirge der Karpato-Ukraine fließen. Es handelt sich um Boržava, Latorica, Rika, Tereblja, Terešva, Tisa und Uh. Die rechte Seite des Wappens mit dem Bären symbolisiert die wilde Natur der Region. Die Bären sind sehr verbreitet im karpatischen Gebirge, und die Bärenjagd ist sehr beliebt bei vielen Jägern. Der silberne Hintergrund ist das Zeichen des ewigen Schnee auf den Gipfeln der Karpaten und symbolisiert auch die vielen Salzminen der Karpato-Ukraine [124].

Ein Exemplar dieser Flagge haben die Karpato- Ruthenen auch der Kirche des Heiligen Pius X in Pittsburgh (U.S.A. ) geschenkt [125].

Die Flagge der Karpato-Ruthenen in der Welt, besonders in den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada, ist die Flagge eines Ethnikums.

Sie ist die traditionelle hellblau-gelbe Flagge (gleichbreite waagerechte Streifen) und in der Mitte der Flagge befindet sich das Wappen des Karpato-Rußlands aus dem Jahre 1920. [126].

Das Wappen zeigt auf gespaltenem Schild rechts drei goldene und vier blaue waagerechte gleichbreite Streifen, links dann in Silber einen roten nach rechts schauenden aufgerichteten Bären [127].

Die Symbolik der Flagge wird folgendermaßen erklärt: Die Streifen symbolisieren die Flüsse, die durch das Karpaten-Gebirge der Karpato-Ukraine fließen. Es handelt sich um Boržava, Latorica, Rika, Tereblja, Terešva, Tisa und Uh. Die rechte Seite des Wappens mit dem Bären symbolisiert die wilde Natur der Region. Die Bären sind sehr verbreitet im karpatischen Gebirge, und die Bärenjagd ist sehr beliebt bei vielen Jägern. Der silberne Hintergrund ist das Zeichen des ewigen Schnee auf den Gipfeln der Karpaten und symbolisiert auch die vielen Salzminen der Karpato-Ukraine [128].

Ein Exemplar dieser Flagge haben die Karpato- Ruthenen auch der Kirche des Heiligen Pius X in Pittsburgh (U.S.A.) geschenkt [129].

 

K. TRANSKARPATISCHE REGION DER UKRAINE

(seit 1990)

 

38) Wappen des Zakarpats’ka Oblast’ (= Transkarpatische Region (gebiet)) (1990)

 

 

Die Tradition des Wappens mit dem Bären zeigte sich als richtungsweisend im Jahre 1990, als der Regionalrat der Transkarpatischen Region zu entscheiden hatte, welches Wappen die Region haben sollte. Letztlich hatte man sich für die “tschechoslowakische” Variante entscheiden.

Nur der Bär wurde graphisch neu gestaltet. Jetzt ist er mehr stilisiert als auf dem Wappen aus dem Jahre 1920. Auch ist der Bär jetzt etwas wilder im Aussehen. Sonst ist alles beim Alten geblieben.

  • Dieses Wappen wurde am 18.Dezember 1990 angenommen [130].

Das Dokument “Verordnung über das Wappen der Transkarpatischen Region.” lautet in der deutschen Übersetzung:

 

  1. Das Wappen der Transkarpatischen Region (Zakarpatskaja oblast') hat die Form des heraldischen Schildes, der vertikal in zwei gleichgroße Teile geteilt ist. Wenn wir auf den Schild schauen, seine linke Seite teilt sich horizontal in sieben gleichen Streifen mit der Reihenfolge der blauen und goldener Farbe auf, wobei der erste Streifen blau und der zweite golden ist. Im rechten Teil des Schildes auf silbernem Feld ist ein roter Bär abgebildet, welcher auf den hinteren Pfoten steht und nach links schaut.
  2. Die Abbildung des Wappens der Transkarpatischen Region kann auf den Gebäuden der örtlichen Räte, den Gebäuden der nationalen Vertretungen, der Staatsorgane, der Organisationen der Bürgern, der Vereinigungen der Unternehmer sowie deren Dienstsitzen angebracht werden.
  3. Die graphische Ausgestaltung des Wappens der Transkarpatischen Region ist unabhängig von der Größe, muss aber immer genau den farbigen oder schwarz-weißen Abbildung entsprechen, welche diese Anordnung ergänzen.
  4. Der Rat (Rada) der Nationalen Vertreter hat das Recht eine Erlaubnis zur Herstellung des Wappens der Transkarpatischen Region in großen Mengen zu erteilen [131].

 

Das Wappen wurde auch auf einer Briefmarke aus dem Jahre 1997 im Wert von 20 Kopeken abgebildet, unter dem Namen Transkarpathien (Zakarpattja). Die Abbildung entspricht aber nicht der in der Verordnung. Der Bär hat ganz andere Gestalt und ist statt rot in “buryj” (= braun) [132].

 

Als letzte Anmerkung, teilen wir noch mit, dass die Transkarpatische Region am heutigen Tage (01.12.2005) noch keine Flagge angenommen hat.

 

 

Back to Main Page

© Roman Klimes 2005.12.10

© Bearbeitung Hubert de Vries 2010.10.18

 

 



[1]  z.B. Roman ILNYTZKYJ: Deutschland und die Ukraine 1934-1945, Band I, München 1955

[2]  z.B. Ota HOLUB: Povstání v Chustu (Aufstand in Chust); in: Zeitschrift "Květy", Jahrgang XIX, Nummer 5 vom 8.Februar 1969, Praha (Prag) 1969, Seiten 10-12.

[3] Petr ČUKA: Deportace Augustina Vološyna; in: Sborník ministerstva vnitra Nr. 1, Praha 1994, Seite 130

[4] Die Erinnerungen von Ph. Dr. Olga Dutková, Nichte des A. Vološyn

[5] siehe die Anmerkung Nr. 3

[6] Milan BUBEN: Encyklopedie hereldiky, Praha (Prag) 1997, Seite 247.

[7] Danylo Romanovyč (1201-1264) Fürst von Wolhynien und Galizien, seit 1253 König von Rus' (gemeint ist hier der Kiewer Rus'). Nach dem Tod seines Vaters Fürst Roman Mstyslavyč im Jahre 1205 regierte er (mit seiner Mutter und Bruder) nur kleine wolhynische Fürstentümer. In den Jahren 1219-1227 hatte er Wolhynien vereinigt, nachdem er den Widerstand des Adels gebrochen hatte. Nach und nach beherrschte er Galizien und im Jahre 1238 auch Kiew. Er gründete viele neue Städte, z.B. Cholmn (seine neue Hauptstadt) oder Lwow (Lwiw). Während seiner Regierungszeit waren westeuropäische Kultureinflüsse sehr stark, einschließlich in den politischen und administrativen Angelegenheiten.

[8]  Es gibt mehreren Namen für dieses Land, außer Rotreußen auch den Tscherwener Rus, lateinisch Russia Rubra, oder polnisch bzw. ukrainisch Rus' Czerwona bzw. Čermnaja Rus.

[9]  Masarykův slovník naučný, Band V (N-Q), Praha (Prag) 1930, Seite 780.

[10] Dr. Karel MATOUŠEK: Podkarpatská Rus, Praha (Prag) 1924, Seite 205.

[11] Mikola BYTYNS'KYJ: Deržavni insigniji Ukrajiny, "Zapiski Ukrajinskoho Naukovo-doslidnoho Instytutu Rodoznavstva ta Znamenoznavstva", Band (Tom) I, Ettlingen 1949, Seite 54.

[12] Encyclopedia of Ukraine, Volume IV, Toronto 1984, Seite 863.

[13] Václav DRAHNÝ / František DRAHNÝ: Podkarpatská Rus, jeji přírodní a zemědělské poměry; Praha (Prag) 1921, Seite 49.

[14] Radianska enciklopedyja istorii, Band 3, Kiew 1971, Seite 375.

[15] Maria Theresia von Habsburg (1717-1780), Kaiserin seit 1740. Außerdem war sie auch die Königin von Böhmen und Ungarn.

[16] Mikola BYTYNS'KYJ: Deržavni insigniji Ukrajiny, "Zapiski Ukrajinskoho Naukovo-doslidnoho Instytutu Rodoznavstva ta Znamenoznavstva", Band (Tom) I, Ettlingen 1949, Seite 54.

[17] Harald HUBER: Wappen. Ein Spiegel von Geschichte und Politik , Karlsruhe 1990, Seite 156

[18] Die Ungarn (Magyaren) wählten als ihren Fürsten Arpad. Im Jahre 890 kämpften sie gegen den bulgarischen Zaren Symeon. In das Gebiet der Karpato-Ukraine kamen die Magyaren um 895. Arpad starb im Jahre 907. Das Geschlecht der Arpaden regierte in Ungarn bis 1301 (Andrej III). Mit ihm starb dieses Geschlecht aus.

[19] Franz GALL: Österreichische Wappenkunde, Wien 1977, Seite 180.

[20] Staatssammlung der Gesetze der Ungarischen Republik. Jahrgang 1918, Nummer 23 vom 25.Dezember 1918. Nationalgesetz Nummer X über die Autonomie des ruthenischen Volkes, das in Ungarn lebt.

[21] Paul R. MAGOCSI: A History of Ukraine, Toronto 1996, Seite 518.

[22] Agoston Štefan wurde im Jahre 1877 geboren und starb im Jahre 1944. Von Beruf war er Lehrer und Anwalt. Er lernte und studierte in Rumänien (Gymnasium in Sighet und Satu Mare), in Ungarn (Universität in Budapest) und in Rumänien (Universität in Cluj). Seit 1905 arbeitete er als Anwalt in Rachiv. Er war der Gouverneur der Ruszka Krajina (= Ruthenisches Land). Weil er ungarische Positionen vertrat, flüchtete im Jahre 1919 nach Polen, wo er bis 1924 für die Vereinigung Karpato- Rußlands mit Ungarn agitierte. In Jahren 1925-1929 war er Abgeordnete der Agrarpartei im Parlament in Prag. Im Jahre 1938 war er Mitglied des anti-ukrainischen Zentralen Ruthenischen Nationalrates in Chust.

[23] Paul R. MAGOCSI: A History of Ukraine, Toronto 1996, Seite 518.

[24] Béla Kun wurde am 20.Februar 1886 in Szilagycseh (heute Silvaniei in Rumänien) geboren und starb am 30.November 1939. Im Jahre 1916 fiel er als österreich- ungarischer Soldat in russische Kriegsgefangenschaft. Im Jahre 1918 organisierte er die ungarische Sektion der Kommunistischen Partei Rumäniens und nahm aktiv im russischen Bürgerkrieg teil. Er ist Gründungsmitglied der Ungarischen Kommunistischen Partei (November 1918), wurde danach festgenommen und arrestiert. Praktisch vom Gefängnis aus wurde er Volkskommissar (=Minister) des Auswärtigen Amtes in der Ungarischen Räterepublik. Nach dem Fall der Räterepublik ging er in die Emigration nach Österreich, seit 1920 nach Sowjet- Rußland. Im Rahmen der stalinistischen Säuberungen, wurde Béla Kun festgenommen, beschuldigt, verurteilt und hingerichtet.

[25] Peter PASTOR: Hungary between Wilson und Lenin. The Hungarian Revolution of 1918 and the Big Three, New York 1976, Seite 144.

[26] A Magyar Nepköztarsasak kormanyanak 1919, event, 928 M.E. szamu rendelete. Ruszin Kormanytanacs szervezesörel. Budapest, 5.2.1919.

[27] Avhustyn ŠTEFAN: Za pravdu i volju, spomyny i deščo z istoriji Karpats'koji Ukrajiny, kniha perša, Toronto 1973, Seite 98.

[28] Avhustyn ŠTEFAN: Kol'ory - gerby j prapory Zakarpatja; in: Al'manach Provýdennja na rik 1971, Philadelphia 1970. Seite 156.

[29] Dr. Avhustyn Štefan wurde am 11.Januar 1893 in Poroskove, Karpato-Ukraine, geboren und starb am 4.September 1986 in Philadelphia, USA. Er studierte Theologie in Užhorod und Philosophie in Budapest. Seit 1917 war er Lehrer in Užhorod. Im Jahre 1938 wurde er Angestellte der autonomen Regierung der Karpato-Ukraine. Nach der Erklärung der Unabhängigkeit der Karpato-Ukraine am 15.März 1939 wurde er Minister für Bildung und religiöse Angelegenheiten. Nach dem II. Weltkrieg emigrierte er zuerst in die Bundesrepublik Deutschland, später in die USA. Er schrieb viele Bücher und Studien über die Karpato-Ukraine.

[30] Memorandum in der Sache der Flagge von Karpato-Rußland vom 25.November 1934. Adressat war die Regierung der tschechoslowakischen Republik, vertretend durch den Ministerpräsidenten Jan Malypetr. Wir zitieren: „Wir, Karpato-Ruthenen haben auch unsere Flagge in den blau-gelben Farben, deren Geschichte geht tief in die Vergangenheit, tausend Jahre zurück bis Marchie Ruthenorum. Gemäß der Tradition hat diese Flagge auch unser ehemaliger Fürst Laborec benutzt, sowie später auch der Fürst Fedir Korjatovyč.

[31] László RÉTI: A Magyar Tanácsköztarsaság központi szervei és pecsétjeik, Budapest 1970, Seite 310.

[32] László RÉTI: A Magyar Tanácsköztarsaság központi szervei és pecsétjeik, Budapest 1970, Seite 310.

[33] László RÉTI: A Magyar Tanácsköztarsaság központi szervei és pecsétjeik, Budapest 1970, Seite 310.

[34] Der Autor bedankt sich Frau PhDr. Olga Dutková für ihre großzügige Hilfe bei der Übersetzung der ungarischen Texte.

[35] László RÉTI: A Magyar Tanácsköztarsaság központi szervei és pecsétjeik, Budapest 1970, Seite 310.

[36] Die Sitsch- Schützen wurden angeführt vom ukrainischen Oberleutnant Vorobec. Es waren etwa 1000 Männer mit 11 Maschinengewehren und zwei Kanonen. Von den einheimischen Anführern müssen wir mindesten Stepan Kločurak, Dmytro Nimčuk und die Gebrüder Klympuš (Dmytro, Ivan und Vasyl) nennen. Die Stadt Marmaros (jetzt Sighet) die von den Hutsulen erobert wurde, konnte beim Gegenangriff der Ungarn nicht gehalten werden. Die Ungarn wurden dabei von der rumänischen Armee unterstützt.

[37] Stepan Kločurak wurde am 27.Februar 1895 in Jasina geboren, er starb im Jahre 1980 in Prag. Er war in den Jahren 1938-39 Sekretär des Premiers Vološyn in der autonomen Regierung der Karpato-Ukraine. In der Regierung der Republik der Karpato-Ukraine (15.März 1939) übte er die Funktion des Verteidigungsministers aus. In Mai 1945 wurde er durch die sowjetische Geheimpolizei NKVD festgenommen und in die Sowjetunion verschleppt. Er kam erst nach 12 Jahren frei. Seit dem lebte in Prag. Er schrieb ein Buch seiner Erinnerungen "Do voli" (Zur Freiheit), das 1978 in Westeuropa erschienen ist.

[38] Dmytro Nimčuk wurde im Jahre 1897 geboren. Er war nicht nur in der Hutsulen- Republik aktiv, sondern auch in der Sozial-Demokratischen Partei Karpato-Rußlands. Er wurde ihr Abgeordneter im Landtag der Karpato-Ukraine (Februar 1939). Nach der Besetzung der Karpato-Ukraine durch Ungarn, floh er nach Preßburg (jetzt Bratislava), wo er festgenommen wurde und von der Gestapo ermordet wurde.

[39] Karpato-ukrajinska presa, Nummer vom 18.Januar 1939, Praha (Prag) 1939, Dokumentar-Beilage zu der Nummer vom 18.Januar 1939. KUP Huculská Republika (Hutsulen-Republik).

[40] John EDWARDS: Flags in the News. The Soviet Union - The Ukraine; in: Crux Australis, Vol V. No.4 (24), Melbourne 1989, Seite 31, Anmerkung Nr. 20

[41] Dr. Whitney SMITH: Lemkovina, Verkhovina and the Hutsul Republic; in: Flag Bulletin No.142, Winchester 1991, Seiten 154 und 155

[42] Zdeněk Matěj KUDĚJ: Horalská Republika, Sfinx Verlag B.Janda Praha (Prag) 1932, Seite 22

[43] Abdruck des Siegels (Gummistempel) auf dem Brief vom 10.Dezember 1919.

[44] Zbyšek SVOBODA: Československá státní a vojenská symbolika, Praha (Prag) 1991.

[45] Milan HLINOMAZ: Vývoj československé státní symboliky v letech 1918-1990; in: Sborník archivních prací, Jahrgang XLII, Nr. 1 Praha 1992, Seiten 81 - 184

[46] Jozef NOVÁK: Štátne znaky v Čechách a na Slovensku dnes aj v minulosti Bratislava (Preßburg) 1990.

[47] Sammlung der Gesetze und Verordnungen des tschechoslowakischen Staates, Teil XLVIII, ausgegeben am 22.April 1920, Nr. 252: Gesetz vom 30.März 1920 (in dem die Bestimmungen über Staatsflagge, Staatswappen und Staatssiegel erlassen wurden), Seiten 539-540, Praha (Prag) 1920.

[48] Paul R. MAGOCSI: The Carpatho-Rusyn Emblem und Flag; in: Carpatho-Rusyn American Vol. IX, Nr. 3, Fall 1986, Madison (Ohio) 1986, Seiten 7 - 8.

[49] Siehe die Anmerkung Nr. 46.

[50] Masarykův slovník naučný, Band V (N-Q), Praha (Prag) 1930, Seite 780.

[51] Beim Zusammentreffen am 24. Juni 1995 in Prag.

[52] Jozef NOVÁK: Štátne znaky v Čechách a na Slovensku dnes aj v minulosti, Bratislava 1990, Seite 46.

[53] Eine sehr gute Übersicht der Wappen der Stadt Užhorod und des Landes Užhorod bringt Jakiv ŠTERNBERG z.B. in: Jakiv ŠTERNBERG: Gerby kraju (Užhoroda ta rajonu); in: Novyny Zakarpattja vom 6.April 1991, Nr. 66-67, Seite 11 und weiter im fortsetzenden Teil der Serie: Jakiv ŠTERNBERG: Iz emblematyky Uzhorodščyny; in: Novyny Zakarpattja vom 13.April 1991, Nr. 70-71, Seite 12.

[54] vergleiche z.B. Andrzej WOCIAL: Symbols of Carpatho- Ukraine; in: Flag Bulletin XXX: 4 / 142, Winchester, USA 1991, Seiten 141 - 153.

[55] Mikola BYTYNS'KYJ: Deržavni insigniji Ukrajiny, "Zapiski Ukrajinskoho Naukovo-doslidnoho Instytutu Rodoznavstva ta Znamenoznavstva", Band (Tom) I, Ettlingen 1949, Seite 54.

[56] Vergleiche Andrzej WOCIAL (Anmerkung Nr. 51).

[57] Siehe Anmerkung Nr. 51.

[58] Memorandum Peršoj rus’koj central'noj narodnoj Rady do pravytel'stva ČSR (= Memorandum des Ersten Rutheni­schen Zentralen Nationalrates der Regierung der ČSR), Ukrajinske slovo vom 6.Dezember 1934, Užhorod 1934.

[59] Siehe die Anmerkung Nr. 58.

[60] Siehe die Anmerkung Nr. 58.

[61] Peter G.  STERČO: Diplomacy of Double Morality, New York 1971, Seite 89.

[62] Erster Ruthenischer Nationalrat in Užhorod: Memorandum in der Sache der Fahne Karpato- Rußlands, Užhorod am 25. November 1934, Nr. 230, Seiten 1-5, Archiv der Kanzlei des Präsidenten der Republik, Prag.

[63] Rozporjadok Prezydiji Krajevoho urjadu v Užhorodi Nr. 17.688 z dnja 15. hrudnja 1934 (=15.Dezember 1934) in: Ukrajinske slovo, Užhorod vom 3.Januar 1935.

[64] Archiv des Instituts T. G Masaryks, Prag- Invalidovna, Karton "Podkarpatská Rus" - Nr. 4.

[65] Staatliches Zentralarchiv Prag, Akte Nr. 25366/1920 vom 27.April 1920, Präsidium des Ministerrates.

[66] Staatliches Zentralarchiv Prag, Aktenzeichen: 1620/343/S vom 7.Apri1 1924, Präsidium des Ministerrates.

[67] Ein Brief vom 1.November 1936 mit dem Abdruck des Siegels des Gouverneurs, Archiv des Instituts T. G Masaryks, Karton "Podkarpatská Rus". Für die freundliche Überlassung der Photokopie dieses Briefes bedanke ich mich beim Herrn Oleksandr Medovnykov von der Ukrainischen Botschaft in Prag.

[68] Zentrales Staatsarchiv (jetzt Nationalarchiv) in Prag, Fond: Präsidium des Ministerrates 1918-1945, Karton Nr. 280.

[69] Er war Gouverneur vom 14.November 1923 bis zum 16.Juni 1933 (Er starb in Amt.).

[70] Abdrücke des Siegels (Gummistempels) befindet sich z.B. auf folgenden Dokumenten. Auf dem Schriftstück der von der Zivilen Verwaltung von Karpato- Rußland, Schulabteilung an die Kanzlei des Präsidenten der Republik adressiert wurde (7.September 1920) A. Z. 7091 (zu den Akten Nr. 1200/20 - - 407) oder auf dem Schriftstück vom 12.Januar 1922 Nr. 323, welches durch das gleiche Amt an den Herrn Ministerpräsidenten adressiert wurde. Für uns ist interessant, dass dieses Siegel weiterhin durch das genannte Amt im Gebrauch war, obwohl schon am 30.März 1920 das Gesetz 252/1920 über die neuen Staatssymbole angenommen wurde. Weiterhin wurde ein altes ungültiges Siegel verwendet. Weitere Details finden wir in der Tatsache, dass auf diesem Siegel die Umschrift außen in ukrainischer Sprache und erst dann in tschechischer Sprache war. Bei dem Siegel, über das wir in dem nächsten Absatz schreiben, war dies gerade umgekehrt - erst die Umschrift in tschechischer Sprache und dann in ukrainisch.

[71] Abdrücke des Siegels befindet sich auf den Broschüren: Josef PEŠEK: Školství v Podkarpatské Rusi, Užhorod 1921, und auf Josef PEŠEK: Kulturní poměry a osvětová práce v Podkarpatské Rusi, Užhorod 1921.

[72] Ein Abdruck des Siegels (des Dienstgummistempels) befindet sich auf einem Dokument, das am 10.März 1922 ausgestellt wurde. Für die Überlassung einer Kopie des Dokuments gilt mein besonderer Dank Frau Dr. Marie Křížová, der Tochter von Dr. Ivan Parkanyi, dem letzten Gouverneur von Karpato- Rußland.

[73] Ein Abdruck des Siegels (des Dienstgummistempels) befindet sich auf einem Dokument, das durch das Präsidium der Politischen Verwaltung in Užhorod am 22.Juli 1923 ausgestellt wurde. Für die Überlassung einer Kopie des Dokuments gilt mein besonderer Dank Frau Frau Dr. Marie Křížová, der Tochter von Dr. Ivan Parkanyi, dem letzten Gouverneur von Karpato- Rußland.

[74] Die Sammlung der Gesetze und Verordnungen des tschechoslowaki­schen Staates. Jahrgang 1927, Teil 57, Gesetz Nr. 125 vom 14.Juli 1927 über die Organisation der Politischen Verwaltung, Seiten 1449-1478.

[75] Abdruck des Siegels aus dem Originaltypar. Archiv des Autors.

[76] Anzeiger des Innenministeriums Jahrgang III (1921), Nummer 8, Prag am 30.9.1921 Seite 276; Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Rundschreiben, Amtliche Siegel (Zu Aktenzeichen 64894/1921 Innenministeriums).

[77] Siehe die Anmerkung Nr. 76.

[78] Abdrücke des Siegels befindet sich auf dem an einen Herrn Emanuel Füredi aus Užhorod adressierten Brief des Landesausschusses in Užhorod. (Brief vom 14. September 1929) oder auch auf einem an die „Russischen Nationalstimme“ adressierten Brief des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten in Prag (Brief vom 7. Oktober 1936). Weil aber die Umschriften auf dem Siegel sehr schlecht lesbar bzw. unlesbar waren, wurde für die Retusche der Name des Amtes, wie er auf dem Amtspapier vorkommt, benutzt.

[79] Dekret des Ministerpräsidenten der Tschechoslowakischen Republik von 9.Oktober 1938, A. Z. 7744/343/38 S.m.r.

[80] Ein Abdruck des Siegels befindet sich auf einem Dokument, das am 20.Oktober 1938 in Užhorod in der Kanzlei des Gouverneurs Karpato- Rußlands unter dem A. Z. 3529/pres, II 1938 ausgestellt wurde. Es war adressiert an das Präsidium des Mini­sterrates in Prag. Das Dokument ist eigenhändig durch den Vizegouverneur unterschrieben. Eine Kopie ist im Archiv des Autors.

[81] Sammlung der Gesetze und Verordnungen des tschechoslowakischen Staates, Jahrgang 1920, Teil 48, ausgegeben am 22.April 1920, Seite 539: Nummer 252. Gesetz von 30.März 1920 durch welches die Anordnung über Staatsflagge, Staatswappen und Staatssiegel ausgegeben wurde.

[82] Lucien PHILIPPE (Paris) : 139 R. Ruthenie; in: Vexillinfo V/1982 (24) Bruxelles 1982, Seite 26.

[83] Ein Abdruck des Siegels befindet sich auf dem "Auszug aus dem Protokoll vom 25.Februar 1939 Nr. 1979/1939" durch das dem Präsidenten der Republik der Vorschlag gemacht wird, dass am  2.März 1939 in Chust die 1. Sitzung des Parlaments der Karpato-Ukraine zusammenberufen werden solle. Ein weiterer Beweis der Existenz des Siegels ist der Siegelab­druck auf dem Dokument Nr. 2733/1938 vom 4.März 1939, durch das Vasyl Grendža-Dons’kyj als "aktuarskim nadsekretariem" (= eine Beamtenfunktion, die heute nicht mehr existent ist) in den Regierungsdienst berufen wurde.

[84] Avhustyn ŠTEFAN: Avhustyn Vološin, prezydent Karpats'koji Ukrajiny, Toronto 1977, Seite 162.

[85] Stepan ROSOCHA: Sojm Karpats'koji Ukrajiny, Winnipeg 1949, Seite 50.

[86] Prof. Dr. Petro STERČO: Karpato-Ukrajins'ka deržava, Toronto 1965, Seite 276.

[87] Dr. Ottfried NEUBECKER: Wappenkunde, München 1980, Seite 51.

[88] Milan HLINOMAZ: K něterým problémům československé státní symboliky (= Zu manchen Problemen der tschechoslowakischen Staatssymbolik); in: Sborník prací členů SSM Státního ústředního archivu v Praze, Praha 1989, Seite 380.

[89] Avhustyn ŠTEFAN: Avhustyn Vološin, prezydent Karpats’koji Ukrajiny, Toronto 1977, Seite 157.

[90] Abdruck des Siegels auf dem Amtspapier der Delegation vom 24.Oktober 1938, ohne Ortsangabe.

[91] Abdruck des Siegels auf dem Dokument der Kanzlei der Regie­rung der Karpato-Ukraine in Prag Nr. 206/39 vom 18.März 1939.

[92] Abdruck des Siegels auf dem Dokument der Kanzlei der Regie­rung der Karpato-Ukraine in Prag Nr. 206/39 vom 18.März 1939.

[92] Avhustyn ŠTEFAN: Avhustyn Vološin, prezydent Karpats’koji Ukrajiny, Toronto 1977, Seite 94.

[93] Avhustyn ŠTEFAN: Avhustyn Vološin, prezydent Karpats’koji Ukrajiny, Toronto 1977, Seite 151.

[94] Stepan ROSOCHA: Sojm Karpats'koji Ukrajiny, Winnipeg 1949, Seite 86.

[95] Avhustyn ŠTEFAN: Avhustyn Vološin, prezydent Karpats’koji Ukrajiny, Toronto 1977, Seite 93.

[96] Tvori Vasylja GRENDŽI-DONS'KOGO: Band VIII: Ščastja i gore Karpats'koj Ukrajiny, Washington D.C. 1987, Seite 254.

[97] Avhustyn ŠTEFAN: Avhustyn Vološin, prezydent Karpats’koji Ukrajiny, Toronto 1977.

[98] Avhustyn ŠTEFAN: Avhustyn Vološin, prezydent Karpats’koji Ukrajiny, Toronto 1977, Seite 155.

[99] Andrij HREČYLO: Do pytannja pro vynyknennja zemel'noho herba Zakarpattja; in: Znak Nr. 4, Februar 1994, Lvov 1994 Seiten 1-2.

[100] Stepan ROSOCHA: Sojm Karpats'koji Ukrajiny, Winnipeg 1949, Seiten 80-81, englische Übersetzung Seiten 94-95.

[101] Prof. Dr. Petro STERČO: Karpato-Ukrajins’ka deržava, Toronto 1965, Seiten 135-136

[102] Roman ILNYTZKYJ: Deutschland und die Ukraine 1934-1945, Erstes Band, 1.Buch, München 1955, Seite 205.

[103] Andrzej WOCIAL: Symbols of Carpatho- Ukraine; in: Flag Bulletin XXX: 4 / 142, Winchester, USA 1991, Seiten 144-145.

[104] Paul R. MAGOCSI: Paul R. MAGOCSI: The Carpatho- Rusyn Emblem und Flag; in: Carpatho-Rusyn American Vol. IX, Nr. 3, Fall 1986, Madison (Ohio) 1986, Seite 8.

[105] Seventyfive Years of Czechoslovakia, An Article to mark the final partition; in: Flagmaster No. 073, Chester 1993, Seite 4.

[106] Lucien PHILIPPE (Paris) : 139 R. Ruthenie; in: Vexillinfo V/1982 (24) Bruxelles 1982, Seite 26

[107] Mikola BYTYNS'KYJ: Deržavni insigniji Ukrajiny, "Zapiski Ukrajinskoho Naukovo-doslidnoho Instytutu Rodoznavstva ta Znamenoznavstva", Band (Tom) I, Ettlingen 1949, Seite 53.

[108] Antin KUŠČYNS’KYJ: Zakarpattja v borot'bi, Buenos Aires 1981.

[109] Reichsgesetzblatt des Königreiches Ungarn 1939, Seiten 151-155, VI.Gesetz der ungarischen Heiligen Krone über die Rückkehr des Karpatenlandes in die Reichsgemeinschaft (vom 23.06.1939).

[110] 240. Ungarisches Königsministerium 1939, Erlass des Ministerpräsidenten der ungarischen Heiligen Krone 6.200 von 22.06.1939 über die Rückkehr des Karpatenlandes, regelnd provisorisch die Rehabilitation M.E. sz. , Seiten 855-863.

[111] Das Verwaltungsrat hatte 8 Mitglieder, die durch den ungarischen Ministerpräsidenten ernannt wurden. Er wurde durch den Oberberater geführt. Oberberater war der Stellvertreter des Reichskommissars. Der Oberberater war der griechisch-katholi­sche Probost in Užhorod, Alexander Il'nickyj.

[112] Ein Auszug aus dem Brief ist zitiert in der englischen Übersetzung in: Andrzej WOCIAL: Symbols of Carpatho- Ukraine; in: Flag Bulletin XXX: 4 / 142, Winchester, USA 1991, Seite 150, Anmerkung Nr. 2.

[113] Die Farben des Königreiches Galizien wurden im Jahre 1878 festgesetzt (blau und rot).

[114] Ein Abdruck des Siegels (Dienstgummistempels) ist auf der Verordnung des Regierungsdelegates von 11.November 1944 über die provisorische Benutzung der bisherigen Postbriefmarken auf dem Gebiet der Karpato-Ukraine.

[115] Verordnungsblatt des Innenministeriums. Jahrgang III, 1921, Nr. 8, Seite 276, ausgegeben am 30. September 1921. Gesetze, Verordnungen, Anordnungen, Zirkulare. Amtssiegel.

[116] Stepan ROSOCHA: Sojm Karpats'koji Ukrajiny, Winnipeg 1949, Seite 80.

[117] Miroslav BLAHA: Zakarpatsko. Poštovně historický vývoj - známky, razítka, ceniny, pošty, poštovny. Filatelistické příručky sv.20. Svaz českych filatelistů, Praha 1989, Seite 101.

[118] Deržavnyji archiv Zakarpats'koj oblasti, Užhorod 1995, Seite 29. Dort befindet sich ein Abdruck des Siegels (Dienstgummistempels) mit den Wörtern Narodna Rada Zakarpats'koji Ukrajiny in der Mitte. Um die Abgrenzung dann der Name des Ressorts.

[119] Visnyk Narodnoji Rady Zakarpats'koji Ukrajini (= Anzeiger des Nationalrates der Transkarpatischen Ukraine), 1.Jahrgang, Nr. 1, Seite 2, Užhorod 15.Januar 1945, Dekret Nr. 28.

[120] Vistnyk Narodnoji Rady Zakarpats'koji Ukrajiny (= Anzeiger des Nationalrates der Transkarpatischen Ukraine), Jahrgang 1, Nummer 1, Mukačiv, 30.November 1944, Seite 1.

[121] Vistnyk Narodnoji Rady Zakarpats'koji Ukrajiny (= Anzeiger des Nationalrates der Transkarpatischen Ukraine), Jahrgang 1, Nummer 2, Mukačiv, 15.Dezember 1944, Seite 13 : Anordnung des Nationalrates der Transkarpatischen Ukraine.

[122] Andrzej WOCIAL: Symbols of Carpatho- Ukraine; in: Flag Bulletin XXX: 4 / 142, Winchester, USA 1991, Seiten 148 und 149.

[123] Sammlung der Gesetze und Verordnungen des tschechoslowakischen Staates, Jahrgang 1920, Teil XLVIII, ausgegeben am 21.April 1920, Nr.252 Gesetz vom 30.März 1920 mit dem die Bestimmungen über Staatsflagge, Staatswappen und Staatssiegel erlassen werden. Seiten 539-540. Praha (Prag) 1920.

[124] The Carpatho- Rusyn Emblem und Flag; in: Carpatho-Rusyn American Vol. IX, Nr. 3, Fall 1986, Madison (Ohio) 1986, Seiten 7-8.

[125] Ruthenian Flag Presented to St. Pius X (Church); in Byzantine Catholic World (Pittsburgh), 17.February 1974, Seite 9.

[126] Andrzej WOCIAL: Symbols of Carpatho- Ukraine; in: Flag Bulletin XXX: 4 / 142, Winchester, USA 1991, Seiten 148 und 149.

[127] Sammlung der Gesetze und Verordnungen des tschechoslowakischen Staates, Jahrgang 1920, Teil XLVIII, ausgegeben am 21.April 1920, Nr.252 Gesetz vom 30.März 1920 mit dem die Bestimmungen über Staatsflagge, Staatswappen und Staatssiegel erlassen werden. Seiten 539-540. Praha (Prag) 1920.

[128] The Carpatho- Rusyn Emblem und Flag; in: Carpatho-Rusyn American Vol. IX, Nr. 3, Fall 1986, Madison (Ohio) 1986, Seiten 7-8.

[129] Ruthenian Flag Presented to St. Pius X (Church); in Byzantine Catholic World (Pittsburgh), 17.February 1974, Seite 9.

[130] Entscheidung der vierten Sitzung des Transkarpatischen Nationalrates der Nationalen Vertreter der 21. Einberufung vom 18.Dezember 1990 über das Wappen der Transkarpatischen Region (Oblast).

[131] Der Text dieser Anordnung wurde z.B. publiziert in: Novyny Zakarpattja (=Zeitung Transkarpatiens), 01.Januar 1991, Nr. 1, Seite 2.

[132] Frau PH. Dr. Olga Dutková teilte mir mit, dass der Bär in der Natur die braune Farbe hat. Der Briefmarkenhersteller hatte wahrscheinlich der Naturfarbe Vorrang vor der heraldischen roten Farbe gegeben.

Flag Counter In cooperation with Heraldry of the World